Drei Frühlingstipps zum Steuern sparen (FOTO) - Seite 2
Kosten dafür können sie als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen. Auch hier
beteiligt sich das Finanzamt mit 20 Prozent, aber hierfür können sogar bis zu
4.000 Euro im Jahr steuerlich geltend gemacht werden.
Genau wie bei Handwerkerleistungen erkennt das Finanzamt nur Rechnungen über
Dienstleistungen an, wenn diese unbar beglichen wurden und ein Zahlungsbeleg zum
Beispiel für die Überweisung vorliegt. Außerdem muss darauf geachtet werden,
dass die Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten getrennt von den Materialkosten
ausgewiesen werden - denn für Materialkosten gibt es keine Steuervergünstigung.
3. Fenster putzen, Gardinen waschen, Teppiche reinigen: Den Frühjahrsputz als
haushaltsnahe Dienstleistung absetzen
Viele Menschen nehmen im Frühjahr Schrubber, Besen und Putzmittel zur Hand, um
den eigenen Haushalt auf Vordermann zu bringen. Manche engagieren aber auch
einen professionellen Dienstleister, der die Reinigungs- und Pflegearbeiten
übernimmt. Da diese Tätigkeiten regelmäßig im Haushalt anfallen und auch von
einem Haushaltsmitglied erledigt werden könnten, lassen sich die Ausgaben für
den Profi als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen. Und zwar
nicht nur für den klassischen Frühjahrsputz.
Hierfür gilt Folgendes: 20 Prozent der jeweils anfallenden Anfahrts-, Arbeits-
und Maschinenkosten können steuerlich geltend gemacht werden, insgesamt bis zu
4.000 Euro im Jahr. Auch Verbrauchsmittel wie das Putzzeug der Reinigungskraft
oder das Streugut für den Winterdienst sind absetzbar. Materialkosten werden
dagegen nicht berücksichtigt, deshalb sollten die verschiedenen Kostenarten in
der Rechnung getrennt ausgewiesen werden. Außerdem gilt auch hier: Die
Rechnungssumme immer überweisen, also unbar begleichen, denn das Finanzamt
erkennt keine Barzahlung an.
Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr
als einer Million Mitgliedern und bundesweit rund 3.000 Beratungsstellen
Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die
VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Beraterinnen und Berater.
Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt
sämtliche Steuerermäßigungen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr im
Rahmen der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.
Pressekontakt:
Steffen Gall
Lohnsteuerhilfeverein
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt a.d. Weinstraße
Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49
E-Mail: mailto:presse@vlh.de
Web: http://www.vlh.de/presse
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/69585/5737592
OTS: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH
haushaltsnahe Dienstleistung absetzen
Viele Menschen nehmen im Frühjahr Schrubber, Besen und Putzmittel zur Hand, um
den eigenen Haushalt auf Vordermann zu bringen. Manche engagieren aber auch
einen professionellen Dienstleister, der die Reinigungs- und Pflegearbeiten
übernimmt. Da diese Tätigkeiten regelmäßig im Haushalt anfallen und auch von
einem Haushaltsmitglied erledigt werden könnten, lassen sich die Ausgaben für
den Profi als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen. Und zwar
nicht nur für den klassischen Frühjahrsputz.
Hierfür gilt Folgendes: 20 Prozent der jeweils anfallenden Anfahrts-, Arbeits-
und Maschinenkosten können steuerlich geltend gemacht werden, insgesamt bis zu
4.000 Euro im Jahr. Auch Verbrauchsmittel wie das Putzzeug der Reinigungskraft
oder das Streugut für den Winterdienst sind absetzbar. Materialkosten werden
dagegen nicht berücksichtigt, deshalb sollten die verschiedenen Kostenarten in
der Rechnung getrennt ausgewiesen werden. Außerdem gilt auch hier: Die
Rechnungssumme immer überweisen, also unbar begleichen, denn das Finanzamt
erkennt keine Barzahlung an.
Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr
als einer Million Mitgliedern und bundesweit rund 3.000 Beratungsstellen
Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die
VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Beraterinnen und Berater.
Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt
sämtliche Steuerermäßigungen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr im
Rahmen der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.
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Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
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