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    Diesel-Abgasskandal  657  0 Kommentare
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    Rückruf durch KBA - Welche Mercedes-Diesel-Fahrzeuge sind betroffen?

    Das KBA hat im Rahmen des Diesel-Abgasskandals Rückrufe bei Mercedes angeordnet. Welche Modelle sind hiervon betroffen? Und bin ich dazu verpflichtet, dem nachzukommen?

     

    Unzulässige Abschalteinrichtungen bei Mercedes-Benz!

    Im Jahr 2018 ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verpflichtende Rückrufe bei Mercedes-Benz an. Laut KBA verwende der Autokonzern unzulässige Abschalteinrichtungen für die Abgasreinigung. Dabei wurde unter anderem auch eine Software eingesetzt, die zu wenig AdBlue enthält, sodass die Abgasreinigung nicht oder nur eingeschränkt funktioniert.

    Mercedes-Benz hält diese Technik hingegen weiterhin für zulässig und geht gerichtlich gegen die Rückrufanordnungen des KBA vor. Derzeit lässt sich nicht beurteilen, welche Auswirkungen es hat, die von Mercedes-Benz angebotenen Umrüstungen nicht durchführen zu lassen.

     

    Welche Mercedes-Diesel fallen unter die Rückrufaktion?

    Bei dem angeordneten Rückruf müssen Software-Updates aufgespielt werden. Die davon betroffenen Diesel-Fahrzeuge gehören den Modellreihen der A-, B-, C-, E-, und S-Klasse sowie den Geländewagen-Reihen GLC, GLE, ML, G-Klasse, Transporter Vito und der Roadster SLK/SLC  an.

    Es sind jedoch nicht nur Fahrzeugmodelle im Ganzen betroffen, sondern in vielen Fällen nur ein bestimmter Produktionsraum. Daher lässt sich nicht immer aus der Modell- oder Motorbezeichnung allein ablesen, ob ein Teil des Fahrzeugs vom Rückruf betroffen ist.

     

    Muss ich mein Fahrzeug zurückrufen lassen?

    Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Fahrzeug von der Rückrufaktion betroffen ist, können Sie dies auf der Internetseite von Mercedes-Benz überprüfen, indem Sie Ihre Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) eingeben. Bei einem verpflichtenden Rückruf müssen betroffene Fahrzeughalter allerdings Post vom Autohersteller erhalten.

    Im Falle eines freiwilligen Rückrufs müssen Sie Ihren Wagen nicht zwingend in die Werkstatt bringen. Wer hingegen bei einem verpflichtenden Rückruf nicht aktiv wird, dem droht die Stilllegung des Diesels.

     

    Machen auch Sie Ihren Schadensersatzanspruch jetzt geltend!

    Wenn Sie ein Diesel-Fahrzeug der Marke VW, Audi und Mercedes haben, steht Ihnen laut BGH bei Einbau von Themofenstern ein Anspruch auf Schadensersatz zu. Dies gilt nicht nur bei Vorsatz, sondern auch bei fahrlässigem Verhalten des Herstellers.

    Wir helfen Ihnen, Ihren Schadensersatzanspruch durchzusetzen! Kontaktieren Sie hier die Verbraucherrechtskanzlei Mingers. Rechtsanwälte und erhalten sie eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche – Wir kämpfen an Ihrer Seite!

    Wenden Sie sich bei weiteren Fragen gerne an unsere Experten! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

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    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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