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     101  0 Kommentare Oberlandesgericht Oldenburg stärkt Wirtschaft gegenüber Abmahnindustrie den Rücken

    Osnabrück (ots) - Oberlandesgericht Oldenburg stärkt Wirtschaft gegenüber
    Abmahnindustrie den Rücken

    Kanzleien müssen Massen-Abmahnungen offenlegen - Osnabrücker Unternehmer auch in
    zweiter Instanz erfolgreich

    Osnabrück. Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat Unternehmen gegenüber
    Abmahnverbänden und Kanzleien den Rücken gestärkt. Das OLG bestätigte in zweiter
    Instanz ein Urteil des Landgerichts Osnabrück: Wer eine Firma abmahnt, der muss
    spätestens mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung dem Gericht
    offenlegen, ob zeitgleich eine große Anzahl ähnlicher Abmahnungen verschickt
    wurde. Das berichtete die "Neue Osnabrücker Zeitung". Insbesondere die
    Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) oder fehlende Zertifikate auf Internetseiten
    hatten Abmahnverbände und Kanzleien in der Vergangenheit immer wieder zum Anlass
    genommen, viele Firmen gleichzeitig wegen Verstößen abzumahnen.

    Für Rechtsanwalt Marcus von Welser, der den Osnabrücker Unternehmer vertritt,
    ist die Entscheidung "richtungsweisend für die Wirtschaft und ein großer Schritt
    in die richtige Richtung", sagte er der "NOZ". Der Grund: Obwohl der Bundestag
    im vergangenen Jahr das "Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs" (UWG) auf
    den Weg gebracht hat, um der Abmahnindustrie einen Riegel vorzuschieben, waren
    andere Gerichte zuvor zurückhaltender bei der Umsetzung der UWG-Reform. Vor
    allem deshalb seien die Entscheidungen aus Osnabrück und Oldenburg
    bemerkenswert, so von Welser.

    Er kritisierte die frühere Abmahnpraxis: "In vielen Fällen weiß der Abgemahnte
    gar nicht, dass die Abmahnung, die er erhalten hat, Teil einer großen
    Abmahnwelle ist." Die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Oldenburg und zuvor
    des Landgerichts Osnabrück würden nun den Willen des Gesetzgebers,
    Abmahnmissbrauch zu verhindern, konsequent in die gerichtliche Praxis umsetzen,
    so von Welser weiter.

    Pressekontakt:

    Neue Osnabrücker Zeitung
    Redaktion

    Telefon: +49(0)541/310 207

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/58964/5053872
    OTS: Neue Osnabrücker Zeitung



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