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    Sensationsurteil  669  0 Kommentare Lootboxen sind illegales Glücksspiel

    Wien (ots) - Das Bezirksgericht Hermagor veurteilt Sony zur Rückerstattung von
    Zahlungen für FIFA-Packs. Das erste positive Gerichtsurteil im deutschsprachigen
    Raum ist wegweisend für die Branche.

    Vor rund zwei Jahren reichte die Salburg Rechtsanwalts GmbH in Kooperation mit
    dem Prozessfinanzierer Padronus eine Musterklage gegen Sony Interactive
    Entertainment Network Europe Limited ein und begehrte die Rückerstattung von EUR
    338,26, die ein Kunde für den Erhalt von FIFA-Packs aufwendete. Das
    Bezirkgsgericht Hermagor entschied nun, dass die Packs als konzessionspflichtige
    Ausspielung von Glücksspiel zu qualifizieren sind (Urteil vom 26.02.2023). Das
    Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

    FIFA-Packs beinhalten virtuelle Fußballspieler, die man in seine digitale
    Fußballmannschaft integrieren kann. Laut dem Gericht sei das inhaltliche
    Ergebnis der FIFA-Packs vom Zufall abhängig und stelle eine vermögenswerte
    Leistung im Sinne des österreichischen Glücksspielgesetzes dar, weil die
    digitalen Fußballspieler auf einem Zweitmarkt gehandelt würden und dadurch eine
    Gewinnerzielung möglich sei. Daher handle es sich um Glücksspiel. Da Sony keine
    Glücksspiel-Konzession besitze, seien die zwischen ihr und dem Kläger
    abgeschlossenen Verträge nichtig und die geleisteten Zahlungen rückforderbar.

    Der Gerichtsprozess wurde im Rahmen des von Padronus finanzierten
    Sammelverfahrens geführt. Geschäftsführer Richard Eibl kommentiert: "Das Urteil
    ist ein Paukenschlag für die gesamte Videospiel-Branche. Weder in Österreich
    noch in Deutschland existierte bisher eine Rechtsprechung zur Frage der
    Legalität von Lootboxen und zur Rückforderbarkeit geleisteter Zahlungen. Das
    finale Ergebnis bleibt natürlich abzuwarten, da das Verfahren wohl die Instanzen
    hochgehen wird, doch sollten sich Sony und etliche anderen Gaming-Konzerne ab
    sofort warm anziehen."

    Lootboxen sind ein hochumstrittenes und weltweites Milliardengeschäft, das in
    den Niederlanden und Belgien bereits verboten wurde. Allein 2020 wurden weltweit
    15 Milliarden Dollar mit Lootboxen umgesetzt. Sollte sich die Rechtsprechung zur
    Rückforderbarkeit der Zahlungen auch hierzulande zementieren, dürften die
    finanziellen Folgen für die betroffenen Betreiber verheerend sein. "Das Urteil
    ist richtungsweisend für den Umgang mit Looxboxen und zeigt, dass Videospiele
    kein rechtsfreier Raum sind", fasst Michael Linhard zusammen, der federführend
    für die Salburg Rechtsanwalts GmbH am Verfahren beteiligt war. Mit den Salburg
    Rechtsanwälten hat Padronus einen Partner, der bereits im Anlegerbetrugsskandal
    um die Meinl-Bank Entschädigungen bis zu EUR 100 Mio. erwirkte und nun die
    Kunden von Padronus vertritt.

    "Für die Subsumtion unter Glücksspiel reicht es nach dem Gesetz aus, wenn ein
    Kauf für etwas getätigt wird, dessen Ergebnis erstens vorwiegend vom Zufall
    abhängt und zweitens einen wirtschaftlichen Gegenwert hat. Das Gericht hat uns
    Recht gegeben und plausibel dargelegt, warum dies bei FIFA-Packs der Fall ist",
    erklärt Eibl. "Auch von der Inszenierung her orientiert sich Sony beim
    Kaufprozess der Lootboxen stark an herkömmlichen Glücksspielen. Es wird mit der
    Untermalung von audiovisuellen Lockelementen wie beispielsweise
    Feuerwerkeffekten gearbeitet, um den Dopaminaustoß bei vorwiegend männlichen
    Jugendlichen zu triggern. Durch die Gespräche mit unseren Kunden haben wir erst
    realisiert, wie enorm der Suchtfaktor der FIFA-Packs und wie krankhaft das
    Kaufverhalten der Spieler teilweise ist." Im Multiplayer-Modus messen sich
    FIFA-Spieler untereinander. Dort gilt die Regel: Je besser die Fußballspieler,
    desto leichter ist es, das Spiel zu gewinnen. "Auch das führt natürlich zu einem
    starken psychologischen Druck, sich bessere Spieler durch FIFA-Packs zu holen,
    damit man wettbewerbsfähig bleibt", so Eibl.

    Prozessfinanzierung im Glücksspielbereich ist das Spezialgebiet von Padronus.
    Das Unternehmen hat tausende Gerichtsverfahren gegen diverse
    Online-Casino-Anbieter in Österreich und Deutschland finanziert und bereits
    mehrere zehn Millionen Euro für Spielsüchtige zurückgeholt. "Die Anzahl der
    Anfragen von Lootbox-Käufern in den letzten Monaten liegt im vierstelligen
    Bereich; die Nachfrage ist groß. Es handelt sich durchschnittlich um Ansprüche
    von ca. EUR800,00, wobei wir auch einen Ausreißer mit EUR85.000,00 dabei haben",
    erzählt Eibl. "Das Urteil ist Wind auf unseren Segeln und spornt uns dazu an,
    unser Sammelverfahren weiter auszubauen. Wir laden jeden Lootbox-Käufer dazu
    ein, sich auf unserer Webseite zum Sammelverfahren anzumelden."

    Pressekontakt:

    Richard Eibl, LL.M.
    Geschäftsführer

    Büro: +43 (0) 1348030
    Mobil: +43 (0) 6642125081
    Email: mailto:richard.eibl@padronus.at

    Prozessfinanzallianz GmbH
    Eßlinggasse 4/6a
    1010 Wien

    Handelsgericht Wien
    FN 495405 m

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/168873/5454765
    OTS: Prozessfinanzallianz GmbH



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