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    EQS-Adhoc  157  0 Kommentare The Grounds Real Estate Development AG lädt die Anleihegläubiger der Unternehmenswandelanleihe 2021/2024 (ISIN DE000A3H3FH2) zu einer Abstimmung ohne Versammlung ein

    Für Sie zusammengefasst
    • The Grounds lädt Anleihegläubiger zur Abstimmung über Verlängerung der Laufzeit ein.
    • Geplante Restrukturierung ist Voraussetzung für strategische Partnerschaft mit H.I.G. Capital.
    • Aufforderung zur Stimmabgabe wird am 28. November veröffentlicht.

    EQS-Ad-hoc: The Grounds Real Estate Development AG / Schlagwort(e): Anleihe
    The Grounds Real Estate Development AG lädt die Anleihegläubiger der Unternehmenswandelanleihe 2021/2024 (ISIN DE000A3H3FH2) zu einer Abstimmung ohne Versammlung ein

    23.11.2023 / 20:54 CET/CEST
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    The Grounds lädt die Anleihegläubiger der Unternehmenswandelanleihe 2021/2024 (ISIN DE000A3H3FH2) zu einer Abstimmung ohne Versammlung über eine Verlängerung der Laufzeit der Anleihe zu modifizierten Bedingungen ein

     

    Berlin, 23. November 2023 – Der Vorstand der The Grounds Real Estate Development AG (The Grounds / ISIN: DE000A2GSVV5) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Anleihegläubiger der Unternehmenswandelanleihe 2021/2024 (ISIN DE000A3H3FH2) zu einer Abstimmung ohne Versammlung im Zeitraum vom 14. Dezember 2023 bis zum 18. Dezember 2023 einzuladen. Wie angekündigt ist dies Teil eines Gesamtkonzepts der geplanten künftigen Finanzierungsstruktur und soll insbesondere auch eine mögliche Kapitalerhöhung in 2024 vorbereiten.

    Beschlussgegenstand wird im Wesentlichen Folgender sein:

    a) Verlängerung der Laufzeit der Anleihe um drei Jahre mit Möglichkeit für die Emittentin, die Laufzeit der Anleihe einmalig um weitere zwei Jahre zu verlängern;

    b) Erhöhung des Zinssatzes auf 8 % p.a. für die verlängerte Laufzeit; im Fall der Ausübung der Verlängerungsoption durch die Emittentin erhöht sich der Zinssatz auf 10 % p.a.;

    c) Streichung des Wandlungsrechts;

    d) Einführung des Rechts der Emittentin zur vorzeitigen Kündigung und Rückzahlung der Anleihe bis zum Ende der verlängerten Laufzeit (bis 18. Februar 2027) zu 100% des Nennbetrags;

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