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The Grounds lädt Anleihegläubiger der Wandelanleihe 2021/2024 zu Abstimmung über Verlängerung zu modifizierten Bedingungen ein – wesentliche Anleihegläubiger haben vorab Zustimmung signalisiert
- The Grounds lädt Anleihegläubiger zur Abstimmung über Verlängerung ein.
- Vorschlag: Umwandlung der Wandelanleihe in Unternehmensanleihe.
- Vorbereitung einer möglichen Kapitalerhöhung im Jahr 2024.
EQS-News: The Grounds Real Estate Development AG / Schlagwort(e): Anleihe The Grounds lädt Anleihegläubiger der Wandelanleihe 2021/2024 zu Abstimmung über Verlängerung zu modifizierten Bedingungen ein – wesentliche Anleihegläubiger haben vorab Zustimmung signalisiert |
- Vorschlag zur Umwandlung der Wandelanleihe 2021/2024 in eine Unternehmensanleihe bei Verlängerung der Laufzeit um drei Jahre und Erhöhung des Zinssatzes auf 8 % p.a.
- Stimmabgabe im Rahmen einer Abstimmung ohne Versammlung vom 14. bis 18. Dezember 2023 möglich
- Zweiter Schritt des im Oktober 2023 angekündigten Gesamtkonzepts der künftigen Finanzierungsstruktur
- Vorbereitung einer möglichen Kapitalerhöhung im Jahr 2024
Berlin, 28.11.2023 – Die The Grounds Real Estate Development AG (The Grounds / ISIN: DE000A2GSVV5) lädt die Anleihegläubiger ihrer Wandelanleihe 2021/2024 zu einer Abstimmung über eine Verlängerung der Laufzeit der Anleihe bei modifizierten Anleihebedingungen ein. Der zur Abstimmung stehende Vorschlag sieht eine Verlängerung der Laufzeit der Anleihe um drei Jahre inklusive einer Option der Emittentin auf eine einmalige weitere Verlängerung um zwei Jahre vor. Zugleich wird eine Erhöhung des Zinssatzes auf 8 % p. a. vorgeschlagen. Falls die Emittentin von der Verlängerungsoption Gebrauch machten sollte, wäre damit eine weitere Erhöhung des Zinssatzes auf 10 % p. a. verbunden. Parallel dazu ist eine Streichung des Wandlungsrechts vorgesehen, sodass die Wandelanleihe in eine Unternehmensanleihe umstrukturiert wird. Weitere Bestandteile des Vorschlags sind ein Recht der Emittentin zur vorzeitigen Kündigung und Rückzahlung der Anleihe zu 100 % des Nennbetrages bis zum Ende der verlängerten Laufzeit, die am 18. Februar 2027 endet, eine Ausnahmeregelung in der Kontrollwechsel-Definition für den Fall einer Beteiligung der H.I.G. Capital an The Grounds, so dass dieser kein Sonderkündigungsrecht der Anleihegläubiger auslösen würde, sowie eine Verpflichtung der Emittentin zur Begrenzung von Ausschüttungen und zur Einhaltung einer Verschuldungsgrenze. Wesentliche Anleihegläubiger der Wandelanleihe haben im Rahmen von Vorgesprächen bereits signalisiert, dass sie dem Vorschlag zustimmen wollen.
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