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    Wohnmobil-Abgasskandal  301  0 Kommentare
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    Urteil des OLG München: Kläger bekommt neues aktuelles Fiat-Wohnmobil geliefert!

    Das OLG München hat ein neues Urteil im Rahmen des Wohnmobil-Abgasskandals gesprochen. Demnach hat der Kläger einen Anspruch auf Lieferung des Nachfolgemodells seines Wohnmobils. Hier gehts zur Urteilsbegründung!

     

    Basisfahrzeug des streitgegenständlichen Wohnmobils wird nicht mehr hergestellt!

    Im vorliegenden Fall vor dem Oberlandesgericht (OLG) München klagte der Käufer eines fabrikneuen Wohnmobil Fiat Ducato Sky Wave 650. Er hatte den Diesel im Juni 2020 von der Beklagten in Höhe von 67.000 € erworben. Das Basisfahrzeug Fiat Ducato Typ 250, ausgestattet mit einem 2,3 Liter Motor und 130 PS, wurde von der Streithelferin Stellantis Europe S.p.A. hergestellt.

    Das Basisfahrzeug des streitgegenständlichen Mobile wird als solches nicht mehr hergestellt. Der Hersteller bietet heutzutage das streitgegenständlichen Fahrzeug in nahezu identischer Ausstattung an. Allein der im Fahrzeug eingebaute mangelhafte Motor ist durch ein neues, den Anforderungen der Euro 6D Norm entsprechendes Aggregat ersetzt worden. Dieses aktuelle Fahrzeug ist im Gegensatz zum Vorgängermodell mangelfrei.

     

    OLG-Urteil - Kläger kann sich nun das Nachfolgemodell liefern lassen!

    Das OLG München sieht die Berufung als zulässig an und hält den Antrag des Klägers auf Lieferung eines Fahrzeugs aus der aktuellen Serienproduktion mit bestimmten Ausstattungsmerkmalen, die das Fahrzeug zumindest erfüllen müsse, als hinreichend bestimmt an. Somit hat das Gericht die Beklagte zur Nachlieferung eines mangelfreien Modells der im Jahr 2021 aktuellen Serienproduktion verurteilt.

    Laut dem OLG sei das streitgegenständliche Wohnmobil mit einem sogenannten Thermofenster ausgerüstet worden. Dies stelle eine unzulässige Abschalteinrichtung und somit einen Sachmangel dar. Darüber hinaus hafte die Beklagte, die weder Hersteller des Fahrzeugs noch des Motors ist, trotz allem für den Sachmangel des Motors.

     

    Kann sich die Beklagte auf Unmöglichkeit der Nachlieferung berufen?

    Die Haftung greife auch dann, wenn die Beklagte nicht über entsprechende Informationen zur technischen Konfiguration der Muttersteuerungssoftware verfügt. Sie treffe eine Pflicht zur Nachfrage und Nachforschung bei den Streithelfern der Hauptpartei, was ausnahmsweise aus der allgemeinen Prozessförderungspflicht resultiere.

    Die Beklagte kann sich laut Gericht auch nicht auf die Unmöglichkeit der Nachlieferung berufen. Der Kläger hat in seinem Klageantrag bereits berücksichtigt, dass das von ihm gekaufte Modell als solches nicht mehr lieferbar ist, und ein Nachfolgemodell aus der aktuellen Serie der Produktionen beansprucht. Ein nach Vertragsschluss erfolgter Modellwechsel, schließt einen Anspruch des Käufers gegen den Verkäufer auf Lieferung eines mangelfreien, fabrikneuen und Typen gleichen Ersatzfahrzeuges aus der aktuellen Serienproduktion des Herstellers nicht generell aus.

     

    Nachfolgemodell ist besser und teuerer - Steht das dem Nachlieferungsanspruch entgegen?

    Das Nachlieferungsverlangen des Klägers wurde nach etwa 15 Monaten nach Vertragsschluss, also noch innerhalb der Frist von zwei Jahren, gestellt, sodass die zeitlichen Grenzen ebenfalls eingehalten wurden.

    Der Beklagte argumentierte, dass das neue Modell deutlich besser sei als der Vorgänger. Es sei mit einem SCA-Katalysator und der Abgasnorm Euro 6d Final ausgestattet. Dieses Argument greife jedoch nicht, da eben gerade diese Ausstattungsvariante den Mangel behebe.

    Das gleiche gelte bezüglich des Umstands, dass das Nachfolgemodell in der Grundversion mit 140 PS eine ungefähr 8 % höhere Motorleistung aufweise als das Ursprungsmodell. Zwar könne der höhere Listenpreis durch eine Zuzahlungspflicht des Käufers ausgeglichen werden. Allerdings steht auch dies dem Neulieferungsanspruch nicht entgegen.

     

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    Das OLG München hat somit die Beklagte, die Verkäuferin des streitgegenständlichen Fahrzeugs, dem Wohnmobil Fiat Ducato Sky Wave 650 MF SMC-Edition, zur Lieferung eines Nachfolgemodells aus der Serienproduktion 2021, Zug-um-Zug gegen Übergabe und Übereignung des geschädigten Wohnmobils durch den Kläger, verurteilt.

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    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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