EQS-Adhoc
Schaeffler AG einigt sich mit Vitesco Technologies Group AG auf vorläufiges Umtauschverhältnis im Rahmen der beabsichtigten Verschmelzung von 11,4 Schaeffler-Aktien je Vitesco-Aktie
- Schaeffler AG und Vitesco Technologies Group AG einigen sich auf Umtauschverhältnis von 1:11,4.
- Verschmelzung von Vitesco auf Schaeffler geplant, vorbehaltlich der Zustimmung der Aufsichtsräte.
- Schaeffler informiert Kapitalmarkt und Öffentlichkeit über weitere Entwicklungen.
EQS-Ad-hoc: Schaeffler AG / Schlagwort(e): Firmenzusammenschluss/Fusionen & Übernahmen Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 |
Schaeffler AG einigt sich mit Vitesco Technologies Group AG auf vorläufiges Umtauschverhältnis im Rahmen der beabsichtigten Verschmelzung von 11,4 Schaeffler-Aktien je Vitesco-Aktie.
Herzogenaurach, 26. Februar 2024 – Die Schaeffler AG („Schaeffler“) hat sich mit der Vitesco Technologies Group AG („Vitesco“) im Rahmen der
angestrebten Verschmelzung von Vitesco als übertragendem Rechtsträger auf Schaeffler als übernehmendem Rechtsträger vorläufig auf ein Umtauschverhältnis von 1:11,4 (d.h. 11,4 Schaeffler-Aktien je
Vitesco-Aktie) geeinigt. Die Einigung steht unter dem Vorbehalt, dass der von beiden Parteien bestellte gemeinsame Bewertungsgutachter und der gerichtlich bestellte Verschmelzungsprüfer das
Umtauschverhältnis als angemessen bestätigen. Des Weiteren steht die Einigung auch noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Aufsichtsräte von Schaeffler und Vitesco.
Der Abschluss des Verschmelzungsvertrags ist für einen Zeitpunkt vor den Einberufungen der ordentlichen Hauptversammlungen von Schaeffler und Vitesco geplant, die über die Verschmelzung beschließen sollen. Der Verschmelzungsvertrag wird auf die Zustimmung der ordentlichen Hauptversammlungen von Schaeffler und Vitesco bedingt sein und mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister am Sitz von Schaeffler sowie am Sitz von Vitesco wirksam werden. Schaeffler wird den Kapitalmarkt und die Öffentlichkeit über weitere relevante Entwicklungen im Einklang mit den rechtlichen Bestimmungen informieren.