Oberlandesgericht Oldenburg stärkt Wirtschaft gegenüber Abmahnindustrie den Rücken
Osnabrück (ots) - Oberlandesgericht Oldenburg stärkt Wirtschaft gegenüber
Abmahnindustrie den Rücken
Kanzleien müssen Massen-Abmahnungen offenlegen - Osnabrücker Unternehmer auch in
zweiter Instanz erfolgreich
Osnabrück. Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat Unternehmen gegenüber
Abmahnverbänden und Kanzleien den Rücken gestärkt. Das OLG bestätigte in zweiter
Instanz ein Urteil des Landgerichts Osnabrück: Wer eine Firma abmahnt, der muss
spätestens mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung dem Gericht
offenlegen, ob zeitgleich eine große Anzahl ähnlicher Abmahnungen verschickt
wurde. Das berichtete die "Neue Osnabrücker Zeitung". Insbesondere die
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) oder fehlende Zertifikate auf Internetseiten
hatten Abmahnverbände und Kanzleien in der Vergangenheit immer wieder zum Anlass
genommen, viele Firmen gleichzeitig wegen Verstößen abzumahnen.
Abmahnindustrie den Rücken
Kanzleien müssen Massen-Abmahnungen offenlegen - Osnabrücker Unternehmer auch in
zweiter Instanz erfolgreich
Osnabrück. Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat Unternehmen gegenüber
Abmahnverbänden und Kanzleien den Rücken gestärkt. Das OLG bestätigte in zweiter
Instanz ein Urteil des Landgerichts Osnabrück: Wer eine Firma abmahnt, der muss
spätestens mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung dem Gericht
offenlegen, ob zeitgleich eine große Anzahl ähnlicher Abmahnungen verschickt
wurde. Das berichtete die "Neue Osnabrücker Zeitung". Insbesondere die
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) oder fehlende Zertifikate auf Internetseiten
hatten Abmahnverbände und Kanzleien in der Vergangenheit immer wieder zum Anlass
genommen, viele Firmen gleichzeitig wegen Verstößen abzumahnen.
Für Rechtsanwalt Marcus von Welser, der den Osnabrücker Unternehmer vertritt,
ist die Entscheidung "richtungsweisend für die Wirtschaft und ein großer Schritt
in die richtige Richtung", sagte er der "NOZ". Der Grund: Obwohl der Bundestag
im vergangenen Jahr das "Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs" (UWG) auf
den Weg gebracht hat, um der Abmahnindustrie einen Riegel vorzuschieben, waren
andere Gerichte zuvor zurückhaltender bei der Umsetzung der UWG-Reform. Vor
allem deshalb seien die Entscheidungen aus Osnabrück und Oldenburg
bemerkenswert, so von Welser.
Er kritisierte die frühere Abmahnpraxis: "In vielen Fällen weiß der Abgemahnte
gar nicht, dass die Abmahnung, die er erhalten hat, Teil einer großen
Abmahnwelle ist." Die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Oldenburg und zuvor
des Landgerichts Osnabrück würden nun den Willen des Gesetzgebers,
Abmahnmissbrauch zu verhindern, konsequent in die gerichtliche Praxis umsetzen,
so von Welser weiter.
Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion
Telefon: +49(0)541/310 207
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/58964/5053872
OTS: Neue Osnabrücker Zeitung
ist die Entscheidung "richtungsweisend für die Wirtschaft und ein großer Schritt
in die richtige Richtung", sagte er der "NOZ". Der Grund: Obwohl der Bundestag
im vergangenen Jahr das "Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs" (UWG) auf
den Weg gebracht hat, um der Abmahnindustrie einen Riegel vorzuschieben, waren
andere Gerichte zuvor zurückhaltender bei der Umsetzung der UWG-Reform. Vor
allem deshalb seien die Entscheidungen aus Osnabrück und Oldenburg
bemerkenswert, so von Welser.
Er kritisierte die frühere Abmahnpraxis: "In vielen Fällen weiß der Abgemahnte
gar nicht, dass die Abmahnung, die er erhalten hat, Teil einer großen
Abmahnwelle ist." Die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Oldenburg und zuvor
des Landgerichts Osnabrück würden nun den Willen des Gesetzgebers,
Abmahnmissbrauch zu verhindern, konsequent in die gerichtliche Praxis umsetzen,
so von Welser weiter.
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