EuGH am 21. März 2023 vor epochaler Entscheidung im Diesel-Abgasskandal / Werden Klagen gegen Autohersteller erleichtert?
Lahr (ots) - Den Autoherstellern kann am 21. März 2023 der Diesel-Abgasskandal
gewaltig auf die Füße fallen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet in
einem Daimler-Verfahren, ob Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Hersteller
bereits aufgrund von fahrlässigem Verhalten rechtens sind. Auch die sogenannte
Nutzungsentschädigung, die sich Verbraucher vom Schadensersatz für gefahrene
Kilometer bisher abziehen lassen mussten, steht auf der Kippe ( Az.: C-100/21
(https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/eugh-thermofenster) ).
Generalanwalt Athanasios Rantos hat in seinen Schlussanträgen vom 6. Juni 2022
dem EuGH empfohlen, die Hürden für Klagen deutlich zu senken und das Strafmaß
gegen die Autohersteller in einem spürbaren Rahmen zu halten. Damit widerspricht
der Generalanwalt mit seinen Schlussanträgen der bisherigen Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofes (BGH). Die Diesel-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer geht von einem
durchweg verbraucherfreundlichen Urteil aus. Denn in der Regel folgt der EuGH
den Anträgen des Generalanwalts. Die Chancen auf Schadensersatz sind derzeit
enorm gestiegen. Dr. Stoll & Sauer rät Verbrauchern daher zur anwaltlichen
Beratung im kostenlosen Online-Check
(https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/klageweg-pruefen) . Die Kanzlei
gehört zu den führenden im Abgasskandal. Mehr Infos zu den Entwicklungen am EuGH
gibt es auf unserer Spezial-Website.
(https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/eugh-thermofenster)
Was bedeutet ein verbraucherfreundliches EuGH-Urteil am 21. März 2023?
Im aktuellen Fall geht es vor dem EuGH um einen Mercedes 220 CDI, bei dem ein
Thermofenster bei der Abgasreinigung zum Einsatz kommt. Durch das Thermofenster
wird die Abgasreinigung bei kühleren Temperaturen reduziert, was einen Anstieg
der Stickoxid-Emissionen zur Folge hat. Der Käufer machte daher
Schadenersatzansprüche geltend. Das Landgericht Ravensburg legte das Verfahren
dem EuGH zur Vorabentscheidung vor. Der EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos
machte in seinen Schlussanträgen - eine Art Plädoyer - deutlich, dass er die
Schadenersatzansprüche für gerechtfertigt hält, weil Mercedes fahrlässig
gehandelt hat. Aus Sicht Ihrer Dieselskandal-Anwälte wird es nach einem
positiven Urteil des EuGH am 21. März 2023 wesentlich leichter sein, erfolgreich
gegen Automobilhersteller Schadensersatz einzuklagen. Nicht nur die
Erfolgsaussichten werden steigen, auch viel mehr Dieselfahrer sind
klageberechtigt. Warum ist das so?
1. Das Thermofenster wird gleich gesetzt mit anderen illegalen
Abschalteinrichtungen.Abschalteinrichtungen sorgen dafür, dass die
Abgasreinigung auf dem Prüfstand gesetzeskonform funktioniert. Im normalen
gewaltig auf die Füße fallen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet in
einem Daimler-Verfahren, ob Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Hersteller
bereits aufgrund von fahrlässigem Verhalten rechtens sind. Auch die sogenannte
Nutzungsentschädigung, die sich Verbraucher vom Schadensersatz für gefahrene
Kilometer bisher abziehen lassen mussten, steht auf der Kippe ( Az.: C-100/21
(https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/eugh-thermofenster) ).
Generalanwalt Athanasios Rantos hat in seinen Schlussanträgen vom 6. Juni 2022
dem EuGH empfohlen, die Hürden für Klagen deutlich zu senken und das Strafmaß
gegen die Autohersteller in einem spürbaren Rahmen zu halten. Damit widerspricht
der Generalanwalt mit seinen Schlussanträgen der bisherigen Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofes (BGH). Die Diesel-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer geht von einem
durchweg verbraucherfreundlichen Urteil aus. Denn in der Regel folgt der EuGH
den Anträgen des Generalanwalts. Die Chancen auf Schadensersatz sind derzeit
enorm gestiegen. Dr. Stoll & Sauer rät Verbrauchern daher zur anwaltlichen
Beratung im kostenlosen Online-Check
(https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/klageweg-pruefen) . Die Kanzlei
gehört zu den führenden im Abgasskandal. Mehr Infos zu den Entwicklungen am EuGH
gibt es auf unserer Spezial-Website.
(https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/eugh-thermofenster)
Was bedeutet ein verbraucherfreundliches EuGH-Urteil am 21. März 2023?
Im aktuellen Fall geht es vor dem EuGH um einen Mercedes 220 CDI, bei dem ein
Thermofenster bei der Abgasreinigung zum Einsatz kommt. Durch das Thermofenster
wird die Abgasreinigung bei kühleren Temperaturen reduziert, was einen Anstieg
der Stickoxid-Emissionen zur Folge hat. Der Käufer machte daher
Schadenersatzansprüche geltend. Das Landgericht Ravensburg legte das Verfahren
dem EuGH zur Vorabentscheidung vor. Der EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos
machte in seinen Schlussanträgen - eine Art Plädoyer - deutlich, dass er die
Schadenersatzansprüche für gerechtfertigt hält, weil Mercedes fahrlässig
gehandelt hat. Aus Sicht Ihrer Dieselskandal-Anwälte wird es nach einem
positiven Urteil des EuGH am 21. März 2023 wesentlich leichter sein, erfolgreich
gegen Automobilhersteller Schadensersatz einzuklagen. Nicht nur die
Erfolgsaussichten werden steigen, auch viel mehr Dieselfahrer sind
klageberechtigt. Warum ist das so?
1. Das Thermofenster wird gleich gesetzt mit anderen illegalen
Abschalteinrichtungen.Abschalteinrichtungen sorgen dafür, dass die
Abgasreinigung auf dem Prüfstand gesetzeskonform funktioniert. Im normalen