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    DGAP-Ad-hoc: SLM Solutions Group AG / Schlagwort(e): Finanzierung
    SLM Solutions Group AG: Einladung der Inhaber der Wandelanleihe 2017/2022 zu einer Abstimmung ohne Versammlung

    25.01.2022 / 21:50 CET/CEST
    Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


    SLM Solutions Group AG lädt die Inhaber der Wandelanleihe 2017/2022 zu einer Abstimmung ohne Versammlung über eine Verlängerung des Fälligkeitsdatums und eine Erhöhung des Zinssatzes für den Verlängerungszeitraum ein

    Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

    Lübeck, 25. Januar 2022 - Der Vorstand der SLM Solutions Group AG ("SLM Solutions" oder die "Gesellschaft", ISIN DE000A111338 (Aktien), DE000A2GSF58 (Wandelschuldverschreibungen 2017/2022), DE000A289N86 (Wandelschuldverschreibungen 2020/2026) und DE000A3H3HP1 (Wandelschuldverschreibungen 2021/2026)) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Inhaber der von der Gesellschaft im Oktober 2017 begebenen EUR 58,5 Mio. 5,50% Wandelschuldverschreibungen (die "Wandelschuldverschreibungen 2017/2022") zu einer Abstimmung ohne Versammlung einzuladen, um über eine Änderung der Anleihebedingungen der Wandelschuldverschreibungen 2017/2022 dahingehend zu beschließen, dass das Fälligkeitsdatum (derzeit 11. Oktober 2022) um zwei Jahre auf den 11. Oktober 2024 verlängert wird und im Gegenzug der Zinssatz für den Zeitraum der Verlängerung um 200 Basispunkte auf 7,50% erhöht wird. Eine solche Verlängerung des Fälligkeitsdatums würde der Gesellschaft zusätzliche Zeit für die Umsetzung einer langfristigen Refinanzierung der Wandelschuldverschreibungen 2017/2022 verschaffen. Die vorgeschlagenen Änderungen schließen aber auch die Möglichkeit für jeden Anleihegläubiger ein, während eines begrenzten Zeitraums nach Wirksamwerden der Änderungen der Anleihebedingungen die Rückzahlung aller oder eines Teils seiner Wandelschuldverschreibungen 2017/2022 am 11. Oktober 2022 zu verlangen. Die Gesellschaft wird zeitnah eine Aufforderung zur Stimmabgabe veröffentlichen, in der die vorgesehenen Änderungen dargestellt sind.

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