checkAd

    EANS-Kapitalmarktinformation  761  0 Kommentare Raiffeisen Bank International AG / Rechtsänderung zu anderen Wertpapieren als Aktien - Seite 2


    Treuhänderin bestimmte von RZB und RBI zur Verfügung gestellte
    Informationen über die finanzielle Lage der RBI nach der
    Verschmelzung in Betracht gezogen und hat insbesondere die Tatsache
    berücksichtigt, dass die RBI infolge der Verschmelzung der
    Gesamtrechtsnachfolger der RZB wird und damit alle Verbindlichkeiten
    unter den Schuldverschreibungen und den Trust Deeds übernehmen wird
    und daher der wirtschaftliche Wert der "Garantie" und des
    "Subordinated Payment Undertaking" nach der Verschmelzung integraler
    Bestandteil der RBI sein wird, sodass die Aufhebung der "Garantie"
    und des "Subordinated Payment Undertaking" (wie unten beschrieben)
    für die Interessen der Schuldverschreibungsinhaber nicht wesentlich
    nachteilig sein wird.

    Gemäß einem ergänzenden Trust Deed ("Supplemental Trust Deed") und
    einem ergänzenden Emissions- und Zahlstellenvertrag ("Supplemental
    Agency Agreement") (beide datiert mit 17. März 2017 und abgeschlossen
    zwischen, unter anderem, der RBI und der Treuhänderin) sind, mit
    Wirkung vom 18. März 2017, alle Verweise auf die RZB und die RZB
    Gruppe in den Supplemented Trust Deeds (wie unten definiert), den
    Bedingungen("Conditions"), den Schuldverschreibungen, den Emissions-
    und Zahlstellenverträgen ("Agency Agreements") sowie der sonstigen,
    diesbezüglichen Dokumentation als Verweis auf die RBI und RBI Gruppe
    zu verstehen und auszulegen. Die "Garantie" ("Deed of Guarantee")
    sowie das "Subordinated Payment Undertaking" (beide datiert mit 8.
    Oktober 2010) zwischen der RBI und der Treuhänderin sind beendet und
    alle Verweise darauf in den Supplemented Trust Deeds, den Bedingungen
    ("Conditions") und den Schuldverschreibungen sind gelöscht. Des
    Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die RBI, als Nachfolger der
    RZB, die Funktion einer Zahlstelle ("Paying Agent" - wie im
    jeweiligen "Agency Agreement" definiert) in den entsprechenden
    Emissions- und Zahlstellenverträgen ("Agency Agreements") übernommen
    hat.

    Diese Mitteilung gilt für die folgenden Treuhandvereinbarungen,
    welche in Verbindung mit dem Programm abgeschlossen wurden:

    * die Treuhandvereinbarung vom 10. Mai 1999, geändert am 26. Juni
    2000, erneut geändert und neu gefasst am 8. Oktober 2010 (der "1999
    Trust Deed"), und weiter ergänzt am 17. März 2017 (der "1999
    Supplemented Trust Deed"); * die Treuhandvereinbarung vom 26. Juni
    2001, geändert und neu gefasst am 8. Oktober 2010 (der "2001 Trust
    Deed"), und weiter ergänzt am 17. März 2017 (der "2001 Supplemented
    Trust Deed"); * die Treuhandvereinbarung vom 22. Dezember 2006,
    geändert und neu gefasst am 8. Oktober 2010 (der "2006 Trust
    Seite 2 von 3



    Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte



    news aktuell
    0 Follower
    Autor folgen

    Verfasst von news aktuell
    EANS-Kapitalmarktinformation Raiffeisen Bank International AG / Rechtsänderung zu anderen Wertpapieren als Aktien - Seite 2 - Sonstige Kapitalmarktinformationen übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. - Mitteilung an die Inhaber von Schuldverschreibungen unter dem "Euro Medium Term …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer