checkAd

    DGAP-Adhoc  190  0 Kommentare windeln.de SE: Erneute Verlängerung der Bezugsfrist für das laufende Bezugsangebot bis zum 8. Juni 2022; Veröffentlichung ungeprüfter und nicht gebilligter Abschlüsse für das Geschäftsjahr 2021 am 16. - Seite 2

    Grund für die erneute Verlängerung der Bezugsfrist sind die fortdauernden Eindämmungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie in der Volksrepublik China. Zwei Investoren hatten sich im Rahmen von verbindlichen Verpflichtungsvereinbarungen im Vorfeld der laufenden Kapitalerhöhung gegenüber der Gesellschaft dazu verpflichtet, neue Aktien im Gegenwert von bis zu insgesamt EUR 5,5 Millionen im Rahmen der geplanten Kapitalerhöhung zu erwerben ("Verpflichtungsvereinbarungen"). Das Management dieser Investoren ist in der Volksrepublik China ansässig. Angesichts der in der Volksrepublik China anhaltenden intensiven Beschränkungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie wird es diesen Investoren aller Voraussicht nach nicht möglich sein, ihre Verpflichtungen in dem ursprünglich geplanten zeitlichen Rahmen zu erfüllen.

    Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft erwarten ohne die Erfüllung der beiden Verpflichtungsvereinbarungen im Rahmen der Kapitalerhöhung keine ausreichende Nachfrage, um den zusätzlichen Finanzierungsbedarf der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2022 zu decken. Aus diesem Grund soll die zeitliche Verschiebung es diesen Investoren ermöglichen, ihren Verpflichtungen zum Erwerb der neuen Aktien im Gegenwert von bis EUR 5,5 Millionen nachzukommen.

    Um alle potentiellen Investoren gleich zu behandeln und auch den bestehenden Aktionären die Möglichkeit zu geben, während der verlängerten Frist ihre Bezugsrechte auszuüben, soll die Bezugsfrist entsprechend verlängert werden. Auch die Frist für die Ausübung des im Rahmen der Bezugsrechtskapitalerhöhung gewährten Mehrbezugsrechts wird entsprechend verlängert.

    Die Gesellschaft geht davon aus, dass diese Verlängerung dazu führt, dass sich die laufenden Gespräche mit dem Abschlussprüfer der Gesellschaft über den Nachweis für die Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (sog. going concern) im Jahresabschluss und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2021 weiter verzögern. Sie erwartet, dass sich diese Gespräche erst nach Umsetzung der Kapitalerhöhung abschließen lassen und die jeweiligen Bestätigungsvermerke dann erteilt werden können.

    Seite 2 von 5



    Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte



    EQS Group AG
    0 Follower
    Autor folgen

    Verfasst von EQS Group AG
    DGAP-Adhoc windeln.de SE: Erneute Verlängerung der Bezugsfrist für das laufende Bezugsangebot bis zum 8. Juni 2022; Veröffentlichung ungeprüfter und nicht gebilligter Abschlüsse für das Geschäftsjahr 2021 am 16. - Seite 2 DGAP-Ad-hoc: windeln.de SE / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung windeln.de SE: Erneute Verlängerung der Bezugsfrist für das laufende Bezugsangebot bis zum 8. Juni 2022; Veröffentlichung ungeprüfter und nicht gebilligter Abschlüsse für das Geschäftsjahr …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer