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     125  0 Kommentare EU-Einigung auf neue Schadstoffregeln für Industrie und Bauern

    Für Sie zusammengefasst
    • Neue Schadstoffvorgaben für Industrieanlagen und Landwirtschaftsbetriebe in Europa.
    • Ziel: Schutz von Gesundheit und Umwelt.
    • Regeln gelten schrittweise ab 2030, Verstöße können mit Strafen geahndet werden.

    BRÜSSEL (dpa-AFX) - Bestimmte Industrieanlagen und Landwirtschaftsbetriebe in Europa unterliegen in der EU künftig neuen Schadstoffvorgaben. Damit soll die Gesundheit von Menschen und die Umwelt besser geschützt werden, wie die EU-Staaten und das Europaparlament in der Nacht zu Mittwoch mitteilten. Betriebe wie große Schweine- und Geflügelzuchten waren bereits von den Vorschriften betroffen, künftig unterliegen den Angaben zufolge auch bestimmte Bergbaubetriebe und Anlagen zur Herstellung von Batterien den Regeln.

    Die neuen Vorgaben gelten nicht sofort, in der Landwirtschaft etwa sollen sie schrittweise ab 2030 eingeführt werden. Parlament und EU-Staaten müssen der von Vertretern der Institutionen ausgehandelten Einigung noch formell zustimmen.

    Laut Kommission braucht es strengere Regeln, weil etwa Stromerzeugung, Abfallverbrennung oder intensive Nutztierhaltung für schädliche Stoffe in Luft, Wasser und Boden verantwortlich sind. Als Beispiele werden Stickoxide, Feinstaub, Quecksilber und andere Schwermetalle genannt. Durch diese Schadstoffe verursachte Umweltverschmutzung könne etwa Krankheiten wie Asthma, Bronchitis und Krebs hervorrufen.

    Die Behörde hatte deswegen im April 2022 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, der in den Verhandlungen aber noch angepasst wurde. Ursprünglich sollten deutlich mehr Agrarbetriebe von der Richtlinie reguliert werden, weil sie laut Kommission für viel Ammoniak- und Methanausstoß verantwortlich sind. Das ging vor allem dem Parlament zu weit. So wird etwa die Rinderzucht auch weiterhin von den Regeln ausgenommen.

    Wer etwa Abwasser in Flüsse einleiten will, muss nach Angaben aus dem Parlament zukünftig auch auf äußere Umstände wie Trockenheit und Niedrigwasser achten. Das gilt als Reaktion darauf, dass es im Sommer 2022 in der Oder zu einem massenhaften Fischsterben kam. Betriebe, die sich nicht an die neuen Vorgaben halten, können mit Strafen in Höhe von bis zu drei Prozent ihres Jahresumsatzes belegt werden./mjm/DP/jha





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