Hartz IV zu gering
Stromkosten im Schnitt 108 Euro p. a. über Regelsatz für Energie
München (ots) -
- Querverweis: Ein Dokument mit Hintergrundinformationen liegt in
der digitalen Pressemappe zum Download vor und ist unter
http://www.presseportal.de/dokumente abrufbar -
Stromkosten in der Grundversorgung durchschnittlich 27 Prozent
höher als ALG-II-Regelsatz / Kostenlücke in Mecklenburg-Vorpommern
und Thüringen mit 130 Euro im Jahr am größten / Hartz-IV-Erhöhung
2016 verringert Kostenlücke im Schnitt um sieben Prozent
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Stromkosten in der Grundversorgung durchschnittlich 27 Prozent
höher als ALG-II-Regelsatz / Kostenlücke in Mecklenburg-Vorpommern
und Thüringen mit 130 Euro im Jahr am größten / Hartz-IV-Erhöhung
2016 verringert Kostenlücke im Schnitt um sieben Prozent
Hartz-IV-Bezieher zahlen in der Grundversorgung pro Jahr
durchschnittlich 108 Euro bzw. 27 Prozent mehr für Strom, als der
ALG-II-Regelsatz abdeckt.* Im Osten sind Verbraucher davon stärker
betroffen als in Westdeutschland: In Mecklenburg-Vorpommern und
Thüringen ist die Differenz mit 130 Euro jährlich am größten. In
keinem Bundesland reicht der Regelsatz aus, um die Stromkosten zu
decken.
Auch die Hartz-IV-Erhöhung zum Jahresbeginn auf 404 Euro pro Monat
verbesserte die Lage für Verbraucher nur geringfügig: Im Schnitt
verkleinerte sich das Defizit um sieben Prozent, für Bremer
vergrößerte es sich aufgrund gestiegener Strompreise sogar um 30
Prozent.
Im Schnitt ist ein Alternativanbieter im Vergleich zu einem
Grundversorger für einen Singlehaushalt 94 Euro im Jahr günstiger.
Stromkosten durchschnittlich 27 Prozent höher als Hartz-IV-Satz
für Energie
Ein Singlehaushalt zahlt in Deutschland im Schnitt 42,74 Euro
monatlich für Strom in der Grundversorgung. Im ALG-II-Regelsatz ist
jedoch für Wohnen, Energie und Wohninstandhaltung lediglich ein
Betrag von 33,77 Euro (405,24 Euro pro Jahr) angesetzt. Somit müssen
Bezieher von Arbeitslosengeld II 8,97 Euro pro Monat (107,64 Euro p.
a.) in anderen Bereichen wie Nahrungsmittel oder Gesundheitspflege
einsparen.
Kostenlücke in Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen am größten
Hartz-IV-Empfänger aus Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen haben
bundesweit die größte Kostenlücke: Die Stromkosten sind dort pro
Monat um 10,80 Euro (32 Prozent) höher als die Hartz-IV-Bemessung für
Energiekosten inklusive Wohnen und Wohninstandhaltung. Dadurch
entsteht ein Defizit von 129,60 Euro im Jahr.
ALG-II-Bezieher aus Bremen müssen die vergleichsweise geringste
Kostenlücke überbrücken: Dort liegt die Kluft zwischen
durchschnittlichem Strompreis und Regelsatz bei 5,91 Euro (18
Prozent). Der berücksichtigte Regelbedarf für Energie im ALG II
reicht in keinem der 16 Bundesländer aus, um die Stromkosten in der
Grundversorgung zu decken.
Differenz zwischen Stromkosten und Hartz-IV-Regelsatz im Osten
größer als im Westen
Verbraucher aus Ostdeutschland sind besonders betroffen: 9,9
durchschnittlich 108 Euro bzw. 27 Prozent mehr für Strom, als der
ALG-II-Regelsatz abdeckt.* Im Osten sind Verbraucher davon stärker
betroffen als in Westdeutschland: In Mecklenburg-Vorpommern und
Thüringen ist die Differenz mit 130 Euro jährlich am größten. In
keinem Bundesland reicht der Regelsatz aus, um die Stromkosten zu
decken.
Auch die Hartz-IV-Erhöhung zum Jahresbeginn auf 404 Euro pro Monat
verbesserte die Lage für Verbraucher nur geringfügig: Im Schnitt
verkleinerte sich das Defizit um sieben Prozent, für Bremer
vergrößerte es sich aufgrund gestiegener Strompreise sogar um 30
Prozent.
Im Schnitt ist ein Alternativanbieter im Vergleich zu einem
Grundversorger für einen Singlehaushalt 94 Euro im Jahr günstiger.
Stromkosten durchschnittlich 27 Prozent höher als Hartz-IV-Satz
für Energie
Ein Singlehaushalt zahlt in Deutschland im Schnitt 42,74 Euro
monatlich für Strom in der Grundversorgung. Im ALG-II-Regelsatz ist
jedoch für Wohnen, Energie und Wohninstandhaltung lediglich ein
Betrag von 33,77 Euro (405,24 Euro pro Jahr) angesetzt. Somit müssen
Bezieher von Arbeitslosengeld II 8,97 Euro pro Monat (107,64 Euro p.
a.) in anderen Bereichen wie Nahrungsmittel oder Gesundheitspflege
einsparen.
Kostenlücke in Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen am größten
Hartz-IV-Empfänger aus Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen haben
bundesweit die größte Kostenlücke: Die Stromkosten sind dort pro
Monat um 10,80 Euro (32 Prozent) höher als die Hartz-IV-Bemessung für
Energiekosten inklusive Wohnen und Wohninstandhaltung. Dadurch
entsteht ein Defizit von 129,60 Euro im Jahr.
ALG-II-Bezieher aus Bremen müssen die vergleichsweise geringste
Kostenlücke überbrücken: Dort liegt die Kluft zwischen
durchschnittlichem Strompreis und Regelsatz bei 5,91 Euro (18
Prozent). Der berücksichtigte Regelbedarf für Energie im ALG II
reicht in keinem der 16 Bundesländer aus, um die Stromkosten in der
Grundversorgung zu decken.
Differenz zwischen Stromkosten und Hartz-IV-Regelsatz im Osten
größer als im Westen
Verbraucher aus Ostdeutschland sind besonders betroffen: 9,9