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     465  0 Kommentare EuGH am 21. März 2023 vor epochaler Entscheidung im Diesel-Abgasskandal / Werden Klagen gegen Autohersteller erleichtert?

    Lahr (ots) - Den Autoherstellern kann am 21. März 2023 der Diesel-Abgasskandal
    gewaltig auf die Füße fallen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet in
    einem Daimler-Verfahren, ob Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Hersteller
    bereits aufgrund von fahrlässigem Verhalten rechtens sind. Auch die sogenannte
    Nutzungsentschädigung, die sich Verbraucher vom Schadensersatz für gefahrene
    Kilometer bisher abziehen lassen mussten, steht auf der Kippe ( Az.: C-100/21
    (https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/eugh-thermofenster) ).
    Generalanwalt Athanasios Rantos hat in seinen Schlussanträgen vom 6. Juni 2022
    dem EuGH empfohlen, die Hürden für Klagen deutlich zu senken und das Strafmaß
    gegen die Autohersteller in einem spürbaren Rahmen zu halten. Damit widerspricht
    der Generalanwalt mit seinen Schlussanträgen der bisherigen Rechtsprechung des
    Bundesgerichtshofes (BGH). Die Diesel-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer geht von einem
    durchweg verbraucherfreundlichen Urteil aus. Denn in der Regel folgt der EuGH
    den Anträgen des Generalanwalts. Die Chancen auf Schadensersatz sind derzeit
    enorm gestiegen. Dr. Stoll & Sauer rät Verbrauchern daher zur anwaltlichen
    Beratung im kostenlosen Online-Check
    (https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/klageweg-pruefen) . Die Kanzlei
    gehört zu den führenden im Abgasskandal. Mehr Infos zu den Entwicklungen am EuGH
    gibt es auf unserer Spezial-Website.
    (https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/eugh-thermofenster)

    Was bedeutet ein verbraucherfreundliches EuGH-Urteil am 21. März 2023?

    Im aktuellen Fall geht es vor dem EuGH um einen Mercedes 220 CDI, bei dem ein
    Thermofenster bei der Abgasreinigung zum Einsatz kommt. Durch das Thermofenster
    wird die Abgasreinigung bei kühleren Temperaturen reduziert, was einen Anstieg
    der Stickoxid-Emissionen zur Folge hat. Der Käufer machte daher
    Schadenersatzansprüche geltend. Das Landgericht Ravensburg legte das Verfahren
    dem EuGH zur Vorabentscheidung vor. Der EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos
    machte in seinen Schlussanträgen - eine Art Plädoyer - deutlich, dass er die
    Schadenersatzansprüche für gerechtfertigt hält, weil Mercedes fahrlässig
    gehandelt hat. Aus Sicht Ihrer Dieselskandal-Anwälte wird es nach einem
    positiven Urteil des EuGH am 21. März 2023 wesentlich leichter sein, erfolgreich
    gegen Automobilhersteller Schadensersatz einzuklagen. Nicht nur die
    Erfolgsaussichten werden steigen, auch viel mehr Dieselfahrer sind
    klageberechtigt. Warum ist das so?

    1. Das Thermofenster wird gleich gesetzt mit anderen illegalen
    Abschalteinrichtungen.Abschalteinrichtungen sorgen dafür, dass die
    Abgasreinigung auf dem Prüfstand gesetzeskonform funktioniert. Im normalen
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