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     213  0 Kommentare Kapitalmarkt KMU diskutiert Auswirkungen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes – „In allem liegt ein Anfang“


    Mitteilung des Interessenverbandes Kapitalmarkt KMU:

    Interessenverband Kapitalmarkt KMU diskutiert Auswirkungen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes mit Experten des Finanzministeriums

    Welche Änderungen bringt das Zukunftsfinanzierungsgesetz für den Mittelstand in Deutschland? Der Interessenverband kapitalmarktorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen e.V. (Kapitalmarkt KMU) wollte es ganz genau wissen und lud zu einer hochkarätig besetzten Veranstaltung mit Vortrag und Podiumsdiskussion zu dem neuen Regelwerk ein, das sich im laufenden parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren befindet. Rund 60 Teilnehmer von Vertretern der öffentlichen Hand, aus Unternehmen und Banken sowie Berater nahmen die Chance wahr, Informationen aus erster Hand zu erhalten, Feedback zu geben und die wesentlichen Punkte zu diskutieren.

    Die beiden Oberregierungsräte Dr. Katharina Henzler und Dr. Kaspar Krolop (beide Bundesministerium der Finanzen, BMF), die beide auch am Gesetzentwurf des BMF beteiligt waren, starteten mit einem Vortrag und erläuterten den Gesetzentwurf im Detail: „Das Zukunftsfinanzierungsgesetz – Erleichterungen für den kapitalmarktorientierten Mittelstand“ – so lautete ihr positives Fazit des Gesetzentwurfs. Die Referenten legten dar, dass es elementares Ziel des Zukunftsfinanzierungsgesetzes sei, den Zugang zum Kapitalmarkt zu erleichtern und die Finanzierung über den Kapitalmarkt insgesamt attraktiver zu machen, insbesondere für Start-ups und Wachstumsunternehmen. Eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Finanzstandort Deutschland soll im Hinblick auf Digitalisierung erreicht werden und das Ansehen der Aktie als Faktor zur Förderung des Vermögensaufbaus und für eine zukunftsfeste Gestaltung der Altersvorsorge soll verbessert werden. Nach dem spannenden Vortrag folgte eine ebenso spannende Diskussion mit vielen grundlegenden und praxisnahen Fragen.

    Ingo Wegerich, Präsident des Interessenverbandes Kapitalmarkt-KMU, schätzte die geplanten Auswirkungen des Gesetzes zunächst positiv ein: „In allem liegt ein Anfang. Das Zukunftsfinanzierungsgesetz bringt einige entscheidende Erleichterungen auf den Weg. Regulatorische Themen im Steuer- und Kapitalmarktrecht werden endlich vorangetrieben und der Kapitalzugang gerade für kleine und mittlere Unternehmen wird erleichtert. Ob das reicht, um eine echte Aufbruchstimmung zu erzeugen, muss sich allerdings noch zeigen.“ Er sah einige Ideen des Gesetzentwurfs eher skeptisch: „Bei der Senkung der Mindestmarktkapitalisierung für Börsengänge von 1,25 Millionen auf eine Million Euro sehen wir nicht, wie sich das positiv auswirken kann. Eine Abschaffung des Mindestnennwerts von Aktien wäre hier erheblich wirkungsvoller, da durch die Schaffung von mehr Aktien eine größere Handelbarkeit für Investoren entstünde. In vielen anderen Jurisdiktionen etwa in den Niederlanden, gibt es keinen zwingenden Mindestnennwert. Dort können die Unternehmen Aktien mit einem Nennwert im Cent-Bereich emittieren.“

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