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    SOWITEC  165  0 Kommentare Zweite AGV notwendig – Präsenzversammlung am 5. Dezember 2023


    Abstimmung ohne Versammlung verfehlt 50 %-Quorum – die SOWITEC group GmbH lädt die Anleihegläubiger Anleihe 2018/23 (ISIN: DE000A2NBZ21) daher zur Teilnahme an einer zweiten Anleihegläubigerversammlung (AGV) am 5. Dezember 2023 in Sonnenbühl in Form einer Präsenzversammlung ein. Bei der ersten Abstimmung ohne Versammlung lag die Teilnehmerzahl bei 40,58 %, so dass das erforderliche Quorum von 50 % des ausstehenden Anleihevolumens verfehlt wurde.

    „Wir bedanken uns bei den zahlreichen Anleiheinhabern, die schon jetzt an der Abstimmung ohne Versammlung teilgenommen haben. Für die 2. Gläubigerversammlung benötigen wir ein Quorum von 25 %, um die geplanten Maßnahmen zugunsten der SOWITEC group GmbH und damit auch unserer Anleihegläubiger umsetzen zu können. Deshalb bitten wir um rege Teilnahme aller Anleihegläubiger an der 2. Gläubigerversammlung“, so Frank Hummel, CEO der SOWITEC group GmbH.

    Hinweis: Die Einladung zur zweiten AGV wird voraussichtlich am 17. November 2023 im Bundesanzeiger und auf der Unternehmenswebseite www.sowitec.com/de/investor veröffentlicht.

    Maßnahmen zur Anleihe-Restrukturierung

    SOWITEC ist derzeit nicht in der Lage, die Anleihe 2018/23 mit einem ausstehenden Volumen von 7,643 Mio. Euro zum Fälligkeitstermin zurückzuzahlen. Die gemeinsam mit der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. („SdK“) abgestimmten Beschlussvorschläge zur Anleihe-Restrukturierung beinhalten:

    • – die Prolongation der am 8. November 2023 fälligen Schuldverschreibung um drei Jahre bis zum 8. November 2026;
    • – den Verzicht hinsichtlich der Ausübung der Kündigungsrechte aus den Schuldverschreibungen gemäß § 7 (a) (i) und (iii) der Anleihebedingungen und den Verzicht hinsichtlich der Ausübung von Kündigungsrechten gemäß § 490 BGB;
    • – die Wahl eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger;
    • – Ermächtigungen und Verpflichtungen des gemeinsamen Vertreters;
    • – die Änderung der Anleihebedingungen (§ 3 Verzinsung);
    • – die Änderung der Anleihebedingungen (§ 8 Ausschüttungsbegrenzung);
    • – die Änderung der Anleihebedingungen (§ 2 Status der Schuldverschreibungen; Besicherung und Parallelverpflichtung).

    Zudem ist eine finanzielle Verpflichtung des Mehrheitsgesellschafters Frank Hummel vorgesehen.

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