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    Diesel-Abgasskandal  189
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    Urteil des OLG Karlsruhe - VW-T5-Käufer bekommt Schadensersatz!

    Das OLG Karlsruhe hat bestätigt, dass es sich beim Thermofenster des VW T5 um eine illegale Abschalteinrichtung handelt und der Käufer somit Schadensersatz verlangen kann. Nähere Informationen zum Fall finden Sie hier!

     

    VW T5 enthält eine unzulässige Abschalteinrichtung!

    Im vorliegenden Fall vor dem Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat der Käufer eines VW T5 Multivan mit Dieselmotor des Typs EA 189 und der Abgasnorm Euro 5 geklagt. Der Kläger hatte das Diesel-Fahrzeug im April 2013 als Neufahrzeug zum Preis von 56.400 € gekauft.

    In diesem war ein Thermofenster bei der Abgasreinigung verbaut. Dementsprechend funktionierte die Abgasrückführung ausschließlich in diesem vorgegebenen Temperaturrahmen. Sobald die Temperaturen steigen oder abfallen wird sie schrittweise bis auf null reduziert. In der Folge kommt es zu einem Anstieg der Emissionen.

     

    OLG Karlsruhe spricht Geschädigtem Schadensersatz zu!

    Es lag bislang kein verpflichtender Rückruf des KBA wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung vor. Allerdings bietet der Hersteller VW seit dem 1. Juni 2023 ein freiwilliges Software-Update an, um den Wirkungsbereich des Thermofensters auszuweiten. Der Kläger nahm das Angebot an und spielte das Software-Update auf seinen Diesel auf. Dennoch klagte er wegen der Verwendung der illegalen Abschalteinrichtung in Form des Thermofensters auf Schadensersatz.

    Das OLG Karlsruhe entschied zugunsten des geschädigten Diesel-Käufers und bejahte einen Schadensersatzanspruch. Dabei folgte das Gericht des Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023, wonach es im Abgasskandal bereits ausreicht, wenn der Fahrzeughersteller nur fahrlässig gehandelt hat. Indem Vw eine unzutreffende Übereinstimmungserklärung für das Fahrzeug ausgestellt habe, sei das vorliegend der Fall.

     

    Wann ist eine Abschalteinrichtung unzulässig?

    Laut dem OLG Karlsruhe ist eine Abschalteinrichtung - wie hier - dann unzulässig, wenn die Wirkung des Emissionskontrollsystems bereits unter den in der EU üblichen Betriebsbedingungen reduziert wird. VW habe selbst zugegeben, dass durch das ursprünglich verbaute Thermofenster die Abgasreinigung bereits bei Außentemperaturen von unter 13 Grad und über 35 Grad reduziert wird.

    Bei einer Außentemperatur von 13 Grad handle es sich jedoch um Fahrbedingungen, wie sie in der EU üblich seien. Es handle sich somit laut Gericht bei dem Thermofenster um eine illegale Abschalteinrichtung.

     

    Differenzschaden - Wieviel Schadensersatz steht dem Kläger zu?

    VW habe den Kläger zumindest fahrlässig geschädigt, indem trotz unzulässiger Abschalteinrichtung eine Übereinstimmungserklärung für das Diesel-Fahrzeug ausgestellt wurde. VW hat durch diese Erklärung bestätigt, dass der Wagen den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Es sei nämlich davon auszugehen, dass der Kläger den Kaufvertrag bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung nicht zu diesen Konditionen abgeschlossen hätte.

    Laut dem OLG Düsseldorf müsse VW dem Kläger somit den sogenannten Differenzschaden ersetzen. Dieser beträgt laut Rechtsprechung des BGH 5 % bis 15 % des ursprünglichen Kaufpreises. Im vorliegenden Fall setzt ihn das Gericht auf 10 % an, somit insgesamt 5.640. €. Dabei wird keine Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer abgezogen. Außerdem kann der Mandant den T5 behalten.

     

    Keine Schadensminderung durch das Software-Update!

    Laut dem OLG Karlsruhe sei keine Schadensminderung durch das freiwillig aufgespielte Software-Update (23DV) eingetreten. Der Temperaturbereich sei durch das Update von 10 bis 45 Grad ausgeweitet worden, ohne dass die Gefahr von Betriebsbeschränkungen dadurch signifikant reduziert wurde.

    Aus dem bislang freiwilligen Software-Update könnte jedoch noch ein verpflichtender Rückruf des KBA werden. Das KBA hat nämlich festgestellt, dass das ursprüngliche Thermofenster in betroffenen Fahrzeugen des VW T5 unzulässig ist.

     

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    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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