So bekommen Sie ihre Vorfälligkeitsentschädigung bei der Commerzbank zurück
Aufgrund eines Formfehlers in ihren Kreditverträgen hat die Commerzbank keinen Anspruch auf Vorfälligkeitszins, wenn eine Baufinanzierung frühzeitig beendet wurde. Wir holen ihr Geld zurück – ohne Kostenrisiko!
Mehrere Gerichte, unter anderem der Bundesgerichtshof (BGH), haben entschieden, dass Kunden der Commerzbank keine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen müssen, wenn sie einen Immobilienkredit bei der Commerzbank vorzeitig beenden, beispielsweise, weil sie die finanzierte Immobilie während der Zinsbindungsfrist verkaufen.
Die Interessengemeinschaft Widerruf hat bereits zahlreichen Commerzbank-Kunden geholfen, ihr Geld wiederzubekommen. Wir arbeiten dabei auf Basis eines reinen Erfolgshonorars. Das heißt, dass Sie bezüglich der Kosten nicht in Vorleistung gehen müssen. Nur wenn es uns gelingt, eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung erstattet zu bekommen, geht ein prozentualer Anteil davon an uns. Ohne Erfolg haben Sie keine Kosten!
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Der Immobilienkredit bei der Commerzbank muss zwischen März 2016 und Mitte 2020 abgeschlossen worden sein. Das Darlehen muss durch Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig beendet worden sein.
Sind diese Voraussetzungen bei Ihnen erfüllt? Dann schauen wir uns gerne Ihren Fall an und machen Ihnen ein konkretes Angebot. Schicken Sie uns HIER Ihren Darlehensvertrag zur kostenlosen Prüfung. Gerne stehen wir im Vorfeld auch für ein Gespräch zur Verfügung, in dem wir noch bestehende Fragen klären können.