Sensationsurteil
Lootboxen sind illegales Glücksspiel
Wien (ots) - Das Bezirksgericht Hermagor veurteilt Sony zur Rückerstattung von
Zahlungen für FIFA-Packs. Das erste positive Gerichtsurteil im deutschsprachigen
Raum ist wegweisend für die Branche.
Vor rund zwei Jahren reichte die Salburg Rechtsanwalts GmbH in Kooperation mit
dem Prozessfinanzierer Padronus eine Musterklage gegen Sony Interactive
Entertainment Network Europe Limited ein und begehrte die Rückerstattung von EUR
338,26, die ein Kunde für den Erhalt von FIFA-Packs aufwendete. Das
Bezirkgsgericht Hermagor entschied nun, dass die Packs als konzessionspflichtige
Ausspielung von Glücksspiel zu qualifizieren sind (Urteil vom 26.02.2023). Das
Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Zahlungen für FIFA-Packs. Das erste positive Gerichtsurteil im deutschsprachigen
Raum ist wegweisend für die Branche.
Vor rund zwei Jahren reichte die Salburg Rechtsanwalts GmbH in Kooperation mit
dem Prozessfinanzierer Padronus eine Musterklage gegen Sony Interactive
Entertainment Network Europe Limited ein und begehrte die Rückerstattung von EUR
338,26, die ein Kunde für den Erhalt von FIFA-Packs aufwendete. Das
Bezirkgsgericht Hermagor entschied nun, dass die Packs als konzessionspflichtige
Ausspielung von Glücksspiel zu qualifizieren sind (Urteil vom 26.02.2023). Das
Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
FIFA-Packs beinhalten virtuelle Fußballspieler, die man in seine digitale
Fußballmannschaft integrieren kann. Laut dem Gericht sei das inhaltliche
Ergebnis der FIFA-Packs vom Zufall abhängig und stelle eine vermögenswerte
Leistung im Sinne des österreichischen Glücksspielgesetzes dar, weil die
digitalen Fußballspieler auf einem Zweitmarkt gehandelt würden und dadurch eine
Gewinnerzielung möglich sei. Daher handle es sich um Glücksspiel. Da Sony keine
Glücksspiel-Konzession besitze, seien die zwischen ihr und dem Kläger
abgeschlossenen Verträge nichtig und die geleisteten Zahlungen rückforderbar.
Der Gerichtsprozess wurde im Rahmen des von Padronus finanzierten
Sammelverfahrens geführt. Geschäftsführer Richard Eibl kommentiert: "Das Urteil
ist ein Paukenschlag für die gesamte Videospiel-Branche. Weder in Österreich
noch in Deutschland existierte bisher eine Rechtsprechung zur Frage der
Legalität von Lootboxen und zur Rückforderbarkeit geleisteter Zahlungen. Das
finale Ergebnis bleibt natürlich abzuwarten, da das Verfahren wohl die Instanzen
hochgehen wird, doch sollten sich Sony und etliche anderen Gaming-Konzerne ab
sofort warm anziehen."
Lootboxen sind ein hochumstrittenes und weltweites Milliardengeschäft, das in
den Niederlanden und Belgien bereits verboten wurde. Allein 2020 wurden weltweit
15 Milliarden Dollar mit Lootboxen umgesetzt. Sollte sich die Rechtsprechung zur
Rückforderbarkeit der Zahlungen auch hierzulande zementieren, dürften die
finanziellen Folgen für die betroffenen Betreiber verheerend sein. "Das Urteil
ist richtungsweisend für den Umgang mit Looxboxen und zeigt, dass Videospiele
kein rechtsfreier Raum sind", fasst Michael Linhard zusammen, der federführend
für die Salburg Rechtsanwalts GmbH am Verfahren beteiligt war. Mit den Salburg
Rechtsanwälten hat Padronus einen Partner, der bereits im Anlegerbetrugsskandal
um die Meinl-Bank Entschädigungen bis zu EUR 100 Mio. erwirkte und nun die
Kunden von Padronus vertritt.
