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    Cyber-Security  181  0 Kommentare Neues Gesetz ab Herbst treibt IT-Mindestvorgaben - Seite 2



    Cybersicherheit kein einmaliges Projekt, sondern fortlaufender Prozess

    Versicherer setzen wegen der steigenden Schadenfälle Firewalls ebenso voraus wie
    einen aktuellen Stand der IT-Technik. Darüber hinaus passen Versicherer
    fortlaufend ihre Konditionen an. Neben oft steigenden Prämien, und niedrigeren
    Deckungssummen erhöhen sie sukzessive die generellen Anforderungen an die
    IT-Sicherheit.Spätestens ab Oktober 2024 ist mit einer weiteren Verschärfung zu
    rechnen. Dann tritt in Deutschland die NIS-2-Richtlinie in Kraft. Bei Verstößen
    drohen Bußgelder bis zu 10 Millionen Euro oder zwei Prozent des Jahresumsatzes.
    "Zwar gilt die Richtlinie nur für Unternehmen, die mehr als 50 Mitarbeiter
    beschäftigen, mehr als 10 Millionen Euro Umsatz erwirtschaften und in kritischen
    Wirtschaftsbereichen tätig sind. Allerdings kommen gesetzliche Vorgaben früher
    oder später in den Verträgen an", weiß Gottheil.

    Kosten durch Betriebsunterbrechung sind nicht zu unterschätzen

    Eine Cyberversicherung zu prüfen, lohnt laut Finanzchef24 nicht nur als erster
    Stresstest, sondern vor allem in Ernstfall. Sie übernimmt im anerkannten
    Schadenfall die Kosten für die IT-Wiederherstellung, die Kundenkommunikation,
    Benachrichtigung der Kunden, Interessenten und Zulieferer sowie die
    Betriebsunterbrechung. "Im Schnitt dauert eine Betriebsunterbrechung nach einem
    schweren Hackerangriff drei bis sechs Wochen. In dieser Zeit fällt einerseits
    das Geschäft aus, anderseits laufen weiterhin die Fixkosten etwa für die
    Gehälter", sagt Gottheil. Die Wiederherstellung der IT-Daten wird in der Regel
    mit 30 bis 50 Prozent des IT-Wertes angesetzt. Nicht zu unterschätzen sind die
    Benachrichtigungskosten: Laut DSGVO sind Unternehmen nach einem Cyberangriff
    verpflichtet, alle betroffenen Personen zu benachrichtigen. Die Kosten dafür
    liegen bei 20 bis 40 Euro je personenbezogenem Datensatz. Hinzu kommen Kosten
    für die weitere Kommunikation wie Öffentlichkeitsarbeit, um mögliche
    Reputationsschäden zu minimieren. Immer weniger Versicherer sind indes bereit,
    für Lösegeldforderungen aufzukommen.

    Grundsätzlich rät Finanzchef24 zur eigenen Cyberversicherung, in der sich
    Risiken modular versichern lassen. Deutlich günstiger und ebenfalls eine
    einfache Option können Schutzbriefe darstellen, die im Ernstfall vor allem
    beratend unterstützen. Weniger ratsam seien an die Betriebshaftplicht gekoppelte
    Zusatzverträge. Grundsätzlich empfehle sich der Gang zum Makler, der einen
    breiten Marktüberblick habe und mit Fachwissen beraten kann.

    Über Finanzchef24

    Finanzchef24 definiert den Markt der Gewerbeversicherungen für Einzel- und
    Kleinunternehmer (SME) neu. Das Münchener Insurtech vereint digitale
    Kommunikation und Prozesse mit der Kompetenz des Versicherungsspezialisten und
    der Unabhängigkeit eines Maklers. Unternehmer erhalten so die für sie optimale
    Absicherung und können sich voll auf ihr Geschäft konzentrieren. Über 40
    Versicherer machen ihre Lösungen effizient und zielgenau den richtigen Kunden
    zugänglich. Das Konzept von Finanzchef24 hat bereits 50.000 aktive Kunden
    überzeugt. Mehr unter http://www.finanzchef24.de/ .

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    OTS: Finanzchef24 GmbH
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