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    EQS-Adhoc  193  0 Kommentare Carl Zeiss Meditec AG beschließt Aktienrückkaufprogramm mit einem Volumen von bis zu 150 Millionen Euro

    Für Sie zusammengefasst
    • Carl Zeiss Meditec AG beschließt Aktienrückkaufprogramm mit einem Volumen von bis zu 150 Millionen Euro
    • Aktien sollen in einer oder mehreren Tranchen über die Börse zurückgekauft werden
    • Aktienrückkauf soll voraussichtlich am 9. Februar 2024 beginnen und ein Jahr dauern

    EQS-Ad-hoc: Carl Zeiss Meditec AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
    Carl Zeiss Meditec AG beschließt Aktienrückkaufprogramm mit einem Volumen von bis zu 150 Millionen Euro

    29.01.2024 / 11:11 CET/CEST
    Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


     

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     Carl Zeiss Meditec AG beschließt Aktienrückkaufprogramm mit einem Volumen von bis zu 150 Millionen Euro

    Jena, 29. Januar 2024
    Der Vorstand der Carl Zeiss Meditec AG (ISIN: DE0005313704) hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats soeben beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm aufzulegen. Im Rahmen dieses Aktienrückkaufprogramms sollen für bis zu 150 Millionen Euro eigene Aktien erworben werden. Bei XETRA-Schlusskurs vom 26. Januar 2024 von 98,48 Euro entspricht dies bis zu 1.523.151 Aktien (dies entspricht ca. 1,7 % des Grundkapitals der Gesellschaft).

    Die Aktien sollen in einer oder mehreren selbständigen Tranchen über die Börse zurückgekauft werden. Hierfür macht die Gesellschaft von der durch die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 6. August 2020 erteilten Ermächtigung Gebrauch. Für den Fall, dass die Hauptversammlung der Gesellschaft am 21. März 2024 die bestehende Ermächtigung zum Aktienrückkauf aufhebt und durch eine neue Ermächtigung ersetzt, wird das Aktienrückkaufprogramm auf Grundlage der neuen Ermächtigung fortgeführt. Der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Börsenpreis der Aktie dabei um nicht mehr als 10 % überschreiten. Maßgeblich ist der Schlusskurs der Aktien im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse am vorangegangenen Börsentag. Bei einem Erwerb über die Börse ist der Stichtag der Tag, an dem die Verpflichtung zum Erwerb der Aktien eingegangen wird. Von der Ermächtigung wurde bislang kein Gebrauch gemacht und die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien.
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