"Für die Subsumtion unter Glücksspiel reicht es nach dem Gesetz aus, wenn ein
Kauf für etwas getätigt wird, dessen Ergebnis erstens vorwiegend vom Zufall
abhängt und zweitens einen wirtschaftlichen Gegenwert hat. Das Gericht hat uns
Recht gegeben und plausibel dargelegt, warum dies bei FIFA-Packs der Fall ist",
erklärt Eibl. "Auch von der Inszenierung her orientiert sich Sony beim
Kaufprozess der Lootboxen stark an herkömmlichen Glücksspielen. Es wird mit der
Untermalung von audiovisuellen Lockelementen wie beispielsweise
Feuerwerkeffekten gearbeitet, um den Dopaminaustoß bei vorwiegend männlichen
Jugendlichen zu triggern. Durch die Gespräche mit unseren Kunden haben wir erst
realisiert, wie enorm der Suchtfaktor der FIFA-Packs und wie krankhaft das
Kaufverhalten der Spieler teilweise ist." Im Multiplayer-Modus messen sich
FIFA-Spieler untereinander. Dort gilt die Regel: Je besser die Fußballspieler,
desto leichter ist es, das Spiel zu gewinnen. "Auch das führt natürlich zu einem
starken psychologischen Druck, sich bessere Spieler durch FIFA-Packs zu holen,
damit man wettbewerbsfähig bleibt", so Eibl.
Prozessfinanzierung im Glücksspielbereich ist das Spezialgebiet von Padronus.
Das Unternehmen hat tausende Gerichtsverfahren gegen diverse
Online-Casino-Anbieter in Österreich und Deutschland finanziert und bereits
mehrere zehn Millionen Euro für Spielsüchtige zurückgeholt. "Die Anzahl der
Anfragen von Lootbox-Käufern in den letzten Monaten liegt im vierstelligen
Bereich; die Nachfrage ist groß. Es handelt sich durchschnittlich um Ansprüche
von ca. EUR800,00, wobei wir auch einen Ausreißer mit EUR85.000,00 dabei haben",
erzählt Eibl. "Das Urteil ist Wind auf unseren Segeln und spornt uns dazu an,
unser Sammelverfahren weiter auszubauen. Wir laden jeden Lootbox-Käufer dazu
ein, sich auf unserer Webseite zum Sammelverfahren anzumelden."
Pressekontakt:
Richard Eibl, LL.M.
Geschäftsführer
Büro: +43 (0) 1348030
Mobil: +43 (0) 6642125081
Email: mailto:richard.eibl@padronus.at
Prozessfinanzallianz GmbH
Eßlinggasse 4/6a
1010 Wien
Handelsgericht Wien
FN 495405 m
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/168873/5454765
OTS: Prozessfinanzallianz GmbH
Fußballmannschaft integrieren kann. Laut dem Gericht sei das inhaltliche
Ergebnis der FIFA-Packs vom Zufall abhängig und stelle eine vermögenswerte
Leistung im Sinne des österreichischen Glücksspielgesetzes dar, weil die
digitalen Fußballspieler auf einem Zweitmarkt gehandelt würden und dadurch eine
Gewinnerzielung möglich sei. Daher handle es sich um Glücksspiel. Da Sony keine
Glücksspiel-Konzession besitze, seien die zwischen ihr und dem Kläger
abgeschlossenen Verträge nichtig und die geleisteten Zahlungen rückforderbar.
Der Gerichtsprozess wurde im Rahmen des von Padronus finanzierten
Sammelverfahrens geführt. Geschäftsführer Richard Eibl kommentiert: "Das Urteil
ist ein Paukenschlag für die gesamte Videospiel-Branche. Weder in Österreich
noch in Deutschland existierte bisher eine Rechtsprechung zur Frage der
Legalität von Lootboxen und zur Rückforderbarkeit geleisteter Zahlungen. Das
finale Ergebnis bleibt natürlich abzuwarten, da das Verfahren wohl die Instanzen
hochgehen wird, doch sollten sich Sony und etliche anderen Gaming-Konzerne ab
sofort warm anziehen."
