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    Die neue Abgeltungssteuer  1939  0 Kommentare Was Sie als Anleger wissen müssen!

    Nun ist es also spruchreif: Anfang Juli hat der Bundesrat den Gesetzentwurf zum „Unternehmenssteuerreformgesetz 2008“ passieren lassen und im Zuge dessen auch die lange angedrohte „Abgeltungssteuer“ durchgewunken. Auf Sie als Privatanleger kommen damit ab 2009 eine Reihe gravierender Änderungen zu.

    Ein Steuersatz für alle Kapitaleinkünfte

    Gilt derzeit noch für Dividenden und Spekulationsgewinne (binnen Jahresfrist) das Halbeinkünfteverfahren und für Zinseinkünfte die Versteuerung mit dem persönlichen (Grenz-) Steuersatz, so werden ab dem 1.1.2009 grundsätzlich sämtliche Einkünfte aus Kapitalvermögen in vollem Umfang mit einer pauschalen Abgeltungssteuer von 25% belegt. Diese wird direkt an der Quelle (hier: von der Bank) eingezogen, so dass eine Erklärung der Kapitaleinkünfte gegenüber dem Finanzamt künftig entfällt.

    Während Zinseinkünfte durch die neue Pauschalsteuer eine Besserstellung erfahren, da der persönliche Grenzsteuersatz in der Regel über 25 % liegt, ergibt sich für Aktienbesitzer in jedem Fall eine Mehrbelastung. Künftig haben sie 25 % Pauschalsteuer auf alle Erträge aus Aktien zu entrichten, während sie ihre Dividenden und Spekulationsgewinne bislang dem hälftigen persönlichen (Grenz-)Steuersatz unterziehen – also maximal 21 % bei Erreichen des Spitzensteuersatzes (ohne „Reichensteuer“), in der Regel aber weniger.

    Zwar wird es ein Wahlrecht geben, statt der Pauschalsteuer eine Veranlagung zum persönlichen Steuersatz zu beantragen („Günstigkeitsprüfung“), diese Option ist jedoch nur für Geringverdiener interessant, denn bereits bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von rd. 15 Tsd. Euro wird ein Grenzsteuersatz von 25 % erreicht!

    Wegfall der Spekulationsfrist

    Am heftigsten trifft es die langfristig ausgerichteten Investoren. Können sie bislang Spekulationsgewinne aus Aktien nach einer Haltedauer von einem Jahr steuerfrei vereinnahmen, so wird diese Frist nun ersatzlos gestrichen. Soll heißen: Aktien, die nach dem 1.1.2009 angeschafft werden, unterliegen unabhängig von der Haltedauer der Abgeltungssteuer. Gleiches gilt für Anleihen, Zertifikate und Fondsanteile.

    Lediglich vor Altgeschäften hat die fiskalische Gier in gewissem Umfang Halt gemacht. Aktien, die noch bis Ende 2008 erworben werden, unterliegen auch dann der alten Gesetzesregelung, wenn sie erst 2009 verkauft werden. Erfolgt die Veräußerung innerhalb eines Jahres, gilt das Halbeinkünfteverfahren, danach die vollständige Steuerfreiheit der Veräußerungsgewinne. Indes unterliegen ab 2009 zufließende Dividenden auch dann der neuen Abgeltungssteuer, wenn die Papiere noch in 2008 oder davor erworben wurden.

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    Verfasst von 2Performaxx
    Die neue Abgeltungssteuer Was Sie als Anleger wissen müssen! Nun ist es also spruchreif: Anfang Juli hat der Bundesrat den Gesetzentwurf zum „Unternehmenssteuerreformgesetz 2008“ passieren lassen und im Zuge dessen auch die lange angedrohte „Abgeltungssteuer“ durchgewunken. Auf Sie als Privatanleger …

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