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    Ministerium  101  0 Kommentare  Kein Bestandsschutz für ältere Genesenennachweise

    BERLIN (dpa-AFX) - Für ältere Genesenennachweise, die schon vor der jüngsten Verkürzung der Geltungsdauer vorlagen, gibt es keinen Bestandsschutz. Das hat ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums am Mittwoch klargestellt. Die Regelung zur Verkürzung sei direkt umgesetzt worden und gelte direkt. Seit Samstag gilt der Genesenenstatus nur noch für eine Zeitspanne zwischen 28 und 90 Tagen nach einem positiven PCR-Test. Vorher galt er etwa doppelt so lange. Nachweise von Anfang Oktober zum Beispiel sind damit jetzt abgelaufen.

    Der Sprecher wies darauf hin, dass sich viele Genesene hätten impfen lassen. Außerdem könne man die Regelung "auch als Anreiz sehen, sich impfen zu lassen". Wer genesen sei und sich impfen lasse, für den gelte dann direkt die 2G-Regel.

    Die Gesundheitsminister der Länder hatten das Bundesministerium gebeten, Übergangsregelungen für Betroffene zu erarbeiten. Diese seien besonders für gebuchte Reisen und für den Zugang zu Veranstaltungen notwendig, hatte es nach einer Länderkonferenz am Montag geheißen.

    Zur aktuellen Lage sagte er: "Dass die Zahlen so hoch steigen würden, war klar." Er nannte sie dennoch besorgniserregend. Die Frage sei, wie sich die Welle weiterentwickele und wie sich das auswirke auf die Krankenhauseinweisungen und die Belegung der Intensivmedizin. Zahlen aus den USA, wo die Zahlen in der Intensivmedizin stiegen, ließen mittelfristig "erhebliche Auswirkungen auf das Gesundheitssystem" vermuten./jr/DP/ngu





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