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     908  0 Kommentare „ILand green technology SA tauscht Darlehn über 2 Mio CHF in Aktien zu CHF 12,00 pro Stück“



    „ILand green technology SA tauscht Darlehn über 2 Mio CHF in Aktien zu CHF 12,00 pro Stück“

    Neuenburg, 25. Juni 2013

    Der Verwaltungsrat der ILand green technologies SA gibt bekannt, dass er wie bereits angekündigt, im besten Einvernehmen mit den Investoren in der Lage war, bestehende Darlehn in Höhe von 2.076.359,66 CHF in 173.028 Aktien zum Preis von CHF 12.00 pro Aktie umzuwandeln.

    Diese Umwandlung war bereits seit längerem angestrebt und die Entwicklung des Aktienpreises hatte seinerzeit zu dem Vorstandsentschluss beigetragen, die Umwandlung durchzuführen und somit die Bilanz der Firma auf gesündere Beine zu stellen. Allerdings war es leider nicht möglich, alle ursprünglichen Investoren bei der Stange zu halten. Besonders da der damalige Aktienpreis und die Umwandlung des Darlehns in Aktien zu einem für die Firma sehr viel günstigeren Umtauschverhältnis geführt hätte, als ursprünglich erwartet und auch den Investoren entgegen kam. Dieser Vorteil hatte sich hingegen inzwischen umgekehrt. Dies führte leider dazu, dass einige Altinvestoren von ihrem Engagement Abstand nahmen. Da es sich allerdings um rechtsverbindliche Zusagen handelte, sieht sich die Firma gezwungen, rechtliche Schritte gegen diese Unterzeichner einzuleiten.

    Wir danken all den Altinvestoren, dem Mangement und Unternehmen und den weiteren Investoren, die das Tauschangebot angenommen haben, für Ihr Vertrauen und dass Sie weiterhin an die positive Entwicklung der Firma in der Zukunft glauben.

    Im Hinblick auf die am 5. Juli 2013 stattfindende Generalversammlung der ILAND green technologies SA, Neuenburg, gibt der Verwaltungsrat folgende Informationen an Bezugsberechtigte Aktionäre bekannt:

    1. Der Verwaltungsrat beantragt, das Aktienkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von maximal 2‘017‘891 neuen Namenaktien zu je Fr. 0.20 Nennwert um maximal Fr. 403'578.20 zu erhöhen, wobei der Ausgabebetrag pro Aktie Fr. 1.70 beträgt.

    2. Die bisherigen Aktionäre haben ein Bezugsrecht im Rahmen ihres bestehenden Aktienbesitzes.

    3. Die neuen Inhaberaktien sind ab dem 1.1.2013 dividendenberechtigt.

    4. Die Ausübung des Bezugsrechts erfolgt durch schriftliche Mitteilung an den Rechtsvertreter der ILAND green technologies SA, Dr. Martin Grossmann, Seefeldstrasse 45, 8032 Zürich, Telefax 0041 44 266 15 16, bis zum 4. Juli 2013 2013, 12 Uhr (eintreffend), unter Beilage einer Depotbankbestätigung mit Sperrbescheinigung über den Aktienbestand per 5. Juli 2013.

    -Ende-

    Über Iland Green Technologies SA:

    ILAND Green Technologies S.A. ist ein global agierender Hersteller für innovative Solarprodukte - mobile und tragbare Solargeneratoren - aus der Schweiz. ILAND deckt die wichtigsten Versorgungsbereiche ab, für die bisher keine marktrelevanten Lösungen existierten. Dies gilt ins besonders für den Outdoor- und Freizeitmarkt, für humanitäre Organisationen wie das Rote Kreuz, UNO und UNHCR. Letztere sind bereits Kunden und schätzen die zuverlässige Schweizer Technologie und die herausragenden Eigenschaften der Produkte auch unter extremen Bedingungen.

    (Börse Berlin, WKN: A1JMYV, ISIN: CH0141495942)

    Rückfragehinweis: ILAND Green Technologies S.A.
    Avenue du Mail 59
    CH - 2000 Neuchâtel
    Phone : +41 32 930 29 81
    Fax : +41 32 930 29 31
    Email : info@iland-solar.com
    http://www.iland-solar.com

    Daniele Oppizzi, CEO und Gründer

    Haftungsausschluss:

    Die Informationen dieser Pressemitteilung sind „zukunftsbezogene Informationen“. Alle Aussagen, außer Feststellungen historischer Tatsachen, sind „zukunftsbezogene Aussagen“ und unterliegen damit verschiedenen bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren. Für die Richtigkeit dieser Aussagen kann keine Gewähr übernommen werden. Ergebnisse und zukünftige Ereignisse können wesentlich von den Erwartungen dieser Aussagen abweichen. Die Leser dieser Pressemitteilung werden gewarnt, sich auf diese „zukunftsbezogenen Aussagen“ nicht übermäßig zu verlassen. Sofern von den geltenden Vorschriften und Gesetzen für Wertpapiere nicht anders verlangt, schließt das Unternehmen ausdrücklich jede Absicht oder Verpflichtung aus, zukunftsbezogene Informationen wegen neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder anderer Gründe öffentlich zu aktualisieren.



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