Untreue bei Stuttgart 21
Strafrechtsexperte: Anhaltspunkte „für ein wirtschaftskriminelles Geschehen“
In der Auseinandersetzung um das Bahn-Großprojekt Stuttgart 21 sieht der Bremer Strafrechtsprofessor Felix Herzog die Berliner Staatsanwaltschaft in der Pflicht, „für Aufklärung zu sorgen“. Herzog zeigte sich im Nachrichten-Magazin „Der Spiegel“ überzeugt, dass die Ermittler prüfen müssten, ob es bei der Deutschen Bahn AG „zu strafrechtlich relevanten Vorgängen im Sinne einer Untreue gekommen ist“.
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Der Jurist hat im Auftrag von Stuttgart-21-Gegnern ein Gutachten erstellt, in dem er Anhaltspunkte „für ein wirtschaftskriminelles Geschehen“ erkennt. Wenn eine so massive Kostenexplosion wie bei Stuttgart 21 wiederholt „verschwiegen, verschleiert und vertuscht“ werde, sei dies „ein erhebliches Indiz dafür, dass die Entscheidungsträger von einem schlechten Gewissen geplagt waren, um die Fortführung des Projekts bangten und ihre verantwortlichen und gut dotierten Positionen in Gefahr sahen“ – mit der Folge einer „Kapitalvernichtung in großem Stil“, argumentiert Herzog im „Spiegel“. Die Bahn äußerte sich dazu nicht. Bislang haben die Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft in Berlin Ermittlungen gegen die Vorstände der Deutschen Bahn abgelehnt.