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     121  0 Kommentare Drei Frühlingstipps zum Steuern sparen (FOTO)

    Neustadt a. d. W. (ots) - Kalendarischer Frühlingsbeginn am 20. März: Viele
    freuen sich darauf, den Garten oder das Grundstück in Schuss zu bringen. Ob Neu-
    oder Umgestaltung, ob Terrasse oder Hof: Wer sich dafür die Hilfe von Profis
    holt, kann Steuern sparen. Wie das geht und was dabei zu beachten ist, erläutert
    der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH).

    1. Garten anlegen, Terrasse erneuern, Hof pflastern: Umfangreiche Arbeiten als
    Handwerkerleistungen absetzen

    Im Frühling den Garten neugestalten, vielleicht eine Terrasse anlegen, das
    Grundstück ebnen oder den Hof pflastern: Viel Arbeit, bei der die Unterstützung
    von Profis hilfreich sein kann. Und wer Fachunternehmen beispielsweise für
    Aushub- und Erdarbeiten, Pflanz- und Pflasterarbeiten oder umfangreiche Arbeiten
    zur Gartengestaltung beauftragt, kann einen Teil der Kosten in seiner
    Steuererklärung als Handwerkerleistung angeben.

    Bis zu 20 Prozent der Lohnkosten lassen sich für solche Arbeiten steuerlich
    geltend machen, jedenfalls bis zur Höchstgrenze von 1.200 Euro im Jahr. Ob ein
    Garten neu angelegt oder ein vorhandener Garten lediglich umgestaltet wird,
    spielt dabei keine Rolle.

    Zwei Bedingungen müssen für die Gewährung steuerlicher Vorteile für
    Handwerkerleistungen allerdings erfüllt sein:

    - Das zum Grundstück gehörende Haus wird vom Besitzer beziehungsweise von der
    Besitzerin selbst bewohnt und ist kein im selben Jahr erstellter Neubau.
    - Die Rechnung beziehungsweise Rechnungen müssen unbar beglichen werden,
    inklusive Zahlungsbeleg - also beispielsweise als Überweisung samt passendem
    Kontoauszug. Und lediglich die Lohnkosten sind absetzbar, keine
    Materialkosten.

    Gut zu wissen: Handwerkerkosten lassen sich auch für Ferienhäuser oder
    Schrebergartenlauben absetzen, die nicht das ganze Jahr über bewohnt sind. "Und
    im Gegensatz beispielsweise zu außergewöhnlichen Belastungen werden
    Handwerkerleistungen nicht erst vom zu versteuernden Einkommen abgezogen,
    sondern wirken sich unabhängig von der Einkommenshöhe für alle gleichermaßen
    aus", betont VLH-Vorstandsvorsitzender Jörg Strötzel. Somit profitieren
    Steuerzahler/innen mit niedrigeren Einkommen davon ebenso wie solche mit höheren
    Einkommen.

    2. Rasen mähen, Unkraut jäten, Hecken schneiden: Regelmäßige Gartenarbeiten als
    haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen

    Ist der Garten einmal angelegt und soll in einem guten Zustand bleiben, gibt es
    immer viel zu tun. Zahlreiche Berufstätige oder auch ältere Menschen holen sich
    für die regelmäßig anfallenden Gartenarbeiten wie Rasen mähen, Unkraut jäten
    oder Hecken schneiden Hilfe von einem Gärtner oder einer Gärtnerin. Und die
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