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     121  0 Kommentare Drei Frühlingstipps zum Steuern sparen (FOTO) - Seite 2


    Kosten dafür können sie als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen. Auch hier
    beteiligt sich das Finanzamt mit 20 Prozent, aber hierfür können sogar bis zu
    4.000 Euro im Jahr steuerlich geltend gemacht werden.

    Genau wie bei Handwerkerleistungen erkennt das Finanzamt nur Rechnungen über
    Dienstleistungen an, wenn diese unbar beglichen wurden und ein Zahlungsbeleg zum
    Beispiel für die Überweisung vorliegt. Außerdem muss darauf geachtet werden,
    dass die Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten getrennt von den Materialkosten
    ausgewiesen werden - denn für Materialkosten gibt es keine Steuervergünstigung.

    3. Fenster putzen, Gardinen waschen, Teppiche reinigen: Den Frühjahrsputz als
    haushaltsnahe Dienstleistung absetzen

    Viele Menschen nehmen im Frühjahr Schrubber, Besen und Putzmittel zur Hand, um
    den eigenen Haushalt auf Vordermann zu bringen. Manche engagieren aber auch
    einen professionellen Dienstleister, der die Reinigungs- und Pflegearbeiten
    übernimmt. Da diese Tätigkeiten regelmäßig im Haushalt anfallen und auch von
    einem Haushaltsmitglied erledigt werden könnten, lassen sich die Ausgaben für
    den Profi als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen. Und zwar
    nicht nur für den klassischen Frühjahrsputz.

    Hierfür gilt Folgendes: 20 Prozent der jeweils anfallenden Anfahrts-, Arbeits-
    und Maschinenkosten können steuerlich geltend gemacht werden, insgesamt bis zu
    4.000 Euro im Jahr. Auch Verbrauchsmittel wie das Putzzeug der Reinigungskraft
    oder das Streugut für den Winterdienst sind absetzbar. Materialkosten werden
    dagegen nicht berücksichtigt, deshalb sollten die verschiedenen Kostenarten in
    der Rechnung getrennt ausgewiesen werden. Außerdem gilt auch hier: Die
    Rechnungssumme immer überweisen, also unbar begleichen, denn das Finanzamt
    erkennt keine Barzahlung an.

    Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands

    Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr
    als einer Million Mitgliedern und bundesweit rund 3.000 Beratungsstellen
    Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die
    VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Beraterinnen und Berater.

    Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt
    sämtliche Steuerermäßigungen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr im
    Rahmen der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.

    Pressekontakt:

    Steffen Gall
    Lohnsteuerhilfeverein
    Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
    Fritz-Voigt-Str. 13
    67433 Neustadt a.d. Weinstraße

    Tel.: 06321 4901-0
    Fax: 06321 4901-49

    E-Mail: mailto:presse@vlh.de
    Web: http://www.vlh.de/presse

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/69585/5737592
    OTS: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH
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    Drei Frühlingstipps zum Steuern sparen (FOTO) - Seite 2 Kalendarischer Frühlingsbeginn am 20. März: Viele freuen sich darauf, den Garten oder das Grundstück in Schuss zu bringen. Ob Neu- oder Umgestaltung, ob Terrasse oder Hof: Wer sich dafür die Hilfe von Profis holt, kann Steuern sparen. Wie das geht …

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