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    DGAP-Adhoc  248  0 Kommentare CPI PROPERTY GROUP ('CPIPG') - Verlangen auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung der S IMMO AG ('aoHV') zur Beschlussfassung über die Abschaffung des Höchststimmrechts und ...

    DGAP-Ad-hoc: CPI PROPERTY GROUP / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Immobilien
    CPI PROPERTY GROUP ('CPIPG') - Verlangen auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung der S IMMO AG ('aoHV') zur Beschlussfassung über die Abschaffung des Höchststimmrechts und ...

    14.04.2022 / 08:20 CET/CEST
    Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


    CPI PROPERTY GROUP
    (société anonyme)
    40, rue de la Vallée
    L-2661 Luxembourg
    R.C.S. Luxembourg: B 102 254

    DIE IN DIESER VERÖFFENTLICHUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG ANWENDBARER RECHTSVORSCHRIFTEN DARSTELLEN WÜRDE. DIESE BEKANNTMACHUNG IST WEDER EIN ANGEBOT ZUM UMTAUSCH ODER KAUF NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM UMTAUSCH ODER KAUF VON AKTIEN.

    Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 der Marktmissbrauchsverordnung und Bekanntmachung gemäß § 5 des österreichischen Übernahmegesetzes (ÜbG)

    Luxemburg, 14. April 2022

    CPI PROPERTY GROUP ("CPIPG") - Verlangen auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung der S IMMO AG ("aoHV") zur Beschlussfassung über die Abschaffung des Höchststimmrechts und Bekanntmachung der Absicht, ein Übernahmeangebot (Pflichtangebot) an alle Aktionäre der S IMMO AG zu unterbreiten

    CPIPG hat heute gemäß § 105 Abs 3 AktG an Vorstand und Aufsichtsrat der S IMMO AG (ISIN AT0000652250) ("S IMMO") das Verlangen gerichtet, unverzüglich die aoHV zur Beschlussfassung über die Abschaffung des in § 13 Abs 3 der Satzung von S IMMO festgelegten Höchststimmrechts von 15 % einzuberufen.

    Aufgrund zwingender fusionskontrollrechtlicher Vorschriften schlägt CPIPG vor, dass der Beschluss mit Erteilung der fusionskontrollrechtlichen Freigaben in Österreich, Deutschland, Ungarn, Rumänien, Serbien und der Slowakei wirksam wird und sodann unverzüglich zur Eintragung in das österreichische Firmenbuch anzumelden ist. Die Fusionskontrollverfahren werden in den jeweiligen Jurisdiktionen zeitgleich mit dieser Bekanntmachung eingeleitet. Weitere Einzelheiten sind im Beschlussvorschlag enthalten.

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