EQS-Adhoc
BAUER Aktiengesellschaft: BAUER AG schließt Prozessvergleich mit Klägern und plant zeitnahe Durchführung der Kapitalerhöhung
EQS-Ad-hoc: BAUER Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung/Vergleich Nicht zur Verteilung, Veröffentlichung oder Weiterleitung in den USA, Australien, Japan oder Kanada. |
Schrobenhausen – Die BAUER Aktiengesellschaft (ISIN DE0005168108) teilt mit, dass einer Durchführung der von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 18. November 2022 beschlossenen Kapitalerhöhung und einer Eintragung der Kapitalmaßnahme in das Handelsregister die von Aktionären eingereichten Klagen als Hindernisse nicht mehr entgegenstehen.
Hinsichtlich der von Aktionären geführten Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage (siehe Ad hoc-Mitteilung vom 19. Dezember 2022) und des von der Gesellschaft eingeleiteten Freigabeverfahrens hat das Landgericht München I heute das Zustandekommen eines Prozessvergleichs festgestellt. Dieser verpflichtet die BAUER Aktiengesellschaft, nunmehr einen börslichen Bezugsrechtshandel einzurichten, um damit den Aktionären Gelegenheit zu geben, einen etwaigen Bezugsrechtserlös zu realisieren und die Richtigkeit und Vollständigkeit der für den Kapitalerhöhungsbeschluss maßgeblichen Informationslage der Aktionäre im Zeitpunkt der Hauptversammlung neutral überprüfen zu lassen. Darüber hinaus haben sich Kläger und Gesellschaft dahingehend verständigt, dass es vorteilhaft wäre, sämtliche nicht von anderen Aktionären der Beklagten bezogenen neuen Aktien, welche nach vorrangigem Erwerb durch die SD Thesaurus GmbH gemäß Zeichnungs- und Erwerbsvereinbarung nicht übernommen worden sind, zunächst den übrigen Aktionären der Beklagten im Rahmen eines Überbezugsangebots zum Erwerb anzubieten und sodann möglicherweise weiter verbliebene Aktien auch bei anderen Investoren zu platzieren. Die wechselseitigen Gerichtsverfahren sind damit auf der Grundlage dieses Vergleichs einvernehmlich beendet.