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    Illegale Online-Glücksspiele  137  0 Kommentare
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    Nichtige Spielverträge - Spieler erhält fast 68.000 € zurück!

    Das LG Mönchengladbach hat erneut ein verbraucherfreundliches Urteil im Rahmen illegaler Online-Glücksspiele gefällt. Nähere Informationen zum Urteil finden Sie hier!

     

    Fall vor dem LG Mönchengladbach - Spieler erhält verlorene Einsätze zurück!

    Im vorliegenden Fall vor dem Landgericht (LG) Mönchengladbach wurde die ElectraWork ltd. zu einer Rückzahlung in Höhe von 67.743 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz verurteilt. Das Online-Casino mit Sitz in Gibraltar muss zusätzlich die Kosten des Rechtsstreits tragen.

    Ein deutscher Spieler hatte gegen die Betreiberin der Internet-Plattform „Bwin“ geklagt. Er hatte Schadensersatz- und Bereicherungsansprüche bezüglich seiner verlorenen Einsätze aus unerlaubten Online-Glücksspielen geltend gemacht - und recht bekommen.

     

    Spielverträge zwischen Spieler und Online-Casino sind nichtig!

    Das Gericht hat den Kläger als Verbraucher eingestuft, der aus privaten Gründen an den Online-Glücksspielen teilgenommen hat. Die Beklagte habe beabsichtigt, auf ihrer deutschsprachigen Website deutsche Kunden anzusprechen und als Vertragspartner zu gewinnen. Indem sie ihr Glücksspielangebot in Deutschland zugänglich machte und von dem Kläger, der seine Spielereinsätze von seinem Wohnort in Deutschland tätigte, Einsätze entgegennahm.

    Laut Gericht ist das Anbieten von Online-Glücksspielen nach § 4 Absatz 4 des Glücksspielstaatsvertrag von 20212 verboten und somit die zwischen dem Kläger und der Betreiberin geschlossenen Spielverträge nichtig. Es läge eine Schutzgesetzverletzung vor, sodass dem Spieler ein Schadensersatzanspruch zusteht. Darüber hinaus habe sich die Beklagte ungerechtfertigt bereichert. Aufgrund nichtiger Spielverträge sei der Spieler berechtigt, seine Verluste zurückzufordern.

     

    Wir machen auch Ihren Schadensersatzanspruch geltend!

    Wenn auch Sie Verluste im Online-Glücksspiel erlitten haben und glauben, dass diese Verluste ungerechtfertigt sind, sollten Sie Ihre Ansprüche sorgfältig von Experten prüfen lassen. Unser Team kämpft an Ihrer Seite und hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Hier kostenfreie Überprüfung erhalten.

    Wenden Sie sich bei weiteren Fragen gerne an Mingers. Rechtsanwälte! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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