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CPI PROPERTY GROUP ('CPIPG') - Verlangen auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung der S IMMO AG ('aoHV') zur Beschlussfassung über die Abschaffung des Höchststimmrechts und ...
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Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 der Marktmissbrauchsverordnung und Bekanntmachung gemäß § 5 des österreichischen Übernahmegesetzes (ÜbG)
Luxemburg, 14. April 2022
CPI PROPERTY GROUP ("CPIPG") - Verlangen auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung der S IMMO AG ("aoHV") zur Beschlussfassung über die Abschaffung des Höchststimmrechts und
Bekanntmachung der Absicht, ein Übernahmeangebot (Pflichtangebot) an alle Aktionäre der S IMMO AG zu unterbreiten
CPIPG hat heute gemäß § 105 Abs 3 AktG an Vorstand und Aufsichtsrat der S IMMO AG (ISIN AT0000652250) ("S IMMO") das Verlangen gerichtet, unverzüglich die aoHV zur Beschlussfassung über
die Abschaffung des in § 13 Abs 3 der Satzung von S IMMO festgelegten Höchststimmrechts von 15 % einzuberufen.
Aufgrund zwingender fusionskontrollrechtlicher Vorschriften schlägt CPIPG vor, dass der Beschluss mit Erteilung der fusionskontrollrechtlichen Freigaben in Österreich, Deutschland, Ungarn,
Rumänien, Serbien und der Slowakei wirksam wird und sodann unverzüglich zur Eintragung in das österreichische Firmenbuch anzumelden ist. Die Fusionskontrollverfahren werden in den jeweiligen
Jurisdiktionen zeitgleich mit dieser Bekanntmachung eingeleitet. Weitere Einzelheiten sind im Beschlussvorschlag enthalten.