DGAP-Adhoc
Cytos Biotechnology AG informiert über eine wesentliche Transaktion und das weitere Vorgehen - Seite 2
äusserst schwierig dar.
- Die geplante Konversion der nachrangigen Wandelanleihe in Eigenkapital
ermöglicht Cytos die ordentliche Weiterführung des Geschäftsbetriebes
so, dass eine Liquidation voraussichtlich vermieden werden kann. Zudem
kann die unten beschriebene Auslizenzierungstransaktion durchgeführt
werden.
Hauptelemente der vorgeschlagenen Restrukturierung der Wandelanleihe:
- Reduktion des Wandlungspreises um mehr als das dreissigfache von CHF
7.71 auf CHF 0.25 pro Aktie, was in etwa dem derzeitigen Marktpreis der
Aktie entspricht.
- Jede ausstehende nachrangige Wandelanleihe von nominal CHF 2'500.00
wird in 10'000 Cytos Aktien à nominal CHF 0.10 zwangsgewandelt.
- Pro nachrangige Wandelanleihe wird eine Erfolgsprämie von je CHF 25.00
bezahlt sofern die Restrukturierung der Anleihe final und rechtlich
bindend wird. Diese Erfolgsprämie unterliegt einer fünfunddreissig
prozentigen Verrechnungssteuer.
- Zwei Drittel aller ausstehenden nachrangigen Wandelanleihen müssen der
Restrukturierung zustimmen.
- Für die Konversion der nachrangigen Wandelanleihe werden maximal
77'490'000 Aktien emittiert werden. Die Schaffung dieser Aktien bedarf
der Zustimmung der Aktionäre an einer ausserordentlichen
Generalversammlung, welche zum gegebenen Zeitpunkt einberufen wird.
Eine erfolgreiche Restrukturierung der CHF 19'372'500 Wandelanleihen welche
am 20. Februar 2015 fällig werden ist entscheidend für Cytos um
fortbestehen zu können. Zwecks Genehmigung der Restrukturierung wird am 26.
Januar 2015 in Schlieren eine Gläubigerversammlung einberufen.
Die detaillierte Agenda für die Gläubigerversammlung sowie die Details der
vorgeschlagenen Restrukturierung der ausstehenden nachrangigen
Wandelanleihe können auf folgender Webseite herunter geladen werden:
www.cytos.com/bondrestructuring.
Die Elemente der Restrukturierung der nachrangigen Wandelanleihe sind
sorgfältig erarbeitet worden und stellen aus Sicht des Verwaltungsrates und
der Geschäftsleitung einen fairen und vernünftigen Vorschlag dar, welcher
es dem Unternehmen erlaubt, die Geschäfte weiterzuführen und ist notwendig,
um eine Liquidation zu vermeiden.
Sowohl der Verwaltungsrat als auch die Geschäftsleitung unterstützen die
Genehmigung der Restrukturierung der Wandelanleihe mit Nachdruck, weil
diese im besten Interesse der Anleihensgläubiger, der Aktionäre wie auch
der übrigen Interessengruppen ist und werden ihr Möglichstes tun um eine
Lösung zu realisieren welche es Cytos erlaubt, Aktionärswert zu schaffen -
zum Beispiel mittels eines Reverse Mergers bei welchem Cytos eine andere
7.71 auf CHF 0.25 pro Aktie, was in etwa dem derzeitigen Marktpreis der
Aktie entspricht.
- Jede ausstehende nachrangige Wandelanleihe von nominal CHF 2'500.00
wird in 10'000 Cytos Aktien à nominal CHF 0.10 zwangsgewandelt.
- Pro nachrangige Wandelanleihe wird eine Erfolgsprämie von je CHF 25.00
bezahlt sofern die Restrukturierung der Anleihe final und rechtlich
bindend wird. Diese Erfolgsprämie unterliegt einer fünfunddreissig
prozentigen Verrechnungssteuer.
- Zwei Drittel aller ausstehenden nachrangigen Wandelanleihen müssen der
Restrukturierung zustimmen.
- Für die Konversion der nachrangigen Wandelanleihe werden maximal
77'490'000 Aktien emittiert werden. Die Schaffung dieser Aktien bedarf
der Zustimmung der Aktionäre an einer ausserordentlichen
Generalversammlung, welche zum gegebenen Zeitpunkt einberufen wird.
Eine erfolgreiche Restrukturierung der CHF 19'372'500 Wandelanleihen welche
am 20. Februar 2015 fällig werden ist entscheidend für Cytos um
fortbestehen zu können. Zwecks Genehmigung der Restrukturierung wird am 26.
Januar 2015 in Schlieren eine Gläubigerversammlung einberufen.
Die detaillierte Agenda für die Gläubigerversammlung sowie die Details der
vorgeschlagenen Restrukturierung der ausstehenden nachrangigen
Wandelanleihe können auf folgender Webseite herunter geladen werden:
www.cytos.com/bondrestructuring.
Die Elemente der Restrukturierung der nachrangigen Wandelanleihe sind
sorgfältig erarbeitet worden und stellen aus Sicht des Verwaltungsrates und
der Geschäftsleitung einen fairen und vernünftigen Vorschlag dar, welcher
es dem Unternehmen erlaubt, die Geschäfte weiterzuführen und ist notwendig,
um eine Liquidation zu vermeiden.
Sowohl der Verwaltungsrat als auch die Geschäftsleitung unterstützen die
Genehmigung der Restrukturierung der Wandelanleihe mit Nachdruck, weil
diese im besten Interesse der Anleihensgläubiger, der Aktionäre wie auch
der übrigen Interessengruppen ist und werden ihr Möglichstes tun um eine
Lösung zu realisieren welche es Cytos erlaubt, Aktionärswert zu schaffen -
zum Beispiel mittels eines Reverse Mergers bei welchem Cytos eine andere
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