DGAP-Adhoc
Cytos Biotechnology AG informiert über eine wesentliche Transaktion und das weitere Vorgehen
EQS Group-Ad-hoc: Cytos Biotechnology AG / Schlagwort(e): Finanzierung
Cytos Biotechnology AG informiert über eine wesentliche Transaktion
und das weitere Vorgehen
06.01.2015 / 07:00
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Cytos Biotechnology AG informiert über eine wesentliche Transaktion und das
weitere Vorgehen - erfolgreiche Restrukturierung der nachrangigen
Wandelanleihe ausschlaggebend um die Liquidation zu vermeiden und um die
Geschäftstätigkeit aufrecht zu erhalten
- Rückzahlung der nachrangigen Wandelanleihe bei Fälligkeit unmöglich -
Totalverlust für die Anleihensgläubiger höchstwahrscheinlich es sei
denn, die Anleihen werden in Eigenkapital gewandelt
- Ordentliche Weiterführung der Geschäftstätigkeit von Cytos abhängig von
einer erfolgreichen Anleihensgläubigerversammlung welche die Wandlung
aller nachrangigen Anleihen zu Marktpreisen in Eigenkapital genehmigt
- Vorgeschlagene Wandlung der nachrangigen Wandelanleihen in Eigenkapital
ermöglicht den Anleihensgläubigern an einer Aktienkurssteigerung
teilzuhaben
- Eine Lizenzvereinbarung, welche eine erfolgreiche Restrukturierung
voraussetzt, bietet Entwicklungspotential für die Aktionäre
Schlieren (Zürich), Schweiz, 6. Januar 2015 - Cytos Biotechnology AG
(SIX:CYTN) ("Cytos"; das "Unternehmen") gab heute bekannt, dass sie eine
Zwangswandlung der ausstehenden nachrangigen Wandelanleihen vorschlägt und
deshalb die Anleihensgläubiger am 26. Januar 2015 zu einer
Gläubigerversammlung in Schlieren einlädt. Des Weiteren gibt Cytos die
Unterzeichnung einer Transaktion bekannt welche im Zusammenhang mit der
Auslizenzierung eines Vermögenswertes steht.
Wesentliche Überlegungen der Restrukturierung der Wandelanleihe:
- Gemäss der aktuellen Finanzprojektion können die Anleihensgläubiger
keine Rückzahlung ihrer nachrangigen Wandelanleihe bei Fälligkeit im
Februar 2015 erwarten. Dies, weil die flüssigen Mitteln dannzumal
maximal CHF 16 Millionen betragen werden. Die ebenfalls im Februar 2015
fälligen Wandeldarlehen sind vorrangig gegenüber den Forderungen der
nachrangigen Wandelanleihe und betragen CHF 22.2 Millionen. Somit
werden nicht einmal die Wandeldarlehen vollständig zurückbezahlt werden
können und deshalb können Wandelanleihensgläubiger keinerlei
Rückzahlung erwarten.
- Der Zugang zu neuen Finanzmitteln stellt sich für kleine Biotech Firmen
ohne nachhaltige Umsatzerlöse im aktuellen Kapitalmarktumfeld als
Cytos Biotechnology AG informiert über eine wesentliche Transaktion und das
weitere Vorgehen - erfolgreiche Restrukturierung der nachrangigen
Wandelanleihe ausschlaggebend um die Liquidation zu vermeiden und um die
Geschäftstätigkeit aufrecht zu erhalten
- Rückzahlung der nachrangigen Wandelanleihe bei Fälligkeit unmöglich -
Totalverlust für die Anleihensgläubiger höchstwahrscheinlich es sei
denn, die Anleihen werden in Eigenkapital gewandelt
- Ordentliche Weiterführung der Geschäftstätigkeit von Cytos abhängig von
einer erfolgreichen Anleihensgläubigerversammlung welche die Wandlung
aller nachrangigen Anleihen zu Marktpreisen in Eigenkapital genehmigt
- Vorgeschlagene Wandlung der nachrangigen Wandelanleihen in Eigenkapital
ermöglicht den Anleihensgläubigern an einer Aktienkurssteigerung
teilzuhaben
- Eine Lizenzvereinbarung, welche eine erfolgreiche Restrukturierung
voraussetzt, bietet Entwicklungspotential für die Aktionäre
Schlieren (Zürich), Schweiz, 6. Januar 2015 - Cytos Biotechnology AG
(SIX:CYTN) ("Cytos"; das "Unternehmen") gab heute bekannt, dass sie eine
Zwangswandlung der ausstehenden nachrangigen Wandelanleihen vorschlägt und
deshalb die Anleihensgläubiger am 26. Januar 2015 zu einer
Gläubigerversammlung in Schlieren einlädt. Des Weiteren gibt Cytos die
Unterzeichnung einer Transaktion bekannt welche im Zusammenhang mit der
Auslizenzierung eines Vermögenswertes steht.
Wesentliche Überlegungen der Restrukturierung der Wandelanleihe:
- Gemäss der aktuellen Finanzprojektion können die Anleihensgläubiger
keine Rückzahlung ihrer nachrangigen Wandelanleihe bei Fälligkeit im
Februar 2015 erwarten. Dies, weil die flüssigen Mitteln dannzumal
maximal CHF 16 Millionen betragen werden. Die ebenfalls im Februar 2015
fälligen Wandeldarlehen sind vorrangig gegenüber den Forderungen der
nachrangigen Wandelanleihe und betragen CHF 22.2 Millionen. Somit
werden nicht einmal die Wandeldarlehen vollständig zurückbezahlt werden
können und deshalb können Wandelanleihensgläubiger keinerlei
Rückzahlung erwarten.
- Der Zugang zu neuen Finanzmitteln stellt sich für kleine Biotech Firmen
ohne nachhaltige Umsatzerlöse im aktuellen Kapitalmarktumfeld als
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