checkAd

    DGAP-News  476  0 Kommentare Kremlin AG: Bekanntmachung über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG bei der Kremlin AG gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 18. November 2011 sowie über eine Zahlung aufgrund dieser ordentlichen Kapitalherabsetzung (deutsch)

    Kremlin AG: Bekanntmachung über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG bei der Kremlin AG gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 18. November 2011 sowie über eine Zahlung aufgrund dieser ordentlichen Kapitalherabsetzung

    DGAP-News: Kremlin AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Sonstiges

    Kremlin AG: Bekanntmachung über die ordentliche Kapitalherabsetzung

    nach §§ 222 ff. AktG bei der Kremlin AG gemäß

    Hauptversammlungsbeschluss vom 18. November 2011 sowie über eine

    Zahlung aufgrund dieser ordentlichen Kapitalherabsetzung

    21.05.2012 / 12:09

    ---------------------------------------------------------------------

    Bekanntmachung über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff.

    AktG

    bei der Kremlin AG gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 18. November 2011

    sowie

    über eine Zahlung aufgrund dieser ordentlichen Kapitalherabsetzung

    WKN 513350; ISIN DE0005133508

    Die ordentliche Hauptversammlung der Kremlin AG (nachfolgend auch die

    'Gesellschaft') vom 18. November 2011 hat u.a. beschlossen, das

    Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 2.000.000,- Euro, eingeteilt in

    2.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, nach den Vorschriften über

    eine ordentliche Kapitalherabsetzung gemäß §§ 222 ff. AktG um

    1.600.000,00,- Euro auf 400.000,- Euro, eingeteilt in 400.000 auf den

    Inhaber lautende Stückaktien, herabzusetzen, und den dadurch freigesetzten

    Betrag in Höhe von 1.600.000,- Euro an die Aktionäre mit Fälligkeit 30.

    September 2012 auszuzahlen. Der Beschluss über die Kapitalherabsetzung

    wurde am 19. Dezember 2011 in das Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg

    eingetragen und ist damit wirksam geworden. Seitdem ist das Grundkapital

    der Gesellschaft wirksam herabgesetzt und in Höhe von nunmehr 400.000,-

    Euro in 400.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Die

    entsprechende Bekanntmachung wurde am 20. Dezember 2011 im elektronischen

    Bundesanzeiger veröffentlicht. Gemäß § 225 Abs. 2 AktG erfolgt die Zahlung

    frühestens sechs Monate nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der

    Eintragung nach § 10 HGB.

    Die Kapitalherabsetzung wird durch eine Zusammenlegung von Aktien im

    Verhältnis 1 durchgeführt. Jeweils fünf auf den Inhaber lautende

    Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,- Euro je

    Aktie werden zu einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie mit einem

    anteiligen Betrag des Grundkapitals von je 1,- Euro zusammengelegt. Die

    Zusammenlegung der Wertpapiere, verbrieft in der bei der Clearstream

    Banking AG hinterlegten Dauer-Globalurkunde, die die Aktien repräsentieren,

    im Verhältnis 1 erfolgt mit Wirkung zum Ablauf des 05. Juni 2012. Soweit

    Aktionäre jedoch in ihrem jeweiligen Depot einen nicht durch fünf teilbaren

    Bestand an Aktien haben, gilt für die sich dadurch ergebenden Teilrechte

    (Aktienspitzen) das unten Gesagte. Die konvertierten Stückaktien der

    Kremlin AG sind in einer Dauer-Globalurkunde unter der ISIN DE000A1PHFR2

    verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt a.M., hinterlegt

    ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist

    satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre der Kremlin AG

    an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an

    konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit

    einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt. Der bisherige Anteil eines

    Aktionärs am Grundkapital der Kremlin AG bleibt unverändert.

    Börsenhandel der Aktien: Mit Wirkung zum 06. Juni 2012 erfolgt die

    Umstellung der Notierung der Aktien der Kremlin AG auf die konvertierten

    Aktien mit der ISIN DE000A1PHFR2 an den entsprechenden Börsen. Vorliegende

    Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 05. Juni 2012. Entsprechend werden

    die Depotbanken die Depotbestände an Stückaktien der Gesellschaft nach dem

    Stand vom 05. Juni 2012, abends, umbuchen. An die Stelle von je fünf (5)

    Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je 1,- Euro

    (WKN: 513350; ISIN DE0005133508) tritt eine konvertierte Stückaktie mit

    einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je 1,- Euro (WKN: A1PHFR,

    ISIN DE000A1PHFR2). Mit Wirkung zum 06. Juni 2012 wird die konvertierte

    Aktie zugleich ohne den nachfolgend beschriebenen Anspruch auf Rückzahlung

    (von 0,80 Euro je Aktie der ISIN: DE0005133508) gehandelt.

