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    EQS-Adhoc  153  0 Kommentare TubeSolar AG: TubeSolar AG beschließt Finanzierungsmaßnahmen für die Weiterentwicklung des Unternehmens

    EQS-Ad-hoc: TubeSolar AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme
    TubeSolar AG: TubeSolar AG beschließt Finanzierungsmaßnahmen für die Weiterentwicklung des Unternehmens

    06.10.2022 / 14:19 CET/CEST
    Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS - ein Service der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


    TubeSolar AG beschließt Finanzierungsmaßnahmen für die Weiterentwicklung des Unternehmens

    Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht sowie Sachkapitalerhöhung beschlossen und Begebung von Wandelschuldverschreibungen geplant
     

    Augsburg, 06.10.2022 – Der Vorstand der TubeSolar AG (ISIN DE000A2PXQD4) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats über weitreichende Finanzierungsmaßnahmen für die Weiterentwicklung des Unternehmens beschlossen.

    Im Einzelnen hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Durchführung einer Bar- und einer Sachkapitalerhöhung unter jeweiliger Ausnutzung des bestehenden genehmigten Kapitals beschlossen und beabsichtigt die Ausgabe einer Wandelanleihe.

    Der Vorstand hat beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 12.900.000 um EUR 1.882.352,00 auf EUR 14.782.352,00 durch die Ausgabe von 1.882.352 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,00 Euro zu erhöhen.

    Die neuen Aktien werden allen Aktionären im Rahmen eines öffentlichen Angebots zum Bezug angeboten. Das Bezugsverhältnis wurde mit 6:1 festgelegt, d.h. sechs alte von einem Aktionär zum Stichtag gehaltene Aktien berechtigen zum Bezug einer neuen Aktie. Der Bezugspreis im Rahmen der Barkapitalerhöhung soll EUR 4,25 je Aktie betragen. Der Bruttoemissionserlös wird damit ca. EUR 8 Mio. betragen.

    Die Aktionärin BF Holding GmbH garantiert die Barkapitalerhöhung in voller Höhe und wird sämtliche neuen Aktien übernehmen, die nicht von Aktionären im Rahmen des Bezugsangebots bezogen und die nicht in der sich an das Bezugsangebot anschließenden Privatplatzierung bei anderen Investoren platziert wurden.

    Das Bezugsangebot erfolgt prospektfrei gemäß § 3 Nr. 2 Wertpapierprospektgesetz ("WpPG") und soll im Oktober 2022 erfolgen. Dieser Zeitplan steht unter dem Vorbehalt der Gestattung des gemäß § 4 WpPG erstellten Wertpapier-Informationsblattes. Das Wertpapier-Informationsblatt zum Bezugsangebot wird unverzüglich nach der Billigung auf der Internetseite der TubeSolar AG veröffentlicht werden.

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