EQS-WpÜG
Angebot zum Erwerb / Zielgesellschaft: HanseYachts AG; Bieter: HY Beteiligungs GmbH
- Angebot zum Erwerb der HanseYachts AG durch HY Beteiligungs GmbH
- Delisting-Angebot für sämtliche HanseYachts-Aktien geplant
- Bieterin bietet Geldleistung in Euro je HanseYachts-Aktie an
EQS-WpÜG: HY Beteiligungs GmbH / Angebot zum Erwerb DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE. |
Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots gemäß § 10 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) i.V.m. § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des Börsengesetzes (BörsG)
Bieterin:
HY Beteiligungs GmbH
Ludwig-Ganghofer-Straße 6
82031 Grünwald
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 193153
Zielgesellschaft:
HanseYachts AG
Ladebower Chaussee 11
17493 Greifswald
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stralsund unter HRB 7053
ISIN: DE000A0KF6M8
Die HY Beteiligungs GmbH (die „Bieterin“), eine 100%-ige Tochtergesellschaft der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA, hat heute entschieden, den Aktionären der HanseYachts AG im Wege eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots (das „Delisting-Angebot“) anzubieten, sämtliche auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien der HanseYachtsAG (DE000A0KF6M8; die „HanseYachts-Aktien”), die nicht von der Bieterin unmittelbar gehalten werden, gegen Zahlung einer Geldleistung in Euro zu erwerben. Die Bieterin beabsichtigt, eine Geldleistung in Höhe des gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurses der HanseYachts-Aktien während der letzten sechs Monate vor dieser Veröffentlichung je HanseYachts-Aktie, wie er von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) ermittelt wird („VWAP“), anzubieten („Angebotsgegenleistung“). Die Bieterin wird die Angebotsgegenleistung nach Ermittlung des VWAP in einer gesonderten Veröffentlichung bekanntmachen.