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    DZV zu den EuGH-Entscheidungen zur Gültigkeit der Tabakproduktrichtlinie  325  0 Kommentare "Übergroße Warnhinweise und Schockbilder werden nicht auf die Vermarktung von Tabakwaren begrenzt bleiben"

    Berlin (ots) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 4. Mai
    2016 in den Verfahren C-547/14, C-477/14 und C-358/14 die Gültigkeit
    der EU-Tabakproduktrichtlinie bestätigt. Sowohl die weitreichende
    Vereinheitlichung von Zigarettenpackungen als auch das zukünftige
    Verbot von Mentholzigaretten und die neuen Regelungen für
    E-Zigaretten sind nach Ansicht des EuGH rechtmäßig.

    Zu den Entscheidungen des EuGH erklärte Jan Mücke, Geschäftsführer
    des Deutschen Zigarettenverbands (DZV), heute in Berlin: "Wir halten
    die Entscheidungen des EuGH in der Sache für falsch. Es ist aus
    wirtschaftlicher Sicht nur schwer verständlich, warum
    Zigarettenpackungen zu fast zwei Dritteln mit staatlichen
    Warnhinweisen und Schockbildern versehen sein müssen und für die
    eigene Verpackungsgestaltung des Herstellers kaum noch Platz bleibt.
    Der Gesundheitsschutz ist ein bedeutendes Rechtsgut. Er rechtfertigt
    aber nicht alles - gerade weil die Gefahren des Rauchens in der
    Bevölkerung allgemein bekannt sind."

    Der DZV sieht die Auswirkungen der EuGH-Entscheidungen nicht auf
    die Vermarktung von Tabakwaren begrenzt: "Ordnungspolitisch ist das
    Urteil eine Katastrophe. Der EuGH missachtet die unternehmerischen
    Grundrechte der Hersteller, die zum Kernbestand dessen gehören, was
    unsere marktwirtschaftliche Ordnung in Europa ausmacht. Damit wird
    Tür und Tor geöffnet für die Regulierung weiterer "politisch
    missliebiger" Produkte wie Alkohol oder zuckerhaltige Waren", so der
    DZV-Geschäftsführer.

    Nach Ansicht des DZV hat der EuGH in seinen Entscheidungen nicht
    hinreichend die Gültigkeit der Warnhinweise unter dem Aspekt der
    Verhältnismäßigkeit und der EU-Grundrechtecharta gewürdigt. Aus der
    unternehmerischen Freiheit und der Eigentumsgarantie folgt ein
    grundrechtlich geschützter Anspruch der Tabakwarenhersteller, ihre
    Marken angemessen im Markt präsentieren zu können. Übergroße
    Warnhinweise und Schockbilder, die die überwiegende Fläche auf der
    Zigarettenpackung einnehmen, verletzen die Markenrechte der
    Hersteller. Ihnen wird damit praktisch die Möglichkeit genommen, ihre
    Marken hinsichtlich Aufmachung, Produktqualität und Herkunft im Markt
    zu differenzieren. Dies gilt umso mehr, als die Bundesregierung
    zusätzlich plant, über die Umsetzung der EU-Tabakproduktlinie hinaus
    in Deutschland die Außen- und Kinowerbung zu verbieten.

    Die Tabakproduktrichtlinie sieht zum Schutz vor den Gefahren des
    Tabakkonsums u.a. verschärfte Regelungen zur einheitlichen
    Kennzeichnung von Verkaufsverpackungen vor; so müssen ab dem 20. Mai
    2016 alle in der EU produzierten Zigarettenpackungen sog. kombinierte
    Text- und Bildwarnhinweise tragen, die jeweils 65 Prozent der Vorder-
    und Rückseite einer Schachtel einnehmen. Darüber hinaus gilt nach
    einer Übergangszeit von vier Jahren ab dem 20. Mai 2020 ein
    einheitliches Verkaufsverbot von Mentholzigaretten in der EU. Für
    sog. E-Zigaretten werden erstmals EU-weit einheitliche Regelungen
    eingeführt.

    Der Deutsche Zigarettenverband (DZV) vertritt die
    Zigarettenindustrie in Deutschland und ist zentraler Ansprechpartner
    für Politik, Wirtschaft, Medien und Gesellschaft in allen Fragen rund
    um die Themen Rauchen und Zigaretten. Der DZV ist auch
    Interessenvertreter der rund 20 Millionen Konsumenten von
    Tabakprodukten in Deutschland. Unter dem Leitmotiv "Genuss braucht
    Verantwortung" engagiert sich der DZV für ein respektvolles
    Miteinander von Rauchern und Nichtrauchern.

    OTS: Deutscher Zigarettenverband e.V.
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/70454
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_70454.rss2

    Pressekontakt:
    Deutscher Zigarettenverband (DZV)
    Jan Mücke
    Unter den Linden 42
    10117 Berlin
    Tel. +49 (30) 88 66 36 - 100
    Fax +49 (30) 88 66 36 - 111
    info@zigarettenverband.de
    www.zigarettenverband.de



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