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    Cyber-Security  181  0 Kommentare Neues Gesetz ab Herbst treibt IT-Mindestvorgaben

    München (ots) - Obwohl auch kleine Unternehmen zunehmend unter Hackerangriffen
    leiden, haben sie grundsätzlich bessere Chancen, überhaupt eine Police zu
    erhalten. Bei Unternehmen mit über 10 Millionen Euro Umsatz wird mittlerweile
    rund jeder zweite Antrag wegen unzureichender IT-Sicherheit abgelehnt. Ab
    Oktober 2024 wird der Abschluss einer Cyberversicherung für Unternehmen
    möglicherweise noch schwieriger, weil dann die zweite Richtlinie zur Netzwerk-
    und Informationssicherheit (NIS-2-Richtlinie) in Kraft tritt. Darauf weist der
    Gewerbeversicherungsmakler Finanzchef24 ( http://www.finanzchef24.de ) hin.

    Vielen nicht bewusst: CEO und IT-Leiter können persönlich haften

    "Jedes Unternehmen sollte regelmäßig Stresstests durchführen und einen
    Notfallplan aufstellen", rät Payam Rezvanian, Mitglied der Geschäftsleitung bei
    Finanzchef24. Nach seinen Erfahrungen ist das Bewusstsein für das Thema
    grundsätzlich vorhanden - aber vielen kleinen Unternehmen fällt der erste
    Schritt schwer. Unternehmen sollten daher zunächst kritische Prozesse und
    Risiken im Kerngeschäft quantifizieren. "Zudem müssen gerade Geschäftsführer von
    kleineren Unternehmen begreifen, dass Informationssicherheit nicht nur eine
    Aufgabe der IT-Abteilung ist, sondern des Geschäftsführers", sagt Rezvanian. CEO
    und IT-Leiter können persönlich haftbar gemacht werden, wenn es zu ernsthaften
    Schäden kommt - und wenn das Unternehmen weder eine Cyberversicherung
    abgeschlossen, noch sich adäquat geschützt hat.

    Tägliche Datensicherung und sinnvolle Rechteverwaltung sind Pflichtprogramm

    Finanzchef24 rät Kleinst- und Kleinunternehmen, einen Angebotsprozess für
    IT-Cyberversicherungen zu durchlaufen - um im Zuge dessen die
    Mindestanforderungen ins eigene Unternehmen zu übertragen. Einige Versicherer
    bieten sogenannte Antragsmodelle an: Dort können Unternehmer Angaben zur eigenen
    IT-Sicherheit machen und prüfen, ob sie eine Versicherung erhalten würden. So
    wird einerseits verhindert, dass Anträge abgelehnt werden und andererseits
    erhält das Unternehmen Hinweise auf wesentliche IT-Schwachstellen. Das ebnet den
    Weg für einen neuen Antrag mit verbesserter IT-Sicherheit. Als
    Mindestvoraussetzung werden meist Kriterien gefordert wie die Frequenz der
    Datensicherung, Sicherheitstrainings für Mitarbeiter, 2-Faktor-Authentifizierung
    und ein angemessenes Konzept der Rechtevergabe. "Im Prinzip geht es beim Thema
    Cybersicherheit darum, den Schadenfall durch technische und organisatorische
    Lösungen so weit wie möglich in die Zukunft zu verschieben und das Restrisiko an
    eine Cyberversicherung abzugeben", erklärt Frank Gottheil, Senior
    Firmenkundenberater bei Finanzchef24.
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