Deutsches Gericht bestätigt Schadensersatzforderung von Nichia gegen Everlight-Tochter WOFI in Höhe von 3,225 Millionen EUR
München (ots) - Am 31. Oktober 2022 hat das Landgericht Düsseldorf sein Urteil
in dem Schadensersatzverfahren (Aktenzeichen 4b O 58/21) verkündet, welches
Nichia Corporation ("Nichia") in Deutschland gegen WOFI Leuchten Wortmann & Filz
GmbH ("WOFI") eingeleitet hatte. Das Gericht sprach Nichia Schadensersatz in
einer Gesamthöhe von 3.225.000 EUR zuzüglich Zinsen zu. WOFI ist ein Hersteller
von Wohnraumleuchten und deutsches Tochterunternehmer des taiwanesischen
LED-Herstellers Everlight Electronics Co., Ltd.. Die Schadensersatzverpflichtung
von WOFI resultierte aus der Verletzung von Nichias YAG-Patent EP 936 682 (DE
697 02 929) in Deutschland, die bereits durch ein früheres Endurteil des
Landgerichts Düsseldorf (Aktenzeichen 4b O 132/16) bestätigt war.
In seinem Urteil erkennt das Gericht einen Betrag von 25 % des Gesamtgewinns von
WOFI von 12,9 Millionen EUR als angemessenen Schadensersatz für Nichia an. Das
Urteil des Landgerichts Düsseldorf ist noch nicht rechtskräftig und kann mittels
Berufung angegriffen werden.
Nichia legt größten Wert auf die Sicherung ihrer Patente und anderen
gewerblichen Schutzrechte und geht konsequent und weltweit gegen
Schutzrechtsverletzungen vor.
Pressekontakt:
Public Relations, Nichia Corporation
Tel:+81-884-22-2311
Fax:+81-884-23-7717
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/83247/5378394
OTS: Nichia Corporation
in dem Schadensersatzverfahren (Aktenzeichen 4b O 58/21) verkündet, welches
Nichia Corporation ("Nichia") in Deutschland gegen WOFI Leuchten Wortmann & Filz
GmbH ("WOFI") eingeleitet hatte. Das Gericht sprach Nichia Schadensersatz in
einer Gesamthöhe von 3.225.000 EUR zuzüglich Zinsen zu. WOFI ist ein Hersteller
von Wohnraumleuchten und deutsches Tochterunternehmer des taiwanesischen
LED-Herstellers Everlight Electronics Co., Ltd.. Die Schadensersatzverpflichtung
von WOFI resultierte aus der Verletzung von Nichias YAG-Patent EP 936 682 (DE
697 02 929) in Deutschland, die bereits durch ein früheres Endurteil des
Landgerichts Düsseldorf (Aktenzeichen 4b O 132/16) bestätigt war.
In seinem Urteil erkennt das Gericht einen Betrag von 25 % des Gesamtgewinns von
WOFI von 12,9 Millionen EUR als angemessenen Schadensersatz für Nichia an. Das
Urteil des Landgerichts Düsseldorf ist noch nicht rechtskräftig und kann mittels
Berufung angegriffen werden.
Nichia legt größten Wert auf die Sicherung ihrer Patente und anderen
gewerblichen Schutzrechte und geht konsequent und weltweit gegen
Schutzrechtsverletzungen vor.
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