    Für etwaige Aktienspitzen, die sich dadurch ergeben, dass ein Aktionär eine

    nicht durch fünf teilbare Anzahl von Aktien hält, werden sich die

    depotführenden Institute auf Weisung ihrer Kunden um einen Spitzenausgleich

    durch Zu- oder Verkauf bemühen. Die Aktienspitzen werden für den benötigten

    Zeitraum unter der ISIN DE000A1PHFQ4 geführt. Die Aktionäre der

    Gesellschaft werden zur Durchführung einer erforderlichen

    Spitzenregulierung gebeten, ihrer jeweiligen Depotbank möglichst umgehend,

    spätestens bis zum 19. Juni 2012 wegen der Behandlung der Aktienspitzen,

    insbesondere des Verkaufs der Aktienspitzen oder des Zukaufs weiterer

    Aktienspitzen zwecks Arrondierung zu einer Aktie, einen entsprechenden

    Auftrag zu erteilen. Aktienspitzen, für die von Kunden keine Weisungen zur

    Handhabung erteilt werden und die von den Depotbanken nicht ausgeglichen

    werden können, werden von der Otto M. Schröder Bank AG, Hamburg, mit

    anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der

    Depotbanken verwertet. Die Verwertung der Aktienspitzen kann nach Maßgabe

    von § 226 Abs. 3 AktG oder freihändig vorgenommen werden. Etwaige

    Gebührenerstattungen von Seiten der Gesellschaft sind nicht vorgesehen.

    Für den Anspruch der Aktionäre auf Auszahlung des Betrages der

    Kapitalherabsetzung von 1.600.000,-, der zum 01. Oktober 2012 von der

    Gesellschaft ausgezahlt wird, gilt das Nachfolgende:

    Die Aktien unter der ISIN: DE0005133508 verbriefen derzeit ebenfalls den

    Auszahlungsanspruch der Aktionäre gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung

    vom 18. November 2011. Mit dem wertpapiermäßigen Vollzug der

    Kapitalherabsetzung wird dieser Anspruch in den Aktienbeständen nach

    Vollzug der Kapitalherabsetzung unter der DE000A1PHFR2 nicht mehr

    wertpapiermäßig fortgeführt. Berechtigt zur Auszahlung des auf die

    jeweilige Aktie entfallenden Betrages sind vielmehr stattdessen diejenigen

    Aktionäre, die am 05. Juni 2012 abends (nach dem Stand unmittelbar vor der

    vorgenannten Umbuchung) Aktien mit der ISIN: DE0005133508 in ihrem Depot

    halten. Dabei berechtigt jede dieser Aktien zum Bezug von 0,80 Euro. Die

    Aktionäre brauchen nichts zu veranlassen. Die Auszahlung am Fälligkeitstag

    01. Oktober 2012 erfolgt über die jeweilige Depotbank, bei der die Aktien

    zum relevanten Stichtag (05. Juni 2012) verwahrt werden. Eine gesonderte

    Verbriefung dieses Auszahlungsanspruches ab diesem Zeitpunkt 06. Juni 2012

    findet somit nicht statt. Der Aktionär kann seinen Anspruch anhand seines

    Depotbestandes zum 05. Juni 2012 abends nachweisen. Steuerlich erfolgt die

    Rückzahlung aus dem Nennkapital gemäß § 28 Abs. 2 Satz 2 des

    Körperschaftsteuergesetzes und gilt nicht als Gewinnausschüttung; weitere

    steuerlichen Folgen der Zahlung, insbesondere bei im Sinne des § 17 des

    Einkommensteuergesetzes Beteiligten oder bei Aktien im Betriebsvermögen des

    Aktionärs sollten diese Aktionäre durch ihre steuerliche Berater prüfen

    lassen.

    Hamburg, im Mai 2012

    Der Vorstand

    Ende der Corporate News

    ---------------------------------------------------------------------

    21.05.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

    übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber

    verantwortlich.

    Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,

    Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und

    http://www.dgap.de

    ---------------------------------------------------------------------

    Sprache: Deutsch

    Unternehmen: Kremlin AG

    Nordkanalstr. 52

    20095 Hamburg

    Deutschland

    Telefon: +49(0)40-2380-5685

    Fax: +49(0)40-2380-5687

    E-Mail: info@kremlin-ag.de

    Internet: www.kremlin-ag.de

    ISIN: DE0005133508

    WKN: 513350

    Börsen: Regulierter Markt in Hamburg; Freiverkehr in Berlin,

    München

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

    ---------------------------------------------------------------------

    170728 21.05.2012





    dpa-AFX
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Die Nachrichtenagentur dpa-AFX zählt zu den führenden Anbietern von Finanz- und Wirtschaftsnachrichten in deutscher und englischer Sprache. Gestützt auf ein internationales Agentur-Netzwerk berichtet dpa-AFX unabhängig, zuverlässig und schnell von allen wichtigen Finanzstandorten der Welt.

    Die Nutzung der Inhalte in Form eines RSS-Feeds ist ausschließlich für private und nicht kommerzielle Internetangebote zulässig. Eine dauerhafte Archivierung der dpa-AFX-Nachrichten auf diesen Seiten ist nicht zulässig. Alle Rechte bleiben vorbehalten. (dpa-AFX)
    Mehr anzeigen
    Verfasst von dpa-AFX
    DGAP-News Kremlin AG: Bekanntmachung über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG bei der Kremlin AG gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 18. November 2011 sowie über eine Zahlung aufgrund dieser ordentlichen Kapitalherabsetzung (deutsch) Kremlin AG: Bekanntmachung über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG bei der Kremlin AG gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 18. November 2011 sowie über eine Zahlung aufgrund dieser ordentlichen …