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    DGAP-Adhoc  1092  0 Kommentare AIXTRON SE: Übernahmeangebot der Grand Chip Investment GmbH / Untersagung des Erwerbs des US-Geschäfts von AIXTRON durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten (deutsch)

    AIXTRON SE: Übernahmeangebot der Grand Chip Investment GmbH / Untersagung des Erwerbs des US-Geschäfts von AIXTRON durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten

    AIXTRON SE / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen/Übernahmeangebot

    03.12.2016 14:18

    Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt

    durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    AIXTRON SE: Übernahmeangebot der Grand Chip Investment GmbH / Untersagung

    des Erwerbs des US-Geschäfts von AIXTRON durch den Präsidenten der

    Vereinigten Staaten

    Herzogenrath, 03. Dezember 2016 - AIXTRON SE (FSE: AIXA, AIXC; NASDAQ:

    AIXG), ein weltweit führender Hersteller von Depositionsanlagen für die

    Halbleiterindustrie, gibt bekannt, dass der Präsident der Vereinigten

    Staaten am 2. Dezember 2016 eine Verfügung (die "Verfügung") erlassen hat,

    die es Grand Chip Investment GmbH (GCI) oder ihren direkten oder indirekten

    Gesellschaftern oder Mitgesellschaftern untersagt, das US-Geschäft der

    AIXTRON SE (AIXTRON) zu erwerben. Laut der Verfügung umfasst das US-

    Geschäft von AIXTRON deren US-amerikanische Tochtergesellschaft AIXTRON,

    Inc. sowie jedweden Vermögensgegenstand von AIXTRON, der im Zusammenhang

    mit der wirtschaftlichen Betätigung der AIXTRON, Inc. auf dem US-

    amerikanischen Binnenmarkt genutzt wird oder zu diesem Zweck oder zu dessen

    Gunsten im Eigentum von AIXTRON steht, einschließlich US-Patenten und

    Patentanmeldungen.

    Die Verfügung ist beschränkt auf das US-Geschäft von AIXTRON und untersagt

    nicht den Erwerb von AIXTRON Aktien und AIXTRON ADSs durch GCI.

    Die Verfügung ist im Internet abrufbar unter: https://www.whitehouse.gov/

    briefing-room/presidential-actions.

    Die Bieterin und AIXTRON untersuchen derzeit die Auswirkungen der Verfügung

    auf die Erfüllung der Angebotsbedingungen im Rahmen des Übernahmeangebots

    und werden sich hinsichtlich der Folgen der Verfügung für den

    Übernahmeprozess mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

    (BaFin) abstimmen.

    Kontakt:

    Guido Pickert

    Investor Relations & Konzernkommunikation

    T: +49 (2407) 9030-444

    F: +49 (2407) 9030-445

    invest@aixtron.com

    Weitere Informationen über AIXTRON (FWB: AIXA/AIXC, ISIN DE000A0WMPJ6/

    DE000A2BPYT0; NASDAQ: AIXG, ISIN US0096061041) sind im Internet unter

    http://www.aixtron.com verfügbar.

    Zusätzliche Informationen

    Diese Veröffentlichung dient lediglich Informationszwecken und stellt weder

    ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zum Verkauf von Wertpapieren

    dar. Das Übernahmeangebot für die ausgegebenen Stammaktien und die American

    Depositary Shares der AIXTRON SE wurde am 29. Juli 2016 veröffentlicht. Die

    Bedingungen des Übernahmeangebots wurden in der von der Grand Chip

    Investment GmbH erstellten und von der Bundesanstalt für

    Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") gestatteten Angebotsunterlage

    veröffentlicht. Das Angebot zum Kauf von Stammaktien und American

    Depositary Shares der AIXTRON SE wurde ausschließlich unter diesen

    Bedingungen abgegeben. Die AXITRON SE hat mit Bezug auf das

    Übernahmeangebot am 11. August 2016 bei der SEC ein sog. Solicitation/

    Recommendation Statement eingereicht; der Vorstand und Aufsichtsrat der

    AIXTRON SE haben darüber hinaus gemäß § 27 WpÜG eine Stellungnahme zu dem

    Angebot abgegeben. Die nunmehr eingetretene Änderung des Übernahmeangebots

    sowie eine englischen Übersetzung dieser Änderung sind im Internet unter

    www.grandchip-aixtron.com abrufbar.

    Die Annahme des Übernahmeangebots kann außerhalb von Deutschland und den

    USA rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Es wird keine Gewähr dafür

    übernommen, dass die Annahme des Übernahmeangebots außerhalb von

    Deutschland und den USA nach den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften

    zulässig ist.

    Das sog. Tender Offer Statement (einschließlich der Angebotsunterlage,

    eines Übermittlungsschreibens (letter of transmittal) und sonstiger damit

    zusammenhängender Angebotsmaterialien) und das sog. Solicitation/

    Recommendation Statement, in der jeweils gültigen Fassung, sowie die

    Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats gemäß § 27 WpÜG (in der

    jeweils gültigen Fassung) enthalten wichtige Informationen, die sorgfältig

    gelesen werden sollten bevor eine Entscheidung mit Bezug auf das

    Übernahmeangebot getroffen wird, da diese die für das Übernahmeangebot

    geltenden Bedingungen enthalten werden. Diese Materialien und sonstigen

    Dokumente, die von Grand Chip Investment GmbH oder AIXTRON SE bei der SEC

    eingereicht wurden, stehen kostenlos auf der Internetseite der SEC unter

    www.sec.gov. zur Verfügung. Zusätzlich werden das Tender Offer Statement

    der Grand Chip Investment GmbH und sonstige von ihr eingereichte Unterlagen

    unter www.grandchip-aixtron.com abrufbar sein.

    03.12.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch

    Unternehmen: AIXTRON SE

    Dornkaulstraße 2

    52134 Herzogenrath

    Deutschland

    Telefon: +49 (2407) 9030-0

    Fax: +49 (2407) 9030-40

    E-Mail: invest@aixtron.com

    Internet: www.aixtron.com

    ISIN: DE000A0WMPJ6, US0096061041, DE000A2BPYT0

    WKN: A0WMPJ, A0D82P, A2BPYT

    Indizes: TecDAX

    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr

    in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart, Tradegate

    Exchange; Nasdaq

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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