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     114  0 Kommentare BGH verhandelt zu negativen Bewertungen bei Ebay

    KARLSRUHE (dpa-AFX) - Wann haben Verkäufer und Verkäuferinnen auf der Internetplattform Ebay Anspruch auf Entfernung einer negativen Bewertung? Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Mittwoch (11.00 Uhr) über einen Fall aus Bayern. Ein Mann hatte über Ebay bei einem Unternehmen vier Gelenkbolzenschellen gekauft. Von den gezahlten 19,26 Euro waren 4,90 Euro Versandkosten. Als Bewertung schrieb er im Bewertungsprofil: "Ware gut, Versandkosten Wucher!!"

    Die obersten Zivilrichterinnen und -richter Deutschlands müssen klären, ob diese Kritik gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ebay verstößt, die unsachliche Bewertungen und Schmähkritik verbieten. Die Vorinstanzen hatten das unterschiedlich bewertet. Ob es am Mittwoch schon ein Urteil gibt, ist offen. (Az. VIII ZR 319/20)/kre/DP/nas

    Die eBay Aktie wird zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Nachricht mit einem Minus von -1,47 % und einem Kurs von 37,57EUR auf Nasdaq (28. September 2022, 02:00 Uhr) gehandelt.





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