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Kremlin AG: Bekanntmachung über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG bei der Kremlin AG gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 18. November 2011 sowie über eine Zahlung aufgrund dieser ordentlichen Kapitalherabsetzung (deutsch)
Kremlin AG: Bekanntmachung über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG bei der Kremlin AG gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 18. November 2011 sowie über eine Zahlung aufgrund dieser ordentlichen Kapitalherabsetzung
DGAP-News: Kremlin AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Sonstiges
Kremlin AG: Bekanntmachung über die ordentliche Kapitalherabsetzung
nach §§ 222 ff. AktG bei der Kremlin AG gemäß
Hauptversammlungsbeschluss vom 18. November 2011 sowie über eine
Zahlung aufgrund dieser ordentlichen Kapitalherabsetzung
Lesen Sie auch
21.05.2012 / 12:09
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Bekanntmachung über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff.
AktG
bei der Kremlin AG gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 18. November 2011
sowie
über eine Zahlung aufgrund dieser ordentlichen Kapitalherabsetzung
WKN 513350; ISIN DE0005133508
Die ordentliche Hauptversammlung der Kremlin AG (nachfolgend auch die
'Gesellschaft') vom 18. November 2011 hat u.a. beschlossen, das
Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 2.000.000,- Euro, eingeteilt in
2.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, nach den Vorschriften über
eine ordentliche Kapitalherabsetzung gemäß §§ 222 ff. AktG um
1.600.000,00,- Euro auf 400.000,- Euro, eingeteilt in 400.000 auf den
Inhaber lautende Stückaktien, herabzusetzen, und den dadurch freigesetzten
Betrag in Höhe von 1.600.000,- Euro an die Aktionäre mit Fälligkeit 30.
September 2012 auszuzahlen. Der Beschluss über die Kapitalherabsetzung
wurde am 19. Dezember 2011 in das Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg
eingetragen und ist damit wirksam geworden. Seitdem ist das Grundkapital
der Gesellschaft wirksam herabgesetzt und in Höhe von nunmehr 400.000,-
Euro in 400.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Die
entsprechende Bekanntmachung wurde am 20. Dezember 2011 im elektronischen
Bundesanzeiger veröffentlicht. Gemäß § 225 Abs. 2 AktG erfolgt die Zahlung
frühestens sechs Monate nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Eintragung nach § 10 HGB.
Die Kapitalherabsetzung wird durch eine Zusammenlegung von Aktien im
Verhältnis 1 durchgeführt. Jeweils fünf auf den Inhaber lautende
Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,- Euro je
Aktie werden zu einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie mit einem
anteiligen Betrag des Grundkapitals von je 1,- Euro zusammengelegt. Die
Zusammenlegung der Wertpapiere, verbrieft in der bei der Clearstream
Banking AG hinterlegten Dauer-Globalurkunde, die die Aktien repräsentieren,
im Verhältnis 1 erfolgt mit Wirkung zum Ablauf des 05. Juni 2012. Soweit
Aktionäre jedoch in ihrem jeweiligen Depot einen nicht durch fünf teilbaren
Bestand an Aktien haben, gilt für die sich dadurch ergebenden Teilrechte
(Aktienspitzen) das unten Gesagte. Die konvertierten Stückaktien der
Kremlin AG sind in einer Dauer-Globalurkunde unter der ISIN DE000A1PHFR2
verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt a.M., hinterlegt
ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist
satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre der Kremlin AG
an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an
konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit
einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt. Der bisherige Anteil eines
Aktionärs am Grundkapital der Kremlin AG bleibt unverändert.
Börsenhandel der Aktien: Mit Wirkung zum 06. Juni 2012 erfolgt die
Umstellung der Notierung der Aktien der Kremlin AG auf die konvertierten
Aktien mit der ISIN DE000A1PHFR2 an den entsprechenden Börsen. Vorliegende
Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 05. Juni 2012. Entsprechend werden
die Depotbanken die Depotbestände an Stückaktien der Gesellschaft nach dem
Stand vom 05. Juni 2012, abends, umbuchen. An die Stelle von je fünf (5)
Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je 1,- Euro
(WKN: 513350; ISIN DE0005133508) tritt eine konvertierte Stückaktie mit
einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je 1,- Euro (WKN: A1PHFR,
ISIN DE000A1PHFR2). Mit Wirkung zum 06. Juni 2012 wird die konvertierte
Aktie zugleich ohne den nachfolgend beschriebenen Anspruch auf Rückzahlung
(von 0,80 Euro je Aktie der ISIN: DE0005133508) gehandelt.