Lootboxen sind ein hochumstrittenes und weltweites Milliardengeschäft, das in
den Niederlanden und Belgien bereits verboten wurde. Allein 2020 wurden weltweit
15 Milliarden Dollar mit Lootboxen umgesetzt. Sollte sich die Rechtsprechung zur
Rückforderbarkeit der Zahlungen auch hierzulande zementieren, dürften die
finanziellen Folgen für die betroffenen Betreiber verheerend sein. "Das Urteil
ist richtungsweisend für den Umgang mit Looxboxen und zeigt, dass Videospiele
kein rechtsfreier Raum sind", fasst Michael Linhard zusammen, der federführend
für die Salburg Rechtsanwalts GmbH am Verfahren beteiligt war. Mit den Salburg
Rechtsanwälten hat Padronus einen Partner, der bereits im Anlegerbetrugsskandal
um die Meinl-Bank Entschädigungen bis zu EUR 100 Mio. erwirkte und nun die
Kunden von Padronus vertritt.
"Für die Subsumtion unter Glücksspiel reicht es nach dem Gesetz aus, wenn ein
Kauf für etwas getätigt wird, dessen Ergebnis erstens vorwiegend vom Zufall
abhängt und zweitens einen wirtschaftlichen Gegenwert hat. Das Gericht hat uns
Recht gegeben und plausibel dargelegt, warum dies bei FIFA-Packs der Fall ist",
erklärt Eibl. "Auch von der Inszenierung her orientiert sich Sony beim
Kaufprozess der Lootboxen stark an herkömmlichen Glücksspielen. Es wird mit der
Untermalung von audiovisuellen Lockelementen wie beispielsweise
Feuerwerkeffekten gearbeitet, um den Dopaminaustoß bei vorwiegend männlichen
Jugendlichen zu triggern. Durch die Gespräche mit unseren Kunden haben wir erst
realisiert, wie enorm der Suchtfaktor der FIFA-Packs und wie krankhaft das
Kaufverhalten der Spieler teilweise ist." Im Multiplayer-Modus messen sich
FIFA-Spieler untereinander. Dort gilt die Regel: Je besser die Fußballspieler,
desto leichter ist es, das Spiel zu gewinnen. "Auch das führt natürlich zu einem
starken psychologischen Druck, sich bessere Spieler durch FIFA-Packs zu holen,
damit man wettbewerbsfähig bleibt", so Eibl.
Prozessfinanzierung im Glücksspielbereich ist das Spezialgebiet von Padronus.
Das Unternehmen hat tausende Gerichtsverfahren gegen diverse
Online-Casino-Anbieter in Österreich und Deutschland finanziert und bereits
mehrere zehn Millionen Euro für Spielsüchtige zurückgeholt. "Die Anzahl der
Anfragen von Lootbox-Käufern in den letzten Monaten liegt im vierstelligen
Bereich; die Nachfrage ist groß. Es handelt sich durchschnittlich um Ansprüche
von ca. EUR800,00, wobei wir auch einen Ausreißer mit EUR85.000,00 dabei haben",
erzählt Eibl. "Das Urteil ist Wind auf unseren Segeln und spornt uns dazu an,
unser Sammelverfahren weiter auszubauen. Wir laden jeden Lootbox-Käufer dazu
ein, sich auf unserer Webseite zum Sammelverfahren anzumelden."
Pressekontakt:
Richard Eibl, LL.M.
Geschäftsführer
Büro: +43 (0) 1348030
Mobil: +43 (0) 6642125081
Email: mailto:richard.eibl@padronus.at
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1010 Wien
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Verfasst von news aktuell