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    DGAP-News  735  0 Kommentare KTG Energie AG: Abstimmung über den Insolvenzplan für den 3. Februar 2017 anberaumt (deutsch)

    KTG Energie AG: Abstimmung über den Insolvenzplan für den 3. Februar 2017 anberaumt

    DGAP-News: KTG Energie AG / Schlagwort(e): Insolvenz

    KTG Energie AG: Abstimmung über den Insolvenzplan für den 3. Februar 2017

    anberaumt

    16.01.2017 / 11:21

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    KTG Energie AG: Abstimmung über den Insolvenzplan für den 3. Februar 2017

    anberaumt

    - Insolvenzplan ist auf Sanierung und Fortführung der KTG Energie AG

    ausgerichtet

    - Finanzielles Engagement zweier Planinvestoren ermöglicht Quotenzahlung

    an die Gläubiger

    - Indikative Angebote weiterer Investoren im Rahmen des M&A Prozesses

    liegen vor

    Oranienburg, 16. Januar 2017 - Das Amtsgericht Neuruppin (Insolvenzgericht)

    hat den vom Vorstand der KTG Energie AG (Aktie: ISIN DE000A0HNG53 /

    Unternehmensanleihe: ISIN DE000A1ML257) eingereichten Insolvenzplan zur

    Einsichtnahme niedergelegt und den Erörterungs- und Abstimmungstermin für

    den 3. Februar 2017 im Anschluss an die bereits terminierte

    Gläubigerversammlung anberaumt. Den Antrag einiger Gläubiger auf

    Durchführung einer vorzeitigen Gläubigerversammlung hat das

    Insolvenzgericht abgelehnt.

    Die Einladung und der Insolvenzplan werden allen Gläubigern - sofern sie

    ihre Forderungen beim gerichtlich bestellten Sachwalter bis zum 24. Januar

    2017 anmelden - zugesandt. Zudem kann der Insolvenzplan nach Registrierung

    und Erhalt einer persönlichen PIN über www.leonhardt-rattunde.de/index.php/

    de/insolvenzverwaltung/glaeubigerinformationen.html abgerufen werden.

    Der Insolvenzplan sieht vor, dass zwei Planinvestoren, je eine

    Tochtergesellschaft des KTG Energie-Mehrheitsaktionärs, der Gustav-Zech-

    Stiftung, und der Zech-Gruppe, Beiträge in das Vermögen der Gesellschaft

    leisten und so die Fortführung der KTG Energie Gruppe ermöglichen. Einer

    der beiden Investoren hatte bereits im Oktober 2016 ein Massedarlehen in

    Höhe von insgesamt EUR 24,95 Mio. zur Aufrechterhaltung des operativen

    Geschäftsbetriebs zur Verfügung gestellt. Bei den nun vorgesehenen

    Kapitalmaßnahmen verzichtet der Investor auf eine vorrangige Befriedigung

    des Massedarlehens. Zudem stellen die Investoren im Anschluss an eine

    vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals auf EUR 0,00 weitere EUR 4,0

    Mio. im Zuge einer Barkapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss zur

    Verfügung. Des Weiteren ist ein Formwechsel der KTG Energie AG in die

    Rechtsform der GmbH vorgesehen.

    Das dem Insolvenzplan zugrundeliegende Sanierungskonzept ermöglicht eine

    Quotenausschüttung an die Gläubiger, die ohne diese Finanzierungsbeiträge

    nicht möglich wäre. Die unverbindliche Insolvenzquote liegt, basierend auf

    bestimmten Annahmen, bei derzeit 2,94 Prozent zzgl. einer Beteiligung der

    Gläubiger an künftigen Gewinnen des Konzerns über eine sogenannte

    Besserungsregelung.

    Darüber hinaus läuft ein M&A-Prozess, bei dem mehrere interessierte

    Investoren unverbindliche Angebote unterbreitet haben und derzeit die

    Abgabe eines verbindlichen Kaufangebots prüfen, welches bis zum 31. Januar

    2017 vorliegen muss. Sollten diese Angebote eine Verbesserung der Quote für

    die Gläubiger ermöglichen und realisierungsfähig sein, würden sie als

    Alternativen zum Insolvenzplan geprüft.

    Dr. Gerrit Hölzle, Vorstandsmitglied und CIO der KTG Energie AG, sagt: "Das

    große Interesse von Investorenseite an den Biogasanlagen der KTG Energie

    ist ermutigend. Wir prüfen alle Sanierungsoptionen für die Gesellschaft, um

    die bestmögliche Gläubigerbefriedigung zu erreichen und den Erhalt

    möglichst vieler Arbeitsplätze sicherzustellen."

    Das bereits am 9. Dezember 2016 bekanntgemachte Delisting der KTG Energie

    Aktie und der Unternehmensanleihe wurde beschlossen, um eine Kündigung

    seitens der Deutsche Börse AG zu vermeiden. Die Aktie ist noch bis zum 20.

    Januar 2017, die Anleihe bis zum 2. Februar 2017 handelbar.

    Dr. Thorsten Bieg, Vorstandsmitglied und CIO der KTG Energie AG, erklärt:

    "Die Deutsche Börse hatte uns Anfang Dezember 2016 kontaktiert und dem

    Vorstand eine Kündigung der Börsennotierung nahe gelegt. Eine ansonsten

    erfolgende Kündigung durch die Deutsche Börse AG hätte zu einem noch

    schnelleren Wegfall der Handelsmöglichkeit geführt."

    Weitere Informationen zum Ablauf des Verfahrens erhalten Interessenten über

    den laufend aktualisierten Fragen- und Antworten-Katalog (FAQ) unter

    www.ktg-energie.de/investor-relations/faq.html.

    Kontakt:

    Investor Relations / Presse

    Thomas Feldmann

    Telefon: +49 3301 575 239

    E-Mail: investor@ktg-energie.de

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    16.01.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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    Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch

    Unternehmen: KTG Energie AG

    Ferdinandstr. 12

    20095 Hamburg

    Deutschland

    Telefon: +49 40 76755372

    Fax: +49 40 76755374

    E-Mail: info@ktg-energie.de

    Internet: www.ktg-energie.de

    ISIN: DE000A0HNG53, DE000A1ML257,

    WKN: A0HNG5, A1ML25

    Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,

    Stuttgart, Tradegate Exchange; Open Market (Entry

    Standard) in Frankfurt

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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    536649 16.01.2017





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