Steuern
Geschlossene Fonds keine Liebhaberei
Liebhaberei - eigentlich ein positiv besetzter Begriff. Wir denken an Sammler von Oldtimern, von Kunst und anderen schönen Dingen. Im Zusammenhang mit Kapitalanlagen schrillten bei der Liebhaberei
die Alarmglocken. Die Liebhaberei machte bislang einen Strich durch die Steuerpläne der Investoren. Vermutete das Finanzamt, dass die Anleger keinen Totalüberschuss erzielen würden, erkannte es auf
Liebhaberei. Die gefragten Verlustzuweisungen waren beim Teufel. Dicke Nachzahlungen der einst gewährten Steuervorteile drohten.
Das ist nicht rechtens. Und zwar nicht nur bei Hauseigentümern, die trotz regelmäßiger Mieteinnahmen unter dem Strich rote Zahlen erwirtschaften, sondern auch bei Zeichnern geschlossener Immobilienfonds. So hat nun das Finanzgericht Hamburg entschieden. Tenor der Richter: „Die Vermutung einer Absicht, Überschüsse zu erzielen, ist grundsätzlich auch bei einer Investition in einem geschlossenen Immobilienfonds zugrunde zu legen.” Aufgespürt hat das Urteil unser Steuerexperte Robert Kracht. Ein Osterei, mit dem Fondsanleger so nicht unbedingt rechnen konnten. (siehe Der Fondsbrief Nr. 111, KW13/2010)
Das ist nicht rechtens. Und zwar nicht nur bei Hauseigentümern, die trotz regelmäßiger Mieteinnahmen unter dem Strich rote Zahlen erwirtschaften, sondern auch bei Zeichnern geschlossener Immobilienfonds. So hat nun das Finanzgericht Hamburg entschieden. Tenor der Richter: „Die Vermutung einer Absicht, Überschüsse zu erzielen, ist grundsätzlich auch bei einer Investition in einem geschlossenen Immobilienfonds zugrunde zu legen.” Aufgespürt hat das Urteil unser Steuerexperte Robert Kracht. Ein Osterei, mit dem Fondsanleger so nicht unbedingt rechnen konnten. (siehe Der Fondsbrief Nr. 111, KW13/2010)
Das Urteil betrifft nicht nur Fonds und ihre Anleger vergangener Jahre. Zwar hat die Kapitalanlage als Steuersparvehikel weitgehend ausgedient. Inzwischen geht es vor allem darum, Erträge zu
erwirtschaften, die vor dem Zugriff des Fiskus sicher sind. Dafür müssen aber die anfangs gestundeten Verluste mit späteren Gewinnen verrechnet werden. Das gelingt nur ohne Liebhaberei. Oder über die
Tonnagesteuer, einer pauschalen Abgabe auf die Ladekapazität der Schiffe. Die muss leider auch gezahlt werden, sollte das Schiff keine Gewinne einfahren. In der Vergangenheit eher ein theoretisches
Problem. Inzwischen aber gehen zahlreiche Schiffsinvestoren tatsächlich leer aus.
Ohne Nachschüssen droht oft der Totalverlust. Können oder wollen die Altanleger nichts mehr investieren, kommen spezielle Fonds ins Spiel. Paribus hat so ein Modell entwickelt und auch Gebab. Der Anbieter will vor allem seine eigenen, in Schieflage geratenen Fonds retten. Warum nicht? Besser als eine Pleite ist das allemal. Zumal die Zeichner des Rettungsfonds bevorrechtigte Ausschüttungen bekommen. Über kurz oder lang werden die Schiffe wieder eine Renaissance erleben. In wenigen Jahren will sich niemand mehr an die Krise erinnern. Hollandfonds packte noch vor kurzem auch niemand mit einer Kneifzange an. Heute scheinen Immobilien auf dem platten Land ein Vertriebsturbo zu sein.
Ihr Markus Gotzi, Chefredakteur "Der Fondsbrief"
Ohne Nachschüssen droht oft der Totalverlust. Können oder wollen die Altanleger nichts mehr investieren, kommen spezielle Fonds ins Spiel. Paribus hat so ein Modell entwickelt und auch Gebab. Der Anbieter will vor allem seine eigenen, in Schieflage geratenen Fonds retten. Warum nicht? Besser als eine Pleite ist das allemal. Zumal die Zeichner des Rettungsfonds bevorrechtigte Ausschüttungen bekommen. Über kurz oder lang werden die Schiffe wieder eine Renaissance erleben. In wenigen Jahren will sich niemand mehr an die Krise erinnern. Hollandfonds packte noch vor kurzem auch niemand mit einer Kneifzange an. Heute scheinen Immobilien auf dem platten Land ein Vertriebsturbo zu sein.
Ihr Markus Gotzi, Chefredakteur "Der Fondsbrief"