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Compleo beschließt Lizenzierung von marktrelevanten Patenten
DGAP-News: Compleo Charging Solutions AG / Schlagwort(e): Patent Compleo beschließt Lizenzierung von marktrelevanten Patenten |
Im Fokus stehen zwei Patente für eichrechtskonformes Laden | Patente werden künftig verwertet und dadurch für den Elektromobilitätsmarkt geöffnet | Compleo bietet Nutzung der Patente für Kooperationspartner und Marktbegleiter an
Dortmund, 24. Juni 2022: Compleo Charging Solutions AG (Compleo) plant seine Patente für eichrechtskonformes Laden künftig gezielt zu verwerten. Im Rahmen des Unternehmenskaufs von innogy
eMobility Solutions GmbH (ieMS) Anfang des Jahres sind zwei Patentfamilien in das Eigentum der Compleo-Unternehmensgruppe übergegangen. Aktuell arbeitet Compleo an einem geeigneten Lizenzmodell, um
die Patentnutzung durch Dritte rechtlich auf eine solide Basis zu stellen. Die konkrete Ausgestaltung dieses Modells steht jedoch aus und soll in den nächsten Monaten erfolgen.
Nutzung ohne Lizenzvertrag
Nach vorliegenden fachlichen Einschätzungen werden die in den Patenten beanspruchten Vorrichtungen und Verfahren bereits von vielen Anbietern und Betreibern von Ladelösungen angewendet. Aus
patentrechtlicher Sicht ist hierfür jedoch die Zustimmung von Compleo oder eine gesonderte Vereinbarung, etwa ein Lizenzvertrag, für diese Patentnutzung notwendig.
Einnahmen in substanzieller Höhe möglich
Die Patente verfügen über eine Laufzeit bis in das Jahr 2031 sowie das Jahr 2032. Durch die geplante Lizenzierung erschließt sich Compleo für die in Deutschland eichrechtskonform betriebenen
Ladestationen einen möglichen zusätzlichen Umsatztreiber. Die resultierenden Lizenzeinnahmen könnten sich nach derzeitiger Einschätzung des Vorstands künftig zu geschätzten Umsatzbeiträgen im
mittleren sechs- bis niedrigen siebenstelligen EUR-Bereich im Jahr 2023 bewegen. Bis 2032 können sich diese Umsätze analog zu der Anzahl der neu aufgebauten Ladepunkte in Deutschland steigern.
Zudem befassen sich aktuell weitere europäische Länder mit der Eichrechtskonformität von Ladeinfrastruktur. Es ist möglich, dass die durch die Patente geschützte Technologie auch in weiteren
Märkten in Europa zum Einsatz kommen wird. Der Patentschutz der zwei Patentfamilien erstreckt sich auf über zehn europäische Länder. Hierzu gehören unter anderem große Märkte wie Frankreich,
Großbritannien, Italien, Spanien und Norwegen. Prinzipiell ist die Erhebung einer Nichtigkeitsklage durch einen Markteilnehmer gegen ein erteiltes Patent möglich. Auch wenn dies ein gewisses Risiko
für das Patent mit sich bringt, geht Compleo aktuell auf Basis externer Gutachten von einer erfolgreichen Lizenzierung aus.