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     678  0 Kommentare GreenX reicht Klageerwiderung in Höhe von 737 Mio. GBP (umgerechnet 1,3 Mrd. AUS bzw. 4,0 Mrd. PLN) für revidierte Schadenersatzklage gegen Polen ein

    6. JULI 2022

     

    -          Die Klageerwiderung für das laufende Schiedsverfahren gegen Polen wurde mit einer revidierten Schadenersatzklage in Höhe von 737 Millionen GBP (1,3 Milliarden AUD bzw. 4,0 Milliarden PLN) eingereicht, die von externen Sachverständigen erstellt wurde.

     

    -          Die Klage beinhaltet eine aktualisierte Bewertung des Werts der entgangenen Gewinne von GreenX und des Schadens in Zusammenhang mit den Minen Jan Karski und Debiensko sowie der angelaufenen Zinsen in Zusammenhang mit etwaigen Schäden.

     

    -          Die nächsten Schritte im Schiedsverfahren bestehen darin, dass Polen seinen endgültigen Schriftsatz beim Schiedsgericht einreicht (die „Gegenerwiderung“), gefolgt von einer Anhörung, die vor dem Schiedsgericht stattfinden wird.

     

    -          Die Klage gegen Polen wird fortgesetzt,

    • um vorzubringen, dass Polen seine Verpflichtungen gemäß den ECT- und BIT-Verträgen durch seine Handlungen zur Blockierung der Entwicklung der unternehmenseigenen Minen Jan Karski und Debiensko in Polen verletzt hat;
    • um vorzubringen, dass die Maßnahmen Polens GreenX um den gesamten Wert seiner Investitionen in Polen gebracht haben.

     

    -          Die Klage des Unternehmens wird mittels eines etablierten und durchsetzbaren rechtlichen Rahmens gemäß den Bestimmungen der Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht (UNCITRAL) durchgeführt.

     

    -          Das Unternehmen ist ausreichend kapitalkräftig, um die Klage durchzuführen, da eine Vereinbarung über die Finanzierung von Rechtsstreitigkeiten (Litigation Funding Agreement, LFA) in Höhe von 12,3 Millionen USD besteht, die zurzeit in Anspruch genommen wird, um die Kosten für Anwälte, Gerichte und externe Sachverständige sowie bestimmte Betriebskosten in Zusammenhang mit der Klage zu decken.

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