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    Hartz IV zu gering  798  0 Kommentare Stromkosten im Schnitt 108 Euro p. a. über Regelsatz für Energie

    München (ots) -

    - Querverweis: Ein Dokument mit Hintergrundinformationen liegt in
    der digitalen Pressemappe zum Download vor und ist unter
    http://www.presseportal.de/dokumente abrufbar -

    Stromkosten in der Grundversorgung durchschnittlich 27 Prozent
    höher als ALG-II-Regelsatz / Kostenlücke in Mecklenburg-Vorpommern
    und Thüringen mit 130 Euro im Jahr am größten / Hartz-IV-Erhöhung
    2016 verringert Kostenlücke im Schnitt um sieben Prozent

    Hartz-IV-Bezieher zahlen in der Grundversorgung pro Jahr
    durchschnittlich 108 Euro bzw. 27 Prozent mehr für Strom, als der
    ALG-II-Regelsatz abdeckt.* Im Osten sind Verbraucher davon stärker
    betroffen als in Westdeutschland: In Mecklenburg-Vorpommern und
    Thüringen ist die Differenz mit 130 Euro jährlich am größten. In
    keinem Bundesland reicht der Regelsatz aus, um die Stromkosten zu
    decken.

    Auch die Hartz-IV-Erhöhung zum Jahresbeginn auf 404 Euro pro Monat
    verbesserte die Lage für Verbraucher nur geringfügig: Im Schnitt
    verkleinerte sich das Defizit um sieben Prozent, für Bremer
    vergrößerte es sich aufgrund gestiegener Strompreise sogar um 30
    Prozent.

    Im Schnitt ist ein Alternativanbieter im Vergleich zu einem
    Grundversorger für einen Singlehaushalt 94 Euro im Jahr günstiger.

    Stromkosten durchschnittlich 27 Prozent höher als Hartz-IV-Satz
    für Energie

    Ein Singlehaushalt zahlt in Deutschland im Schnitt 42,74 Euro
    monatlich für Strom in der Grundversorgung. Im ALG-II-Regelsatz ist
    jedoch für Wohnen, Energie und Wohninstandhaltung lediglich ein
    Betrag von 33,77 Euro (405,24 Euro pro Jahr) angesetzt. Somit müssen
    Bezieher von Arbeitslosengeld II 8,97 Euro pro Monat (107,64 Euro p.
    a.) in anderen Bereichen wie Nahrungsmittel oder Gesundheitspflege
    einsparen.

    Kostenlücke in Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen am größten

    Hartz-IV-Empfänger aus Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen haben
    bundesweit die größte Kostenlücke: Die Stromkosten sind dort pro
    Monat um 10,80 Euro (32 Prozent) höher als die Hartz-IV-Bemessung für
    Energiekosten inklusive Wohnen und Wohninstandhaltung. Dadurch
    entsteht ein Defizit von 129,60 Euro im Jahr.

    ALG-II-Bezieher aus Bremen müssen die vergleichsweise geringste
    Kostenlücke überbrücken: Dort liegt die Kluft zwischen
    durchschnittlichem Strompreis und Regelsatz bei 5,91 Euro (18
    Prozent). Der berücksichtigte Regelbedarf für Energie im ALG II
    reicht in keinem der 16 Bundesländer aus, um die Stromkosten in der
    Grundversorgung zu decken.

    Differenz zwischen Stromkosten und Hartz-IV-Regelsatz im Osten
    größer als im Westen

    Verbraucher aus Ostdeutschland sind besonders betroffen: 9,9
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