Drei Frühlingstipps zum Steuern sparen (FOTO)
Neustadt a. d. W. (ots) - Kalendarischer Frühlingsbeginn am 20. März: Viele
freuen sich darauf, den Garten oder das Grundstück in Schuss zu bringen. Ob Neu-
oder Umgestaltung, ob Terrasse oder Hof: Wer sich dafür die Hilfe von Profis
holt, kann Steuern sparen. Wie das geht und was dabei zu beachten ist, erläutert
der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH).
1. Garten anlegen, Terrasse erneuern, Hof pflastern: Umfangreiche Arbeiten als
Handwerkerleistungen absetzen
freuen sich darauf, den Garten oder das Grundstück in Schuss zu bringen. Ob Neu-
oder Umgestaltung, ob Terrasse oder Hof: Wer sich dafür die Hilfe von Profis
holt, kann Steuern sparen. Wie das geht und was dabei zu beachten ist, erläutert
der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH).
1. Garten anlegen, Terrasse erneuern, Hof pflastern: Umfangreiche Arbeiten als
Handwerkerleistungen absetzen
Im Frühling den Garten neugestalten, vielleicht eine Terrasse anlegen, das
Grundstück ebnen oder den Hof pflastern: Viel Arbeit, bei der die Unterstützung
von Profis hilfreich sein kann. Und wer Fachunternehmen beispielsweise für
Aushub- und Erdarbeiten, Pflanz- und Pflasterarbeiten oder umfangreiche Arbeiten
zur Gartengestaltung beauftragt, kann einen Teil der Kosten in seiner
Steuererklärung als Handwerkerleistung angeben.
Bis zu 20 Prozent der Lohnkosten lassen sich für solche Arbeiten steuerlich
geltend machen, jedenfalls bis zur Höchstgrenze von 1.200 Euro im Jahr. Ob ein
Garten neu angelegt oder ein vorhandener Garten lediglich umgestaltet wird,
spielt dabei keine Rolle.
Zwei Bedingungen müssen für die Gewährung steuerlicher Vorteile für
Handwerkerleistungen allerdings erfüllt sein:
- Das zum Grundstück gehörende Haus wird vom Besitzer beziehungsweise von der
Besitzerin selbst bewohnt und ist kein im selben Jahr erstellter Neubau.
- Die Rechnung beziehungsweise Rechnungen müssen unbar beglichen werden,
inklusive Zahlungsbeleg - also beispielsweise als Überweisung samt passendem
Kontoauszug. Und lediglich die Lohnkosten sind absetzbar, keine
Materialkosten.
Gut zu wissen: Handwerkerkosten lassen sich auch für Ferienhäuser oder
Schrebergartenlauben absetzen, die nicht das ganze Jahr über bewohnt sind. "Und
im Gegensatz beispielsweise zu außergewöhnlichen Belastungen werden
Handwerkerleistungen nicht erst vom zu versteuernden Einkommen abgezogen,
sondern wirken sich unabhängig von der Einkommenshöhe für alle gleichermaßen
aus", betont VLH-Vorstandsvorsitzender Jörg Strötzel. Somit profitieren
Steuerzahler/innen mit niedrigeren Einkommen davon ebenso wie solche mit höheren
Einkommen.
2. Rasen mähen, Unkraut jäten, Hecken schneiden: Regelmäßige Gartenarbeiten als
haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen
Ist der Garten einmal angelegt und soll in einem guten Zustand bleiben, gibt es
immer viel zu tun. Zahlreiche Berufstätige oder auch ältere Menschen holen sich
für die regelmäßig anfallenden Gartenarbeiten wie Rasen mähen, Unkraut jäten
oder Hecken schneiden Hilfe von einem Gärtner oder einer Gärtnerin. Und die
Grundstück ebnen oder den Hof pflastern: Viel Arbeit, bei der die Unterstützung
von Profis hilfreich sein kann. Und wer Fachunternehmen beispielsweise für
Aushub- und Erdarbeiten, Pflanz- und Pflasterarbeiten oder umfangreiche Arbeiten
zur Gartengestaltung beauftragt, kann einen Teil der Kosten in seiner
Steuererklärung als Handwerkerleistung angeben.
Bis zu 20 Prozent der Lohnkosten lassen sich für solche Arbeiten steuerlich
geltend machen, jedenfalls bis zur Höchstgrenze von 1.200 Euro im Jahr. Ob ein
Garten neu angelegt oder ein vorhandener Garten lediglich umgestaltet wird,
spielt dabei keine Rolle.
Zwei Bedingungen müssen für die Gewährung steuerlicher Vorteile für
Handwerkerleistungen allerdings erfüllt sein:
- Das zum Grundstück gehörende Haus wird vom Besitzer beziehungsweise von der
Besitzerin selbst bewohnt und ist kein im selben Jahr erstellter Neubau.
- Die Rechnung beziehungsweise Rechnungen müssen unbar beglichen werden,
inklusive Zahlungsbeleg - also beispielsweise als Überweisung samt passendem
Kontoauszug. Und lediglich die Lohnkosten sind absetzbar, keine
Materialkosten.
Gut zu wissen: Handwerkerkosten lassen sich auch für Ferienhäuser oder
Schrebergartenlauben absetzen, die nicht das ganze Jahr über bewohnt sind. "Und
im Gegensatz beispielsweise zu außergewöhnlichen Belastungen werden
Handwerkerleistungen nicht erst vom zu versteuernden Einkommen abgezogen,
sondern wirken sich unabhängig von der Einkommenshöhe für alle gleichermaßen
aus", betont VLH-Vorstandsvorsitzender Jörg Strötzel. Somit profitieren
Steuerzahler/innen mit niedrigeren Einkommen davon ebenso wie solche mit höheren
Einkommen.
2. Rasen mähen, Unkraut jäten, Hecken schneiden: Regelmäßige Gartenarbeiten als
haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen
Ist der Garten einmal angelegt und soll in einem guten Zustand bleiben, gibt es
immer viel zu tun. Zahlreiche Berufstätige oder auch ältere Menschen holen sich
für die regelmäßig anfallenden Gartenarbeiten wie Rasen mähen, Unkraut jäten
oder Hecken schneiden Hilfe von einem Gärtner oder einer Gärtnerin. Und die