checkAd

    OTS  640  0 Kommentare Klemm und Partner / Grundsatzurteil des OLG Schleswig: Die Fonds einer ...

    Grundsatzurteil des OLG Schleswig: Die Fonds einer bekannten Hamburger

    Reederei können die in besseren Zeiten an die Anleger gezahlten

    Ausschüttungen heute nicht als "Darlehen" zurückfordern

    Hamburg (ots) - Hunderte Anleger hatten sich Ende der 90-er,

    Anfang der 2000-er Jahre an Kommanditgesellschaften beteiligt, die

    Containerschiffe der Hamburger Reederei finanzierten. Den Anlegern

    bot sich eine Kombination aus der Investition in die damals boomende

    Containerschifffahrt verbunden mit einem attraktiven

    Steuersparmodell. Das eingesetzte Kapital sollte nebst hoher Rendite

    über einen Zeitraum von 15 Jahren an die Anleger ausgekehrt werden.

    Anfangs lief alles nach Plan. Die Beteiligungsgesellschaft

    leistete Ausschüttungen an die Anleger. Keiner der Anleger kam auf

    die Idee, diese Ausschüttungen unter bestimmten Voraussetzungen

    irgendwann zurückzahlen zu müssen.

    Nach der Weltwirtschaftskrise und dem daraus folgenden Einbruch

    der Charterraten wurde der Fonds notleidend. Im Wege eines

    Sanierungskonzepts wurden die Gesellschafter aufgefordert, als

    angeblich "einzigem Ausweg" freiwillig Kapital nachzuschießen und

    ihre Einlage zu erhöhen. Mit den so eingenommenen 3 Mio. EUR

    schleppte sich der Fonds einige Jahre weiter, bis wieder fällige

    Kredite nicht bedient werden konnten.

    Die neue Idee lautete: Die in den guten Jahren an die Anleger

    gezahlten Ausschüttungen seien Darlehen gewesen, die nach Kündigung

    zurückgefordert werden könnten. In den gerade von norddeutschen Fonds

    häufig verwandten Gesellschaftsverträgen fand sich nämlich im

    Kleingedruckten der Satz: "Solange Verlustsonderkonten bestehen,

    stellen Ausschüttungen Darlehen an die Gesellschafter dar."

    Dennoch hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht die

    erste Rückzahlungsklage mit Grundsatzurteil vom 28.09.2016 (Az. 9 U

    40/16) als unbegründet abgewiesen. Denn der Gesellschaftsvertrag

    enthielt weitere Regelungen, die den Schluss zulassen, dass es sich

    bei der Bezeichnung als Darlehen um eine reine Buchungsanweisung

    handelt.

    Rechtsanwalt Markus Illmer aus der Kanzlei Rechtsanwälte Klemm &

    Partner: "Viele Privatleute haben in Schiffsfonds viel Geld versenkt,

    das ihnen heute oder im Alter fehlt. Wir sind froh, jetzt dieses

    Urteil erzielt zu haben. Die Urteilsbegründung hat für viele andere

    Fonds Relevanz. Der Privatanleger ist nicht jeder "Sanierungsidee"

    einer Fondsgeschäftsführung schutzlos ausgeliefert."

    OTS: Klemm und Partner

    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/117199

    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_117199.rss2

    Pressekontakt:

    Rechtsanwalt Markus Illmer, Rechtsanwälte Klemm & Partner,

    illmer@klemmpartner.de, Tel.: 040/725409-12, 0176/24078855





    dpa-AFX
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Die Nachrichtenagentur dpa-AFX zählt zu den führenden Anbietern von Finanz- und Wirtschaftsnachrichten in deutscher und englischer Sprache. Gestützt auf ein internationales Agentur-Netzwerk berichtet dpa-AFX unabhängig, zuverlässig und schnell von allen wichtigen Finanzstandorten der Welt.

    Die Nutzung der Inhalte in Form eines RSS-Feeds ist ausschließlich für private und nicht kommerzielle Internetangebote zulässig. Eine dauerhafte Archivierung der dpa-AFX-Nachrichten auf diesen Seiten ist nicht zulässig. Alle Rechte bleiben vorbehalten. (dpa-AFX)
    Mehr anzeigen
    Verfasst von dpa-AFX
    OTS Klemm und Partner / Grundsatzurteil des OLG Schleswig: Die Fonds einer ... Grundsatzurteil des OLG Schleswig: Die Fonds einer bekannten Hamburger Reederei können die in besseren Zeiten an die Anleger gezahlten Ausschüttungen heute nicht als "Darlehen" zurückfordern Hamburg (ots) - Hunderte Anleger hatten sich Ende …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer