Passagierrechte bei AUA Streik Ostern
Wien (ots) - Rund 50.000 Passagiere sind von den 400 abgesagten Flügen
betroffen- Rechte nach EU Fluggastrechte Verordnung 261/2004
Anspruch auf Ausgleichszahlung
Die EU-VO 261/2004 sieht bei Flugausfällen je nach Länge der Flugstrecke
Ausgleichszahlungen in der Höhe von 250 EUR, 400 EUR oder 600 EUR vor, wenn der
Flug weniger als 14 Tage vor dem Abflug kurzfristig annulliert worden ist. Nur
wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, wie beispielsweise schlechtes Wetter
oder eine Sicherheitssperre des Flughafens, muss die Fluglinie keine Zahlung an
betroffene Passagiere leisten.
betroffen- Rechte nach EU Fluggastrechte Verordnung 261/2004
Anspruch auf Ausgleichszahlung
Die EU-VO 261/2004 sieht bei Flugausfällen je nach Länge der Flugstrecke
Ausgleichszahlungen in der Höhe von 250 EUR, 400 EUR oder 600 EUR vor, wenn der
Flug weniger als 14 Tage vor dem Abflug kurzfristig annulliert worden ist. Nur
wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, wie beispielsweise schlechtes Wetter
oder eine Sicherheitssperre des Flughafens, muss die Fluglinie keine Zahlung an
betroffene Passagiere leisten.
Der Europäische Gerichtshof hat Streiks des eigenen Personals bei Fluglinien
bereits nicht als außergewöhnlichen Umstand qualifiziert. Betroffenen
Passagieren kann eine Ausgleichszahlung zustehen.
Recht auf Ersatzbeförderung
Auch bei Flugausfällen wegen Streik des Bordpersonals bei Austrian Airlines
haben Passagiere das Recht auf Beförderung. Wenn Sie von einer Flugannullierung
betroffen sind, muss Ihnen die Airline so rasch wie möglich eine gleichwertige
Ersatzbeförderung anbieten. Diese Beförderung kann auch per Bahn oder Bus
stattfinden. Nicht jede Ersatzbeförderung ist zumutbar. Alternativ zur
Ersatzbeförderung kann eine Erstattung des Flugtickets verlangt werden.
Selbst ein neues Ticket buchen?
Wenn die von der Fluglinie angebotene Ersatzbeförderung nicht zumutbar ist,
unter kurzer Fristsetzung um ein anderes Angebot ersuchen und eigenes
Organisieren einer Ersatzbeförderung ankündigen. Man ist bei Ersatzflügen nicht
an die AUA oder die Lufthansa Group gebunden.Nach Verstreichen der Frist selbst
Ersatzflug buchen und Austrian Airlines in Rechnung stellen.
Ticketkosten zurückerhalten
Wenn Sie die angebotene Ersatzbeförderung nicht in Anspruch nehmen wollen oder
können, haben Sie das Recht auf Rückerstattung der gesamten Ticketkosten. Der
Ticketpreis muss binnen 7 Tagen ohne Abzüge zurückbezahlt werden. Der Reisende
kann also zwischen der angebotenen Ersatzbeförderung oder dem Ersatz der
bezahlten Ticketkosten wählen. Beides kann nicht verlangt werden.
Betreuungsleistung
Ab einer zweistündigen Verspätung haben Sie Anspruch auf sogenannte Betreuungs-
oder Unterstützungsleistungen von der Fluglinie (bei Flugstrecken bis zu 1.500
km). Bei längeren Flugstrecken erst bei Wartezeiten von drei oder vier Stunden.
Auch eine Hotelübernachtung bis zum neuen Rückflug zahlt die Fluglinie: Wer
durch die kurzfristige Annullierung im Urlaubsort festsitzt, kann Ansprüche aus
der Betreuungsleistung geltend machen. Wenn eine Übernachtung nötig wird, zählt
das auch zu der Betreuungsleistung. Speisen und Getränke bis zum neuen Abflug
müssen ebenfalls zur Verfügung gestellt werden. Meist erhält man Gutscheine von
der Fluglinie.
