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    Illegale Online-Glücksspiele  329  0 Kommentare
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    Verluste bei illegalem Online-Glücksspiel - Spieler erhält über 16.000 € zurück!

    Das LG Offenburg hat ein Online-Casino zur Rückzahlung einbehaltener Einsätze eines Spielers verurteilt. Warum das Casino ungerechtfertigt bereichert war, das erfahren Sie hier!

     

    Der Fall vor dem LG Offenburg - Was ist passiert?

    Im vorliegenden Fall vor dem Landgericht (LG) Offenburg hat ein Spieler gegen die Online-Glücksspiel-Anbieterin N1 Interactive Limited, die ihren Sitz in Malta hat, geklagt - und gewonnen. Die Anbieterin muss dem Kläger 16.390 € nebst Zinsen zurückzahlen.

    Der in Offenburg wohnhafte Spieler hatte zwischen dem 23. Juni 2021 und dem 1. Februar 2023 an den von der Beklagten betriebenen Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei insgesamt 16.390 € verloren. Laut dem Kläger habe einen Anspruch auf Rückzahlung der Einsätze, da die geschlossenen Spielverträge aufgrund Verstoßes gegen den Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) nichtig seinen.

     

    Online-Casino verfügte über keine gültige Lizenz!

    Die Beklagte hatte keine Erlaubnis nach dem GlüStV, Online-Glücksspiele in Deutschland zu betreiben. Sie verteidigte ihre Geschäftsfähigkeit mit Verweis auf Artikel 56 AEUV, der die Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU regelt. Die internationale Zuständigkeit ergibt sich aus der EU-Verordnung, der die Dienstleistungsfreheit innerhalb der EU regelt.

    Laut Gericht ist die Klage des Spielers zulässig und begründet. Es sprach dem Kläger einen Rückzahlungsanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung nach § 812 BGB in Verbindung mit dem GlüStV. Indem die Spielverträge unwirksam sind, fehle es an einem Rechtsgrund für den Erhalt der Einsätze. Darüber hinaus ist die Beklagte, dadurch dass sie die ihr durch die Klägerseite zur Rückzahlung gesetzte Frist ignoriert hat, in Verzug geraten.

     

    Liegt ein gesetzliches Verbot vor?

    Laut dem OLG Offenburg ist § 4 GlüStV mit höherrangigem EU-Recht vereinbar und sieht keinen Grund für eine Aussetzung des Verfahrens oder auch eine Vorlag beim Europäischen Gerichtshof (EuGH). Es sei keine entscheidungserhebliche Frage zur Auslegung von Unionsrecht offen, die nicht bereits geklärt wurde.

    Außerdem verweist das Gericht auf das gesetzliche Verbot nach § 134 BGB. Demnach ist das Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz etwas anderes ergibt. Dies trifft auf illegale Online-Glücksspiele zu.

     

    Auch Sie wollen Ihr Geld zurück?

    Es handelt sich bei dem Urteil des LG Offenburg um eine weitere schlagkräftige Entscheidung für geschädigte Spieler. Verbraucher haben somit weiterhin gute Chancen, ihre verlorenen Spieleinsätze von Online-Casino-Anbieterinnen zurückzuholen.

    Wenn auch Sie Verluste im Online-Glücksspiel erlitten haben und glauben, dass diese Verluste ungerechtfertigt sind, sollten Sie Ihre Ansprüche sorgfältig von Experten prüfen lassen. Unser Team kämpft an Ihrer Seite und hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Hier kostenfreie Überprüfung erhalten.

    Wenden Sie sich bei weiteren Fragen gerne an Mingers. Rechtsanwälte! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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