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     181  0 Kommentare HLEE plant Stärkung des Eigenkapitals durch eine Kapitalerhöhung im Umfang von bis zu CHF 66 Mio.

    Für Sie zusammengefasst
    • HLEE plant Kapitalerhöhung von bis zu CHF 66 Mio.
    • Bezugsrechtsangebot an bestehende Aktionäre geplant
    • Ziel: Stärkung des Eigenkapitals und Rückführung von Finanzverbindlichkeiten

    Highlight Event and Entertainment AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme
    HLEE plant Stärkung des Eigenkapitals durch eine Kapitalerhöhung im Umfang von bis zu CHF 66 Mio.

    25.09.2023 / 06:50 CET/CEST
    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


    DARF IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN WEDER DIREKT NOCH INDIREKT VERÖFFENTLICHT, VERTRIEBEN ODER HERAUSGEGEBEN WERDEN

    Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

    Pratteln, 25. September 2023

    HLEE plant Stärkung des Eigenkapitals durch eine Kapitalerhöhung im Umfang von bis zu CHF 66 Mio.

    Der Verwaltungsrat der Highlight Event & Entertainment AG ("HLEE") hat beschlossen, eine Kapitalerhöhung im Umfang von voraussichtlich ca. CHF 33 bis 66 Mio. durchführen zu wollen.

    Die Kapitalerhöhung soll durch ein Bezugsrechtsangebot an alle bestehenden Aktionäre durch Ausgabe von bis zu 4‘730‘000 Aktien mit einem Nennwert von je CHF 9 aus dem bestehenden Kapitalband erfolgen. Der Ausgabepreis wird, abhängig von der Marktentwicklung, voraussichtlich in einer Preisspanne zwischen von CHF 12 bis 14 liegen. Aktionäre mit bestehenden Darlehen sollen die Möglichkeit haben, statt in bar auch durch Verrechnung zu liberieren. Es findet kein Bezugsrechtshandel statt.

    Mit der geplanten Kapitalerhöhung sollen das Eigenkapital von HLEE gestärkt und Finanzverbindlichkeiten zurückgeführt werden.

    Der Verwaltungsrat der HLEE plant, den Angebotsprospekt zur Kapitalerhöhung mit den definitiven Konditionen und dem detaillierten Zeitplan in der zweiten Oktoberhälfte zu publizieren. Anschliessend soll die Kapitalerhöhung unter Ansetzung einer Bezugsrechtsfrist von fünf Börsentagen durchgeführt werden.

    Disclaimer

    Dieses Dokument dient einzig zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der Highlight Event and Entertainment AG noch einen Prospekt im Sinne des anwendbaren schweizerischen Rechts (Art. 35 ff. des Finanzdienstleistungsgesetzes, FIDLEG) oder irgendeiner anderen Jurisdiktion dar. Anleger sollten ihre Entscheidung zur Ausübung von Bezugsrechten oder zum Kauf oder zur Zeichnung von Aktien der Highlight Event and Entertainment AG allein aufgrund des offiziellen Prospekts treffen, welcher voraussichtlich im Rahmen des Bezugsrechtsangebots publiziert wird. Anlegern wird des Weiteren empfohlen, sich vor einer Anlageentscheidung von ihrer Bank oder ihrem Finanzberater beraten zu lassen.

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    EQS Group AG
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