Abgezockt auf Ebay - BGH verkündet Urteil zu 'Abbruchjägern'
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) könnte am Mittwoch (10.00 Uhr) erstmals dem Treiben von "Abbruchjägern" auf Ebay einen Riegel vorschieben. Das sind Bieter, die systematisch Profit daraus schlagen, dass Verkäufer eine Online-Auktion nur im Ausnahmefall abbrechen dürfen. Sie beteiligen sich mit kleinem Einsatz, um auf Schadenersatz zu klagen, falls der Anbieter einen Rückzieher macht. In dem Fall will der Kläger 4899 Euro für ein inzwischen anderweitig verkauftes gebrauchtes Motorrad. Mit massenweise Ebay-Geboten von mehreren Tarn-Accounts hat sich der Mann aber als professioneller "Abbruchjäger" verdächtig gemacht. (Az. VIII ZR 182/15)
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Direkt nach dem Urteil wird eine zweite Schadenersatzklage verhandelt. Hier hatte der Verkäufer verbotenerweise von einem zweiten Konto aus selbst um seinen gebrauchten Golf mitgesteigert und den Preis in die Höhe getrieben. Ein unterlegener Mitbieter will von ihm deshalb 16 500 Euro. Auch dieser Mann hat schon weit über 100-mal Ebay-Verkäufer auf Schadenersatz verklagt. (Az. VIII ZR 100/15)/sem/DP/she