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    ROUNDUP/ EU-Kommission  592  0 Kommentare Whirlpool darf Alno-Kapitalerhöhung absichern

    BRÜSSEL/PFULLENDORF (dpa-AFX) - Der US-Haushaltsgerätehersteller Whirlpool dürfte den deutschen Küchenproduzenten Alno zur Not komplett übernehmen. Dazu hat die EU-Kommission am Dienstag ihre Erlaubnis erteilt. Whirlpool sichert im Moment eine massive Kapitalerhöhung ab, die Alno vor der Insolvenz retten soll. Dabei haben das US-Unternehmen und seine Tochter Bauknecht zugesichert, alle neu ausgegebenen Aktien zu kaufen, für die sich kein anderer Investor findet. Dadurch könnte Whirlpool im Extremfall in den Besitz von gut zwei Drittel der Alno-Aktien kommen. Allerdings ist es erklärtermaßen nicht das Ziel von Whirlpool, Alno zu übernehmen.

    Ohnehin gilt dieser Fall als eher unwahrscheinlich. Mehrere Investoren haben bereits angekündigt, Alno frisches Geld zu geben und sich an der Kapitalerhöhung beteiligen zu wollen. Damit müsste Whirlpool nicht im großen Stil einspringen. An diesem Mittwoch endet die Bezugsfrist für die neuen Aktien. Am Donnerstag wird das Unternehmen mit Sitz in Pfullendorf dann voraussichtlich bekanntgeben, wie sich die Aktionärsstruktur durch die Kapitalerhöhung verändert. Es gäbe aber selbst im Fall einer Übernahme noch genug Hersteller, die einander Konkurrenz machen, urteilten die Brüsseler Wettbewerbshüter nun.

    Der zweitgrößte Küchenmöbelhersteller in Deutschland mit rund 1.800 Mitarbeitern stand nach jahrelangen Verlusten vor einigen Wochen kurz vor der Insolvenz und hat nur überlebt, weil Hauptaktionäre, Banken und Lieferanten sich auf ein Rettungspaket verständigten.

    Die EU-Kommission hatte wegen des starken Engagements von Whirlpool bei der rettenden Kapitalerhöhung wie in solchen Fällen üblich eine kartellrechtliche Prüfung eingeleitet. Allerdings haben die Wettbewerbshüter nichts zu beanstanden. Während Whirlpool Haushaltsgeräte verkaufe, biete Alno Küchenmöbel mit integrierten Geräten an, erklärte die EU-Kommission am Dienstag. Beide hätten keine großen Marktanteile. Wettbewerb zwischen beiden Firmen bestehe allenfalls in Deutschland. Verbraucher hätten also auch weiterhin genug Auswahl./hrz/mhe/DP/stb





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