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    DGAP-Adhoc  505  0 Kommentare Cytos Biotechnology AG informiert über eine wesentliche Transaktion und das weitere Vorgehen


    EQS Group-Ad-hoc: Cytos Biotechnology AG / Schlagwort(e): Finanzierung
    Cytos Biotechnology AG informiert über eine wesentliche Transaktion
    und das weitere Vorgehen

    06.01.2015 / 07:00
    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Cytos Biotechnology AG informiert über eine wesentliche Transaktion und das
    weitere Vorgehen - erfolgreiche Restrukturierung der nachrangigen
    Wandelanleihe ausschlaggebend um die Liquidation zu vermeiden und um die
    Geschäftstätigkeit aufrecht zu erhalten

    - Rückzahlung der nachrangigen Wandelanleihe bei Fälligkeit unmöglich -
    Totalverlust für die Anleihensgläubiger höchstwahrscheinlich es sei
    denn, die Anleihen werden in Eigenkapital gewandelt

    - Ordentliche Weiterführung der Geschäftstätigkeit von Cytos abhängig von
    einer erfolgreichen Anleihensgläubigerversammlung welche die Wandlung
    aller nachrangigen Anleihen zu Marktpreisen in Eigenkapital genehmigt

    - Vorgeschlagene Wandlung der nachrangigen Wandelanleihen in Eigenkapital
    ermöglicht den Anleihensgläubigern an einer Aktienkurssteigerung
    teilzuhaben

    - Eine Lizenzvereinbarung, welche eine erfolgreiche Restrukturierung
    voraussetzt, bietet Entwicklungspotential für die Aktionäre

    Schlieren (Zürich), Schweiz, 6. Januar 2015 - Cytos Biotechnology AG
    (SIX:CYTN) ("Cytos"; das "Unternehmen") gab heute bekannt, dass sie eine
    Zwangswandlung der ausstehenden nachrangigen Wandelanleihen vorschlägt und
    deshalb die Anleihensgläubiger am 26. Januar 2015 zu einer
    Gläubigerversammlung in Schlieren einlädt. Des Weiteren gibt Cytos die
    Unterzeichnung einer Transaktion bekannt welche im Zusammenhang mit der
    Auslizenzierung eines Vermögenswertes steht.

    Wesentliche Überlegungen der Restrukturierung der Wandelanleihe:

    - Gemäss der aktuellen Finanzprojektion können die Anleihensgläubiger
    keine Rückzahlung ihrer nachrangigen Wandelanleihe bei Fälligkeit im
    Februar 2015 erwarten. Dies, weil die flüssigen Mitteln dannzumal
    maximal CHF 16 Millionen betragen werden. Die ebenfalls im Februar 2015
    fälligen Wandeldarlehen sind vorrangig gegenüber den Forderungen der
    nachrangigen Wandelanleihe und betragen CHF 22.2 Millionen. Somit
    werden nicht einmal die Wandeldarlehen vollständig zurückbezahlt werden
    können und deshalb können Wandelanleihensgläubiger keinerlei
    Rückzahlung erwarten.

    - Der Zugang zu neuen Finanzmitteln stellt sich für kleine Biotech Firmen
    ohne nachhaltige Umsatzerlöse im aktuellen Kapitalmarktumfeld als
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