Für etwaige Aktienspitzen, die sich dadurch ergeben, dass ein Aktionär eine
nicht durch fünf teilbare Anzahl von Aktien hält, werden sich die
depotführenden Institute auf Weisung ihrer Kunden um einen Spitzenausgleich
durch Zu- oder Verkauf bemühen. Die Aktienspitzen werden für den benötigten
Zeitraum unter der ISIN DE000A1PHFQ4 geführt. Die Aktionäre der
Gesellschaft werden zur Durchführung einer erforderlichen
Spitzenregulierung gebeten, ihrer jeweiligen Depotbank möglichst umgehend,
spätestens bis zum 19. Juni 2012 wegen der Behandlung der Aktienspitzen,
insbesondere des Verkaufs der Aktienspitzen oder des Zukaufs weiterer
Aktienspitzen zwecks Arrondierung zu einer Aktie, einen entsprechenden
Auftrag zu erteilen. Aktienspitzen, für die von Kunden keine Weisungen zur
Handhabung erteilt werden und die von den Depotbanken nicht ausgeglichen
werden können, werden von der Otto M. Schröder Bank AG, Hamburg, mit
anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der
Depotbanken verwertet. Die Verwertung der Aktienspitzen kann nach Maßgabe
von § 226 Abs. 3 AktG oder freihändig vorgenommen werden. Etwaige
Gebührenerstattungen von Seiten der Gesellschaft sind nicht vorgesehen.
Für den Anspruch der Aktionäre auf Auszahlung des Betrages der
Kapitalherabsetzung von 1.600.000,-, der zum 01. Oktober 2012 von der
Gesellschaft ausgezahlt wird, gilt das Nachfolgende:
Die Aktien unter der ISIN: DE0005133508 verbriefen derzeit ebenfalls den
Auszahlungsanspruch der Aktionäre gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung
vom 18. November 2011. Mit dem wertpapiermäßigen Vollzug der
Kapitalherabsetzung wird dieser Anspruch in den Aktienbeständen nach
Vollzug der Kapitalherabsetzung unter der DE000A1PHFR2 nicht mehr
wertpapiermäßig fortgeführt. Berechtigt zur Auszahlung des auf die
jeweilige Aktie entfallenden Betrages sind vielmehr stattdessen diejenigen
Aktionäre, die am 05. Juni 2012 abends (nach dem Stand unmittelbar vor der
vorgenannten Umbuchung) Aktien mit der ISIN: DE0005133508 in ihrem Depot
halten. Dabei berechtigt jede dieser Aktien zum Bezug von 0,80 Euro. Die
Aktionäre brauchen nichts zu veranlassen. Die Auszahlung am Fälligkeitstag
01. Oktober 2012 erfolgt über die jeweilige Depotbank, bei der die Aktien
zum relevanten Stichtag (05. Juni 2012) verwahrt werden. Eine gesonderte
Verbriefung dieses Auszahlungsanspruches ab diesem Zeitpunkt 06. Juni 2012
findet somit nicht statt. Der Aktionär kann seinen Anspruch anhand seines
Depotbestandes zum 05. Juni 2012 abends nachweisen. Steuerlich erfolgt die
Rückzahlung aus dem Nennkapital gemäß § 28 Abs. 2 Satz 2 des
Körperschaftsteuergesetzes und gilt nicht als Gewinnausschüttung; weitere
steuerlichen Folgen der Zahlung, insbesondere bei im Sinne des § 17 des
Einkommensteuergesetzes Beteiligten oder bei Aktien im Betriebsvermögen des
Aktionärs sollten diese Aktionäre durch ihre steuerliche Berater prüfen
lassen.
Hamburg, im Mai 2012
Der Vorstand
Ende der Corporate News
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21.05.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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ISIN: DE0005133508
WKN: 513350
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170728 21.05.2012