Cyber-Security
Neues Gesetz ab Herbst treibt IT-Mindestvorgaben - Seite 2
Cybersicherheit kein einmaliges Projekt, sondern fortlaufender Prozess
Versicherer setzen wegen der steigenden Schadenfälle Firewalls ebenso voraus wie
einen aktuellen Stand der IT-Technik. Darüber hinaus passen Versicherer
fortlaufend ihre Konditionen an. Neben oft steigenden Prämien, und niedrigeren
Deckungssummen erhöhen sie sukzessive die generellen Anforderungen an die
IT-Sicherheit.Spätestens ab Oktober 2024 ist mit einer weiteren Verschärfung zu
rechnen. Dann tritt in Deutschland die NIS-2-Richtlinie in Kraft. Bei Verstößen
drohen Bußgelder bis zu 10 Millionen Euro oder zwei Prozent des Jahresumsatzes.
"Zwar gilt die Richtlinie nur für Unternehmen, die mehr als 50 Mitarbeiter
beschäftigen, mehr als 10 Millionen Euro Umsatz erwirtschaften und in kritischen
Wirtschaftsbereichen tätig sind. Allerdings kommen gesetzliche Vorgaben früher
oder später in den Verträgen an", weiß Gottheil.
Kosten durch Betriebsunterbrechung sind nicht zu unterschätzen
Eine Cyberversicherung zu prüfen, lohnt laut Finanzchef24 nicht nur als erster
Stresstest, sondern vor allem in Ernstfall. Sie übernimmt im anerkannten
Schadenfall die Kosten für die IT-Wiederherstellung, die Kundenkommunikation,
Benachrichtigung der Kunden, Interessenten und Zulieferer sowie die
Betriebsunterbrechung. "Im Schnitt dauert eine Betriebsunterbrechung nach einem
schweren Hackerangriff drei bis sechs Wochen. In dieser Zeit fällt einerseits
das Geschäft aus, anderseits laufen weiterhin die Fixkosten etwa für die
Gehälter", sagt Gottheil. Die Wiederherstellung der IT-Daten wird in der Regel
mit 30 bis 50 Prozent des IT-Wertes angesetzt. Nicht zu unterschätzen sind die
Benachrichtigungskosten: Laut DSGVO sind Unternehmen nach einem Cyberangriff
verpflichtet, alle betroffenen Personen zu benachrichtigen. Die Kosten dafür
liegen bei 20 bis 40 Euro je personenbezogenem Datensatz. Hinzu kommen Kosten
für die weitere Kommunikation wie Öffentlichkeitsarbeit, um mögliche
Reputationsschäden zu minimieren. Immer weniger Versicherer sind indes bereit,
für Lösegeldforderungen aufzukommen.
Grundsätzlich rät Finanzchef24 zur eigenen Cyberversicherung, in der sich
Risiken modular versichern lassen. Deutlich günstiger und ebenfalls eine
einfache Option können Schutzbriefe darstellen, die im Ernstfall vor allem
beratend unterstützen. Weniger ratsam seien an die Betriebshaftplicht gekoppelte
Zusatzverträge. Grundsätzlich empfehle sich der Gang zum Makler, der einen
breiten Marktüberblick habe und mit Fachwissen beraten kann.
Über Finanzchef24
Finanzchef24 definiert den Markt der Gewerbeversicherungen für Einzel- und
Kleinunternehmer (SME) neu. Das Münchener Insurtech vereint digitale
Kommunikation und Prozesse mit der Kompetenz des Versicherungsspezialisten und
der Unabhängigkeit eines Maklers. Unternehmer erhalten so die für sie optimale
Absicherung und können sich voll auf ihr Geschäft konzentrieren. Über 40
Versicherer machen ihre Lösungen effizient und zielgenau den richtigen Kunden
zugänglich. Das Konzept von Finanzchef24 hat bereits 50.000 aktive Kunden
überzeugt. Mehr unter http://www.finanzchef24.de/ .
Unternehmenskontakt
Finanzchef24 GmbH
Hohenlindener Str. 1
81677 München
Tel.: +49 89 716 772 700
Fax: +49 89 716 772 800
E-Mail: mailto:presse@finanzchef24.de
Pressekontakt:
SCRIVO Public Relations
Lachnerstraße 33
80639 München
Katja Kraus
Tel: +49 (0)89 45 23 508-13
E-Mail: mailto:katja.kraus@scrivo-pr.de
Web: http://www.scrivo-pr.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/107805/5753216
OTS: Finanzchef24 GmbH
Stresstest, sondern vor allem in Ernstfall. Sie übernimmt im anerkannten
Schadenfall die Kosten für die IT-Wiederherstellung, die Kundenkommunikation,
Benachrichtigung der Kunden, Interessenten und Zulieferer sowie die
Betriebsunterbrechung. "Im Schnitt dauert eine Betriebsunterbrechung nach einem
schweren Hackerangriff drei bis sechs Wochen. In dieser Zeit fällt einerseits
das Geschäft aus, anderseits laufen weiterhin die Fixkosten etwa für die
Gehälter", sagt Gottheil. Die Wiederherstellung der IT-Daten wird in der Regel
mit 30 bis 50 Prozent des IT-Wertes angesetzt. Nicht zu unterschätzen sind die
Benachrichtigungskosten: Laut DSGVO sind Unternehmen nach einem Cyberangriff
verpflichtet, alle betroffenen Personen zu benachrichtigen. Die Kosten dafür
liegen bei 20 bis 40 Euro je personenbezogenem Datensatz. Hinzu kommen Kosten
für die weitere Kommunikation wie Öffentlichkeitsarbeit, um mögliche
Reputationsschäden zu minimieren. Immer weniger Versicherer sind indes bereit,
für Lösegeldforderungen aufzukommen.
Grundsätzlich rät Finanzchef24 zur eigenen Cyberversicherung, in der sich
Risiken modular versichern lassen. Deutlich günstiger und ebenfalls eine
einfache Option können Schutzbriefe darstellen, die im Ernstfall vor allem
beratend unterstützen. Weniger ratsam seien an die Betriebshaftplicht gekoppelte
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Kleinunternehmer (SME) neu. Das Münchener Insurtech vereint digitale
Kommunikation und Prozesse mit der Kompetenz des Versicherungsspezialisten und
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Absicherung und können sich voll auf ihr Geschäft konzentrieren. Über 40
Versicherer machen ihre Lösungen effizient und zielgenau den richtigen Kunden
zugänglich. Das Konzept von Finanzchef24 hat bereits 50.000 aktive Kunden
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