Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat im Dax-160
Erneut Rückgänge der Zielvergütung, TecDax-CEOs mit sattem Vergütungsplus
Düsseldorf (ots) - Vergütungsstudie 2022 von PwC: Starker Rückgang der
Vorstandsvergütung im SDax / Moderate Rückgänge im Dax und MDax / TecDax-CEOs
mit sattem Vergütungsplus von 15 Prozent / Neue Vergütungsoffenlegung erschwert
Vergleichbarkeit
Der Trend sinkender Vorstandsvergütung hielt auch 2021 weiter an. Im SDax ist
der Rückgang der Zielgesamtvergütung mit 40 % für Vorstandsvorsitzende (CEO) und
11 % für weitere Vorstandsmitglieder (CXO) am höchsten. Auch im Dax und MDax
sinken die Zielgesamtvergütungen. Im Dax beträgt der Rückgang etwa 11 %, im MDax
etwa 20 %. Lediglich im TecDax steigt die Vergütung ebenso wie im Vorjahr an.
Hier beträgt der Zuwachs 15 % für Vorstandsvorsitzende, während die Vergütung
der weiteren Vorstandsmitglieder nur geringfügig steigt.
Vorstandsvergütung im SDax / Moderate Rückgänge im Dax und MDax / TecDax-CEOs
mit sattem Vergütungsplus von 15 Prozent / Neue Vergütungsoffenlegung erschwert
Vergleichbarkeit
Der Trend sinkender Vorstandsvergütung hielt auch 2021 weiter an. Im SDax ist
der Rückgang der Zielgesamtvergütung mit 40 % für Vorstandsvorsitzende (CEO) und
11 % für weitere Vorstandsmitglieder (CXO) am höchsten. Auch im Dax und MDax
sinken die Zielgesamtvergütungen. Im Dax beträgt der Rückgang etwa 11 %, im MDax
etwa 20 %. Lediglich im TecDax steigt die Vergütung ebenso wie im Vorjahr an.
Hier beträgt der Zuwachs 15 % für Vorstandsvorsitzende, während die Vergütung
der weiteren Vorstandsmitglieder nur geringfügig steigt.
Das sind einige der Ergebnisse der aktuellen Studie zur "Vorstands- und
Aufsichtsratsvergütung 2022" der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft
PwC Deutschland. Die Analyse untersucht die Vergütung der Organmitglieder im
Jahr 2021 der 160 Unternehmen, die zum Stichtag, dem 31. Dezember 2021, in Dax,
MDax, SDax und TecDax gelistet waren. Die seit September 2021 veränderte
Indexzusammensetzung wird ebenfalls berücksichtigt.
"Wie bereits im vorherigen Geschäftsjahr, waren viele Dax-160 Unternehmen auch
2021 noch mit großen wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert, was sich
wiederum in den Managementgehältern widerspiegelt. Es bleibt abzuwarten, wie
sich dieser Trend im Krisenjahr 2022 fortsetzt", sagt Petra Raspels, Partnerin
und Head of People & Organisation bei PwC Deutschland und Europa.
Neue Vergütungsoffenlegung führt zu erschwerter Vergleichbarkeit
Die vielleicht wichtigste Änderung zum Vorjahr ergibt sich durch die neue
Vergütungsoffenlegung im Rahmen des § 162 Aktiengesetz (AktG). Die Regelungen
kommen für Geschäftsjahre beginnend ab dem 31. Dezember 2020 verbindlich zum
Einsatz.
Neben der gewährten Vergütung muss auch die "geschuldete Vergütung nach § 162
AktG" im Vergütungsbericht offengelegt werden. Eine Vergütung gilt als
"geschuldet", wenn die Gesellschaft eine rechtlich bestehende Verpflichtung
gegenüber dem Organmitglied hat, die fällig ist, aber noch nicht erfüllt wurde.
Es handelt sich hierbei also um noch nicht erfüllte rechtliche Verpflichtungen.
Nach § 162 AktG entspricht die "gewährte Vergütung" nunmehr der faktisch
zugeflossenen Vergütung, die jedoch auf zwei verschiedene Arten ausgelegt werden
kann, weshalb der Vergleich zwischen Unternehmen mit unterschiedlicher
Auslegungsart nicht möglich ist. Da die neue Offenlegung erst seit dem
Berichtsjahr 2021 greift, kann ein Vergleich mit der Vergütung aus den Vorjahren
Aufsichtsratsvergütung 2022" der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft
PwC Deutschland. Die Analyse untersucht die Vergütung der Organmitglieder im
Jahr 2021 der 160 Unternehmen, die zum Stichtag, dem 31. Dezember 2021, in Dax,
MDax, SDax und TecDax gelistet waren. Die seit September 2021 veränderte
Indexzusammensetzung wird ebenfalls berücksichtigt.
"Wie bereits im vorherigen Geschäftsjahr, waren viele Dax-160 Unternehmen auch
2021 noch mit großen wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert, was sich
wiederum in den Managementgehältern widerspiegelt. Es bleibt abzuwarten, wie
sich dieser Trend im Krisenjahr 2022 fortsetzt", sagt Petra Raspels, Partnerin
und Head of People & Organisation bei PwC Deutschland und Europa.
Neue Vergütungsoffenlegung führt zu erschwerter Vergleichbarkeit
Die vielleicht wichtigste Änderung zum Vorjahr ergibt sich durch die neue
Vergütungsoffenlegung im Rahmen des § 162 Aktiengesetz (AktG). Die Regelungen
kommen für Geschäftsjahre beginnend ab dem 31. Dezember 2020 verbindlich zum
Einsatz.
Neben der gewährten Vergütung muss auch die "geschuldete Vergütung nach § 162
AktG" im Vergütungsbericht offengelegt werden. Eine Vergütung gilt als
"geschuldet", wenn die Gesellschaft eine rechtlich bestehende Verpflichtung
gegenüber dem Organmitglied hat, die fällig ist, aber noch nicht erfüllt wurde.
Es handelt sich hierbei also um noch nicht erfüllte rechtliche Verpflichtungen.
Nach § 162 AktG entspricht die "gewährte Vergütung" nunmehr der faktisch
zugeflossenen Vergütung, die jedoch auf zwei verschiedene Arten ausgelegt werden
kann, weshalb der Vergleich zwischen Unternehmen mit unterschiedlicher
Auslegungsart nicht möglich ist. Da die neue Offenlegung erst seit dem
Berichtsjahr 2021 greift, kann ein Vergleich mit der Vergütung aus den Vorjahren