FairPlane Tipp: Wenn Sie keine Gutscheine für Speisen, Getränke oder eine
notwendige Hotelübernachtung von der Fluglinie bekommen, dann sollten Sie alle
Belege sorgfältig aufbewahren. Diese Ausgaben müssen von der Fluglinie erstattet
werden.
Geben Sie Ihren betroffenen Flug einfach zur Prüfung bei FairPlane
(https://www.fairplane.de/calculator/flight/wordpress-b) ein.
Pressekontakt:
Alexandra Hawlicek
mailto:hawlicek@fairplane.de
+6765538820
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/130313/5745303
OTS: FairPlane
bereits nicht als außergewöhnlichen Umstand qualifiziert. Betroffenen
Passagieren kann eine Ausgleichszahlung zustehen.
Recht auf Ersatzbeförderung
Auch bei Flugausfällen wegen Streik des Bordpersonals bei Austrian Airlines
haben Passagiere das Recht auf Beförderung. Wenn Sie von einer Flugannullierung
betroffen sind, muss Ihnen die Airline so rasch wie möglich eine gleichwertige
Ersatzbeförderung anbieten. Diese Beförderung kann auch per Bahn oder Bus
stattfinden. Nicht jede Ersatzbeförderung ist zumutbar. Alternativ zur
Ersatzbeförderung kann eine Erstattung des Flugtickets verlangt werden.
Selbst ein neues Ticket buchen?
Wenn die von der Fluglinie angebotene Ersatzbeförderung nicht zumutbar ist,
unter kurzer Fristsetzung um ein anderes Angebot ersuchen und eigenes
Organisieren einer Ersatzbeförderung ankündigen. Man ist bei Ersatzflügen nicht
an die AUA oder die Lufthansa Group gebunden.Nach Verstreichen der Frist selbst
Ersatzflug buchen und Austrian Airlines in Rechnung stellen.
Ticketkosten zurückerhalten
Wenn Sie die angebotene Ersatzbeförderung nicht in Anspruch nehmen wollen oder
können, haben Sie das Recht auf Rückerstattung der gesamten Ticketkosten. Der
Ticketpreis muss binnen 7 Tagen ohne Abzüge zurückbezahlt werden. Der Reisende
kann also zwischen der angebotenen Ersatzbeförderung oder dem Ersatz der
bezahlten Ticketkosten wählen. Beides kann nicht verlangt werden.
Betreuungsleistung
Ab einer zweistündigen Verspätung haben Sie Anspruch auf sogenannte Betreuungs-
oder Unterstützungsleistungen von der Fluglinie (bei Flugstrecken bis zu 1.500
km). Bei längeren Flugstrecken erst bei Wartezeiten von drei oder vier Stunden.
Auch eine Hotelübernachtung bis zum neuen Rückflug zahlt die Fluglinie: Wer
durch die kurzfristige Annullierung im Urlaubsort festsitzt, kann Ansprüche aus
der Betreuungsleistung geltend machen. Wenn eine Übernachtung nötig wird, zählt
das auch zu der Betreuungsleistung. Speisen und Getränke bis zum neuen Abflug
müssen ebenfalls zur Verfügung gestellt werden. Meist erhält man Gutscheine von
der Fluglinie.
FairPlane Tipp: Wenn Sie keine Gutscheine für Speisen, Getränke oder eine
notwendige Hotelübernachtung von der Fluglinie bekommen, dann sollten Sie alle
Belege sorgfältig aufbewahren. Diese Ausgaben müssen von der Fluglinie erstattet
werden.
Geben Sie Ihren betroffenen Flug einfach zur Prüfung bei FairPlane
(https://www.fairplane.de/calculator/flight/wordpress-b) ein.
Pressekontakt:
Alexandra Hawlicek
mailto:hawlicek@fairplane.de
+6765538820
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/130313/5745303
OTS: FairPlane