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    Illegale Online-Glücksspiele  193  0 Kommentare
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    Urteil des LG Potsdam - Spielerin bekommt knapp 32.000 € zurück!

    Das LG Potsdam hat einen weiteren Online-Glücksspiele-Anbieter dazu verurteilt, einem Spieler seine Verluste zurückzuzahlen. Damit ist ein weiteres Urteil zugunsten von Verbrauchern gefallen. Näheres dazu im Folgenden!

     

    Fall vor dem LG Potsdam - Betreiber fehlt die Lizenz!

    Im vorliegenden Fall vor dem LG (Landgericht) Potsdam klagte eine Spielerin, die in dem Zeitraum vom 14.02.2019 bis zum 4.08.2022 bei Online-Glücksspielen insgesamt 31.960,86 € verlor. Für sie war nicht erkennbar, dass das angebotene Online-Glücksspiel in Deutschland illegal war.

    Der Anbieter PlayCherry Ltd., die ihren Sitz in Malta hat, betreibt eine auch in deutscher Sprache  verfügbare und in Deutschland aufrufbare Internetseite mit Namen „sunnyplayer“. Dabei wurden Kunden damit beworben, dass der Betreiber eine Lizenz für die Durchführung von Online-Casinospielen. Allerdings verfügte sie in Wahrheit nicht über eine solche nach Bundes- oder Landesrecht zulässige Glücksspiellizenz.

     

    Viele Anbieter verfügen auch noch heute nicht über eine gültige Glücksspiellizenz!

    In Deutschland gilt der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) der Länder, nach dem das Online-Glücksspiel bis zum 1.7.2021 weitgehend verboten war. Daraufhin wurden die Vorgaben etwas gelockert und das Anbieten von Online-Casinospielen bei einer zulässigen Lizenz erlaubt. Bis heute könne diese aber nicht alle Online-Casinobetreiber vorweisen.

    Der Anbieter PlayCherry Ltd. konnte im vorliegenden Fall im angegebenen Zeitraum ebenfalls keine gültige Lizenz vorweisen. Er hat somit mit seinem Online-Glücksspiel-Angebot gegen § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 verstoßen. Aufgrund dessen ist der zwischen Spielerin und Anbieter geschlossene Vertrag nach § 134 BGB nichtig. Die Balgte ist somit zur Rückzahlung der Spielerverluste verpflichtet.

     

    Machen auch Sie Ihren Rückzahlungsanspruch geltend!

    Verbraucher sind vor den Gefahren der Spielsucht zu schützen. Damit erscheint es nur richtig, dass sich eine klare verbraucherfreundliche Linie der Rechtsprechung im Rahmen der Thematik illegaler Online-Glücksspiele abbildet. Spieler können Verluste sogar aus den vergangenen zehn Jahren zurückfordern.

    Wenn auch Sie Verluste im Online-Glücksspiel erlitten haben und glauben, dass diese Verluste ungerechtfertigt sind, sollten Sie Ihre Ansprüche sorgfältig von Experten prüfen lassen. Unser Team kämpft an Ihrer Seite und hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Hier kostenfreie Überprüfung erhalten.

    Wenden Sie sich bei weiteren Fragen gerne an Mingers. Rechtsanwälte! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
    Illegale Online-Glücksspiele Urteil des LG Potsdam - Spielerin bekommt knapp 32.000 € zurück! Das LG Potsdam hat einen weiteren Online-Glücksspiele-Anbieter dazu verurteilt, einem Spieler seine Verluste zurückzuzahlen. Damit ist ein weiteres Urteil zugunsten von Verbrauchern gefallen. Nähere Informationen zur Urteilsbegründung finden Sie im Folgenden!